Welche dieser Anlagen verfügen nicht über die beste verfügbare Technik laut BImSchG

Lfd.

Nr. Firma Anlage Adresse

11. Kraft Foods HAG GF AG

­ Werk Holzhafen Kesselhaus Libauer Straße 2

12. British American Tobacco Feuerungsanlage EL Straße 114

13. British American Tobacco Feuerungsanlage Straße 114

14. Reiner Brach & Co. KG Warmwalzwerk I Auf den Delben 35

15. Arcelor Bremen BREGAL Verzinkungsanlage Auf den Delben 35

16. Arcelor Bremen BREGAL 2 Verzinkungsanlage Auf den Delben 35

Sendzimir-Verfahren

17. Arcelor Bremen BREMA Warmwalzwerk II Auf den Delben 35

Walzwerk

18. Arcelor Bremen Dampfkesselanlage Auf den Delben 35

19. Arcelor Bremen Hochofen 2 und 3 Auf den Delben 35

20. Arcelor Bremen LD-Stahlwerk und Roheisen- Auf den Delben 35 entschwefelungsanlage 21. Arcelor Bremen Flämmerei Auf den Delben 35

22. swb Erzeugung Kraftwerk Mittelsbüren Auf den Delben 35

23. swb Erzeugung Heizwerk Bismarckstraße Bismarckstraße 221

24. swb Erzeugung BHKW Sodenmatt Delfter Straße 8

Delfter Straße 25. swb Erzeugung Heizwerk Vahr 11

26. swb Erzeugung Kraftwerk Hastedt Hasteder Osterdeich 255

27. swb Erzeugung Kraftwerk Hafen Otavistraße 7 und 9

5. Welche dieser Anlagen verfügen nicht über die beste verfügbare Technik laut bzw. TA Luft (siehe oben)? Welche Maßnahmen werden bzw. wurden ergriffen, um den geforderten Technikstandard der Emissionsminderung zu erreichen, bzw. welche Anlagen müssen saniert werden? Bis wann soll welche Anlage jeweils entsprechend nachgerüstet sein?

Die Ergebnisse der Überprüfung lassen sich wie folgt darlegen: Swb-Erzeugung Folgende Kraftwerke wurden hinsichtlich der Anforderungen der 13. überprüft: KW Farge, KW Hastedt Block 14 und 15, KW Hafen Block 5 und 6, und KW Mittelsbüren Block 1 bis 4.

Die kohlebefeuerten Kraftwerksanlagen der swb Erzeugung entsprechen schon heute den Anforderungen der novellierten 13. Kraftwerk Mittelsbüren Block 3:

Die Anforderungen der neuen 13. für Staub werden eingehalten.

Die Anforderungen der neuen 13. für NOx werden nicht eingehalten, wenn vermehrt Erdgas an Stelle von Gichtgas eingesetzt werden muss.

Block 4: Entspricht noch nicht den Anforderungen der novellierten 13.

Die Altanlagenregelung wird in Anspruch genommen.

Für die erdgas- und gichtgasbefeuerten Anlagen, Block 14 im Kraftwerk Hastedt, Block 3 und 4 im Kraftwerk Mittelsbüren werden entsprechend der Erzeugungsstrategie der swb Erzeugung anlagen- bzw. feuerungstechnische Umbaumaßnahmen geplant, gegebenenfalls werden gemäß den Anforderungen an Altanlagen, 13. § 20 Abs. 3 und 4, im Rahmen von Stilllegungen längere Übergangsfristen beantragt.

Arcelor Bremen Warmwalzwerk: In den letzten Jahren wurden durch verbesserte Feuerungsführung enorme NOx-Einsparungen (50 %) an den drei Hubbalkenöfen erreicht. Die Anforderung der TA Luft von 2002 werden bereits vor dem Umsetzungstermin 2007 weitgehend erfüllt werden. Die rechtliche Entscheidung wird zurzeit vorbereitet.

Dampfkesselanlage: Für den neuen Dampfkessel wurden 2004 bereits die strengen NOx-Grenzwerte der neuen 13. für Gasfeuerungen festgelegt.

Für zwei bestehende Altanlagen wird derzeit überprüft, ob ein Betrieb über 2012 hinaus angestrebt wird. Weitere Altanlagen werden aktuell stillgelegt.

LD-Stahlwerk: 2004 fand ein Umbau zur besseren Schwallgasentstaubung statt.

Die Wirbel-Absaughaube erfasst Staub nun auch beim Chargieren (z. B. Zugabe von Schrott). Dennoch treten immer wieder Situationen auf, bei denen dunkle Staubwolken über der Anlage zu sehen sind. Die Bemühungen zur Reduzierung, insbesondere der diffusen ungefassten Emissionen, werden fortgesetzt. Entscheidende Staubminderungen sind aus der gemeinsamen Zielsetzung von swb und Arcelor Bremen zu erwarten, das Konvertergas im KW Mittelsbüren zu verstromen. Entscheidungen hierzu sind Anfang 2006 zu erwarten.

