Demografischen Wandels auf das Saarland

Rechtliche Grundlagen und Zusammensetzung A.I. Einsetzung

Aufgrund eines fraktionsübergreifenden Antrages1 der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion hat der 13. Saarländische Landtag in seiner Sitzung vom 18.01.20062 über die Einsetzung einer Enquêtekommission betreffend die Auswirkungen des Demografischen Wandels auf das Saarland beraten.

Im Ergebnis der Beratung hat der Landtag einstimmig beschlossen, gemäß Art. 77 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes die Enquêtekommission „Demografischer Wandel ­ Auswirkungen auf das Saarland und Folgen für die landespolitischen Handlungsfelder" einzusetzen.

Gemäß Art. 77 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes kann der Landtag zur Vorbereitung von Entscheidungen Enquêtekommissionen einsetzen, welchen auch solche Mitglieder angehören können, die nicht Abgeordnete des Saarländischen Landtages sind.

A.I.1. Einsetzungsbeschluss

Der Einsetzungsbeschluss lautet wörtlich: „1. Gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes wird eine Enquêtekommission eingesetzt, die sich mit dem Demografischen Wandel der Gesellschaft befasst. Ziel ist es

- aufbauend auf den Ergebnissen der über drei Legislaturperioden tätigen Enquêtekommission „Demografischer Wandel ­ Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und an die Politik" des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 14/8800) - die Auswirkungen der Demografischen Entwicklung auf die Lebensbereiche der Menschen im Saarland zu ermitteln. Auf dieser Basis sollen konkrete Lösungsvorschläge für die anstehenden Herausforderungen im Saarland für alle Politikbereiche und gesellschaftlichen Ebenen sowie Leitlinien, Konzepte und politische Empfehlungen an den Landtag des Saarlandes erarbeitet werden.

2. Die Enquêtekommission soll

· im Saarland alle Politikbereiche und ­ebenen sowie unterschiedliche gesellschaftliche Strömungen bündeln, um die Auswirkungen der Demografischen Entwicklung ressortübergreifend zu ermitteln,

· die Wechselwirkungen zwischen Demografischem Wandel und Bevölkerungsbewegungen untersuchen und etwaige Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen,

· Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Auswirkungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen etc.) auf das Saarland erarbeiten, um den jüngeren Generationen Bildung, Erziehung, Ausbildung und Betreuung zu sichern,

Plenarprotokoll Pl. 13/20

· sich mit den strukturellen (wirtschafts- und arbeitsmarkt- sowie sozialpolitischen) Auswirkungen auf das Saarland befassen und problemorientierte Empfehlungen erarbeiten, um Frauen und Männern die Teilnahme am Arbeitsleben sowie die Deckung des Arbeitskräftebedarfs des Wirtschaftsstandorts Saarland zu ermöglichen,

· Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Auswirkungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime etc.) auf das Saarland erarbeiten, um der älteren Generation so lange wie möglich ein selbständiges Leben zu sichern,

· Handlungsstrategien aufzeigen, die namentlich geeignet sind, unter veränderten Demografischen Rahmenbedingungen Familien zu fördern, die Zukunftschancen der jüngeren Generation zu sichern und die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Generationen zum Wohle aller in Einklang zu bringen,

· die Auswirkungen des Demografischen Wandels auf das Verhältnis öffentlicher zu privater Daseinsvorsorge aufzeigen,

· gesellschaftspolitische Diskussionen anstoßen, um das Bewusstsein der Menschen im Saarland für Themen im Zusammenhang mit der Demografischen Entwicklung zu sensibilisieren (Geburtenrückgang, Familienfreundlichkeit, Engagement von Senioren, Zusammenführung unterschiedlicher Generationen, Nutzung der Potentiale älterer Arbeitnehmer/innen, Zukunft der sozialen Sicherungssysteme, Verkehrsinfrastruktur, Auswirkung auf die Bauplanung und Ortsentwicklung etc.).

3. Die Enquêtekommission besteht aus 11 Mitgliedern des Landtages und 4 Sachverständigen, die nicht Mitglieder des Landtages sind. Letztere haben kein Stimmrecht.

4. Die Enquêtekommission legt dem Landtag ihren schriftlichen Abschlussbericht spätestens sechs Monate vor Ende der laufenden Wahlperiode vor." A.I.2. Zusammensetzung

Der 13. Landtag des Saarlandes hat in seiner Sitzung vom 18.01.20063 einen fraktionsübergreifenden Antrag4 der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend die Zusammensetzung der Enquêtekommission einstimmig angenommen und folgende Personen zu Mitgliedern der Enquê

a) Vorsitz

Zur Vorsitzenden hat der Landtag in seiner Sitzung vom 18.01.2006 die Abgeordnete Heidrun Möller (SPD) gewählt. In ihrer Sitzung vom 07.07.2006 hat die Enquêtekommission den Abgeordneten Alexander Funk (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt.

b) Geschäftsführung

Der Enquêtekommission wurde seitens der Landtagsverwaltung der Richter am Landgericht Tim Flasche zum Zwecke der Geschäftsführung zugeordnet, welcher durch die Landtagsbeschäftigte Ursula Paulus unterstützt wurde.

c) Mitarbeiter