Luftqualität verbessern ­ Feinstaubbelastung von Industrieanlagen verringern

Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wird dem Bereich Gewerbe und industrielle Anlagen ein besonderes Augenmerk gewidmet. Die Vorgaben aus der Umweltgesetzgebung werden im Land Bremen eingehalten. So wurden beispielsweise im vergangenen Jahr alle Emittenten, die mehr als ein Prozent der bremischen Emissionen der Sektoren Industrie und Kraftwerke für Feinstäube und Stickoxide erzeugen, überprüft. Dabei wurden bis auf Einzelfälle die Bestimmungen der TA Luft und der Bundesimmissionsschutzverordnungen eingehalten (siehe Antwort auf Frage 5). Generell ist festzustellen, dass die genehmigungsbedürftigen Anlagen in der Stadt Bremen in aller Regel die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Hierzu haben in vielen Fällen Investitionen in neue technische Anlagen beigetragen. Im Ergebnis kommt es kaum noch zur Belastung des städtischen Hintergrundes durch Feinstäube bzw. Stickoxide aus gewerblichen oder industriellen Anlagen.

Ausnahmen sind hierbei diffuse Feinstaubemissionen in geringer Höhe, wie sie z. B. beim Umschlag staubender Schüttgüter entstehen können. Baustellen sowie Stahlwerke mit den entsprechenden zahlreichen Anlagen in ihrem Umfeld, können aufgrund der dort vorhandenen zahlreichen diffusen Emissionsquellen in geringer Höhe ebenfalls eine erhebliche Quelle für Feinstäube im Nahbereich darstellen, die allerdings auf den städtischen Belastungshintergrund insgesamt nur in geringem Umfang durchschlagen.

1. Wie hoch ist der Anteil an Feinstaubemissionen aus Industrieanlagen an der Feinstaub-Gesamtbelastung? Welche Industrieanlagen gehören im Land Bremen zu den Emittenten? Bitte auflisten!

Feinstaub entsteht vorrangig bei der Verbrennung von Kohle, Öl und Holz sowie und der Straßenverkehr. Außerdem wird Feinstaub aus so genannten Vorläuferstoffen (Schwefeloxide, Stickstoffoxide, Ammoniak) gebildet. Der Anteil der genannten Verursacher an der gemessenen Partikelbelastung hängt sehr stark von den spezifischen Standorteigenschaften ab. Der Jahresmittelwert der Feinstaubbelastung an der Hintergrundmessstation Bremen-Mitte hat von 1987 bis 2004 von 39 µg/m³ auf 22 µg/m³ im Jahresmittel abgenommen. Siehe hierzu die Entwicklung der Staubimmissionen in der folgenden Grafik. Vorhandene Schwankungen durch klimatische und sonstige Einflüsse werden durch die statistisch berechnete Regressionsgrade berücksichtigt.

Entwicklung der Staubimmissionen von 1987 bis 2004 an der Messstation Bremen-Mitte (städtischer Hintergrund).

Die Feinstaubanteile an den Verkehrsmessstationen wurden durch Wertevergleich nach ihrer Herkunft aufgeschlüsselt. Für die Bestimmung der regionalen Hintergrundbelastung (Vorbelastung des Bremer Umlandes) wurden die Ergebnisse der Messstation des Umweltbundesamtes in Bassum (etwa 25 km südwestlich von Bremen) und für die städtische Hintergrundbelastung (zusätzlicher Beitrag der Stadt, ohne Verkehr) die Mittelwerte aus den vier Bremer Hintergrundmessstationen herangezogen und mit den Messergebnissen der Verkehrsmessstationen verglichen. Durch Differenzbildung wird hieraus der Beitrag des Straßenverkehrs ermittelt. An beiden Verkehrsmessstationen beträgt der Anteil des regionalen Hintergrunds durchschnittlich mehr als 60 % der Feinstaubgesamtbelastung. Dieser hohe Anteil stammt überwiegend aus dem Umland sowie entfernteren Regionen durch Ferntransport. Die städtische Hintergrundbelastung trägt mit durchschnittlich 7 % und maximal 13 % (gemittelt über die letzten vier Jahre) nur wenig zur Gesamtbelastung bei. Der Anteil der städtischen Hintergrundbelastung variiert dabei von Jahr zu Jahr.

Aus der Emissionserklärung des Jahres 2000 der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen wurden folgende Firmen bzw. Anlagen ermittelt, die mehr als 1 % der Emissionen der Sektoren Industrie und Kraftwerke im Land Bremen verursachen. Auf tatsächliche Immissionsanteile lässt sich allerdings aufgrund der unterschiedlichen Ableitbedingungen nicht schließen. Der Immissionsanteil der Sektoren Industrie und Kraftwerke für den Bereich der Innenstadt wird insgesamt als gering eingestuft. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen beziffert in seiner letzten Stellungnahme den Anteil der Sektoren Industrie und Kraftwerke mit ca. jeweils 1% der Gesamtemissionen (Feinstaub durch Straßenverkehr ­ Bundespolitischer Handlungsbedarf, Seite 5, Juni 2005).

2. Welche drei Anlagen von diesen weisen die höchsten Feinstaubemissionen auf bei?

Siehe hierzu die Tabelle der Hauptemittenten für Feinstäube in der Antwort zu

Frage 1. Als Ursache sind neben der Stahlherstellung hier insbesondere die Aufbereitung von Baustoffen/Abfällen und der Umschlag von Schüttgütern zu nennen.

3. Bei welchen Industrieanlagen wird der Tagesmittelwert für die im Abgas enthaltenen Staubemissionen von 20 mg/m3 überschritten (laut 13. und TA Luft)?

Sowohl die 13. als auch die TA Luft sehen für Altanlagen Übergangsregelungen zur Vermeidung unverhältnismäßiger Anforderungen vor. Für Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 13. fallen, gelten die Anforderungen der Verordnung ab dem 1. November 2007. In der TA Luft existieren unterschiedliche Sanierungsfristen für die verschiedenen Anlagenarten.

Die Überprüfung der Altanlagen erfolgt durch das Gewerbeaufsichtsamt und ist noch nicht abgeschlossen. Eine vollständige Liste der Anlagen, die noch nicht den Anforderungen der TA Luft entsprechen, existiert daher noch nicht. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung erfolgte jedoch eine Überprüfung der relevanten Anlagen, die mehr als 1 % der Emissionen der Sektoren Industrie und Kraftwerke im Land Bremen der Schadstoffe NOx und Feinstaub emittieren.

Nähere Einzelheiten sind der Antwort zu Fragen 4 und 5 zu entnehmen.

4. Welche Industrieanlagen werden bzw. wurden im Rahmen des Luftreinhalteplanes des SBUV auf ihre Emissionen (NOx und Feinstaub) und den Stand der Technik überprüft? Bitte auflisten.

Grundlage der im Jahr 2004 durchgeführten Überprüfung war die Verpflichtung zur Erstellung eines Luftreinhalteplanes aufgrund von Überschreitungen der zulässigen Toleranzmargen für die Schadstoffe NOx und Feinstaub in den Jahren 2002, 2003 bzw. 2004.

Die größten Emittenten im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht wurden daher in diesem Zusammenhang einer besonderen Prüfung unterzogen.