Seit 2003 werden die Erzhaufwerke am Hafen Osterort besser befeuchtet, was zu einer erheblichen Emissionsminderung führt.

Sinteranlage: Die Raumentstaubung wurde 2004 vollständig erneuert und der neuen TA Luft angepasst. Die Hauptentstaubung erfolgt bereits seit Jahren mittels Tuchfilter und schrieb erstmalig weltweit den Stand der Technik für Sinteranlagen fort. Der Wert von 20 mg/m³ wird hier stets unterschritten.

Der Hochofen 2 wurde 1999 neu zugestellt. Dabei wurden entsprechende Staubminderungsmaßnahmen umgesetzt. Aktuelle Messungen vom Winderhitzer, Möllerbunker und Gießhallenentstaubung ergaben die Einhaltung der Grenzwerte der neuen TA Luft.

Am Hochofen 3 wurde die Stichlochabsaugung verbessert. Beide Hochöfen entsprechen der neuen TA Luft.

Weitere große Feuerungsanlagen wurden einer besonderen Prüfung unterzogen: Airbus, Kraft Foods, ANO Müllheizwerk, ANO Spitzenheizwerk, CR3-Hermsen, Coffein-Compagnie, Beck & Co., BREWA, BWK, Weissheimer Malz, British American Tobacco, Bilfinger Berger.

Zusammenfassend lässt sich feststellen dass die Bestimmungen der einschlägigen Regelwerke TA Luft, 13. und 17. in Bremen bereits jetzt von der Mehrzahl der betroffenen Anlagen erfüllt werden, obwohl die zur erst in einigen Jahren ablaufen.

Reiner Brach Warmwalzwerk 2:

Bei einzelnen Tieföfen werden die Grenzwerte der neuen TA Luft für NOx überschritten.

Airbus:

Die Grenzwerte der neuen TA Luft werden am Erdgaskessel für NOx nicht eingehalten (aktuelle Messung). Die Übergangsfrist aus der TA Luft bis 2007 soll genutzt werden, um eine neue Kesselanlage zu errichten.

BWK:

Die Anlage entspricht nach erfolgtem Umbau der neuen 17. und befindet sich derzeit im Probebetrieb. Hier werden gegenüber dem ursprünglichem Kohlebetrieb erhebliche Einsparungen an Staub (80 %) und NOx (67 %) eintreten. Für den Schadstoff Schwefeldioxid beträgt die Reduzierung sogar 98 %.

6. Welche Veränderungen erwartet der Senat durch eine gesetzeskonforme Umsetzung der 17. sowie der neuen TA Luft für die unterschiedlichen Geltungsbereiche im Land Bremen für die Emissionen sowie für die Immissionssituation?

Die 13. und die 17. richten sich direkt an den Betreiber und gelten unmittelbar. Die Novellierung hat für die reinen Abfallverbrennungsanlagen nur geringfügige faktische Veränderungen der Emissionen bewirkt, da die zulässigen Grenzwerte der 17. von den Abfallverbrennungsanlagen bereits zuvor deutlich unterschritten wurden. Insbesondere die Staubgrenzwerte wurden zwar um die Hälfte auf 10 mg/m³ heruntergesetzt, aufgrund der eingesetzten Filtertechnik wurden diese Grenzwerte allerdings schon vor der Novellierung eingehalten, so dass hier mit keiner nennenswerten tatsächlichen Reduzierung zu rechnen ist.

Die Bundesregierung hat im Bereich von Industrie und Gewerbe insbesondere die TA Luft und die Großfeuerungsanlagenverordnung novelliert. Dies führt nach Auffassung der Bundesregierung in den nächsten Jahren zu einer weiteren Reduzierung der Partikelemissionen von in der Regel um 60 % bei den betreffenden Anlagen.

Für die konkrete Immissionssituation an den verkehrsnahen Messstellen wird sich diese Reduzierung jedoch praktisch kaum auswirken, da der Anteil der Feinstaubimmissionen durch Gewerbe und Industrie im Mittel hier nur gering ist (vergleiche hierzu auch die Antwort zu Frage 1).

7. Welche Kenntnis hat der Senat über genehmigungspflichtige große Feuerungsanlagen, die durch die Betreiber nicht nachgerüstet werden sollen? Geht der Senat davon aus, dass Anlagen bis spätestens zum 31. Dezember 2012 gemäß novellierter 13. bzw. neuer TA Luft stillgelegt werden sollen? Welche Veränderungen der Emissionen wären dadurch zu erwarten?

Bereits in der Antwort zu Frage 5 wurde über die geplanten Maßnahmen an Feuerungsanlagen berichtet. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen hier derzeit nicht vor. Die zu treffenden Maßnahmen werden in jedem Fall zu einer Verringerung der Emissionen beitragen. Über die Höhe der veränderten Emissionen lässt sich derzeit keine Aussage treffen, da die Entscheidung über Nachrüstung oder Stilllegung bei den betroffenen Anlagenbetreibern liegt.