Einführung des Personalverwaltungssystems EPVS

Ressortspezifische Feststellungen:

Die in der Folge der Einführung von EPVS erfolgten geschäftsplanmäßigen Änderungen im Personalreferat des Ministeriums der Finanzen tragen der dem Programm zugrunde liegenden „ganzheitlichen Personalsachbearbeitung" Rechnung.

Die Prüfung, ob und inwieweit den nachgeordneten Dienststellen ein Lese- bzw. ein teilweises Schreibrecht und damit einhergehend auch ein weitgehendes Auswertungsrecht eingeräumt werden soll, ist noch nicht abgeschlossen.

Die Systemfunktionen von EPVS werden im hiesigen Geschäftsbereich weitestgehend genutzt. Lediglich einzelne Programmfunktionalitäten (z.B. Bewerberauswahlverfahren) werden, da dies nicht zweckmäßig erscheint (zu hoher Aufwand im Verhältnis zum Nutzen), nicht eingesetzt. Wie vom Rechnungshof richtig dargestellt, erfolgt beispielsweise die Urlaubsund Krankenverwaltung über das Software-Produkt „bedatime" der Firma Benzing. Zusätzliche Eingaben in EPVS würden zu redundanter Datenhaltung führen.

(zu Tn 24) Die Führung der Personalakten in der Landesverwaltung erfolgt nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes bzw. des TV-L. Dementsprechend ist der komplette Ersatz der Personalakte durch eine elektronische Personalakte aus dienst- bzw. tarifrechtlicher Sicht derzeit nicht möglich. Gleichwohl führt das Vorhandensein aller relevanten Personaldaten in EPVS zu einem „elektronischen Abbild der Personalakte". Hierfür sind umfängliche Nacherfassungen bei den übergeleiteten Personalbeständen durchzuführen.

Beim Ministerium der Finanzen ist die Nacherfassung historischer Daten in EPVS im Rahmen eines Projektes bereits weit fortgeschritten.

(zu Tn 24) Die Auffassung des Rechnungshofes, die übrigen vom Verfahren angebotenen Auswertungsmöglichkeiten würden nur in geringem Umfang genutzt, gilt für das Ministerium der Finanzen nicht. Gerade die Möglichkeiten, die das mittlerweile eingesetzte Modul „Einheitliche Standardauswertung" bietet, werden in der Abteilung A für die Personalbedarfsplanung und alle anfallenden Berichte, Statistiken u.ä. durchgängig genutzt. Die Nutzung der Auswertungsmöglichkeiten führt ­ insbesondere auch durch die hierbei entstehende Zeitersparnis - zu einem echten Mehrwert durch den Verfahrenseinsatz.

Schon in der Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes wurde darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Ministeriums der Finanzen weitere Einsparungen durch EPVS erst dann erzielt werden können, wenn die umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten des Programms durchgängig genutzt werden.