Haushaltsaufstellungserlass 2008 Tz 27 und 28 wurde auf die Zuordnungskriterien für investive und konsumtive Ausgaben

Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode - 127 Ministerium der Finanzen Tn 25 Haushaltsmäßige Behandlung der IuK-Ausgaben

Das vom Rechnungshof unter dem Punkt 2 „Wesentliche Ergebnisse der Beratungen" aufgezeigte künftige Vorgehen wurde bereits umgesetzt. Im Haushaltsvollzugserlass 2007, Tz. 2.2 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zur Genehmigung vorgelegt werden dürfen, wenn alle Mittel einer Haushaltsstelle verbraucht und bei überplanmäßigen Ausgaben die Deckungskreise ausgeschöpft sind. Weiter lässt sich am Beispiel des Amtes für Statistik bzw. des Ministeriums für Umwelt feststellen, dass die IuK-Festtitel ab dem Haushaltsjahr 2007 nicht mehr mit einem Flexibilisierungsvermerk versehen sind.

Im Haushaltsvollzugserlass 2007, Tz. 7 und im Haushaltsaufstellungserlass 2008, Tz. 2.7 und 2.8 wurde auf die Zuordnungskriterien für investive und konsumtive Ausgaben hingewiesen.

Zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der IT-Mittel-Veranschlagung wurde bereits als erster Schritt ab dem Haushaltsjahr 2007 eine Übersicht über die IT-Ausgaben im Haushaltsplan ausgebracht (Anlage 9 zum Haushaltsgesetz). Ab der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2008 sind die Ressorts gehalten, die ITAusgabetitel in der dritten Stelle der Bindungskennziffer mit dem Wert „5" zu versehen, damit nunmehr programmgesteuert eine Zuordnung der betreffenden Titel zu der Anlage 9 erfolgen kann.

26 Betätigung des Landes bei einem Konzern der Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie der Immobilienwirtschaft

Das Ergebnis der Betätigungsprüfung enthält zu schützende unternehmensbezogene Daten, die eine Veröffentlichung im Rahmen des Jahresberichtes ausschließen (§§ 394, 395

AktG). Die Berichterstattung des RH in dieser Prüfungsangelegenheit ist deshalb in Form einer „Beratenden Äußerung (§ 88 Abs. 2 LHO)" an den Landtag und die Landesregierung erfolgt.

Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10).

Ministerium der Finanzen Tn 26 Betätigung des Landes bei einem Konzern der Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie der Immobilienwirtschaft

Die Berichterstattung des Rechnungshofes erfolgte in Form einer „Beratende Äußerung gemäß § 88 Abs. 2 LHO". Diese Äußerung des Rechnungshofes vom 26.02.2007 wurde im zuständigen Landtagsausschuss bereits beraten.