Das Landesamt ist aufgefordert die vorgehaltene Infrastruktur am Standort Lebach den geänderten Bedingungen

Einsatz von Radaranlagen, Verkehrsvideoüberwachungsgeräten und Abstand-Messanlagen sowie Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen

Den Ausführungen des Rechnungshofes ist zuzustimmen.

Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten

Der deutlich zurückgegangene Zugang von Aussiedlern, Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen in den letzten zehn Jahren hat zu einer spürbaren Entlastung des Landesamtes in Bezug auf Unterbringung und Betreuung der Ausländer geführt.

Das Landesamt ist aufgefordert, die vorgehaltene Infrastruktur am Standort Lebach den geänderten Bedingungen anzupassen.

Durch einen aufgabenadäquaten Schrumpfungsprozess hätten nach Auffassung des RH ab 2007 rund 1 Mio. eingespart werden können.

1 Vorbemerkungen

Das Saarland ist, wie alle Bundesländer, rechtlich verpflichtet, einen bestimmten Anteil1 an Asylbewerbern, politisch Verfolgten, Bürgerkriegsflüchtlingen, Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern aufzunehmen und zu betreuen. Insgesamt kamen beispielsweise im Jahr 2005 rund 1.000 Migranten ins Saarland, denen hier für eine in der Regel begrenzte Zeit Unterkunft, Verpflegung, Gesundheitsversorgung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen gewährt wurde.

Zentrale Anlaufstelle für all diese Personen oder Personengruppen war bis zum 31. Dezember 2007 das Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten (LAFl) in Lebach.

Diese, dem Ministerium für Inneres und Sport nachgeordnete und damals rund 80-köpfige Behörde, hatte ein vielfältiges Aufgabenspektrum in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingswesen, den Ausländerbehörden der Kreisebene und der Landeshauptstadt, den Sozialämtern der Kommunen, den Arbeitsagenturen und nicht zuletzt der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie den Polizeivollzugsbehörden zu erfüllen.

Der RH hat im 2. Halbjahr 2006 die Organisation und die Personalwirtschaft des LAFI rückblickend geprüft und dabei insbesondere auch die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerledigung am Standort Lebach hinterfragt. Das Landesamt ist nach Abschluss der Prüfung, und zwar im Zuge der Verwaltungsstrukturreform2 zum 1. Januar 2008, in das neu gebildete Landesverwaltungsamt integriert worden.

Die Prüfung beschränkte sich auf eine wirtschaftliche Analyse und Bewertung des damaligen Status quo, migrationspolitische Aspekte wurden ausgeblendet. Ausgangspunkt waren die bestehenden Verwaltungs- und Verfahrensstrukturen aufgrund der gegebenen bundes- und landesspezifischen Regelungen. An landespolitischen Ausgestaltungen waren insoweit von Bedeutung: die zentrale Unterbringung am Standort Lebach, die Anwendung des Sachleistungsprinzips sowie die gegebene Aufgabenteilung zwischen Gemeinsamer Ausländerbehörde beim LAFl und den Ausländerbehörden der Kreisebene bzw. der Landeshauptstadt.

Aktuell: 1,24 % der bundesweiten Gesamtzahl.

Vgl. Gesetz Nr. 1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen (Verwaltungsstrukturreformgesetz ­ VSRG) vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393).

2 Wesentliche Ergebnisse der Prüfung

Das LAFl war zum Prüfungszeitpunkt im Wesentlichen zuständig für die Aufnahme, Verteilung, Unterbringung und Versorgung aller vom Saarland aufzunehmenden Asylbewerber und sonstiger Flüchtlinge sowie für alle asyl- und ausländerrechtlichen Entscheidungen gegenüber den im Saarland lebenden Asylbewerbern und mit diesen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Ausländern. Das Amt war Aufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkunft nach dem Asylverfahrensgesetz.

Die unterschiedlichen zuwanderungs- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen beeinflussen entscheidend die Lebenslage der einzelnen Migranten. Unter Vollzugsaspekten bestimmt die jeweilige Zugangsart das entsprechende Verwaltungsverfahren und die dafür vorgesehenen staatlichen Leistungen. Daneben determinieren die auftretenden Häufigkeiten (Fallzahlen) den Arbeitsanfall des Amtes insgesamt und binden damit letztendlich die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Ressourcen, die ihrerseits finanzwirksam und damit in Finanzdaten sichtbar werden.

Fallzahlen Folgende Mengendaten kennzeichnen in Kurzform das veränderte „Betriebsgeschehen" beim LAFI im 10-Jahres-Rückblick:

Die Zahl der Neuzugänge3 ist von 4.014 im Jahr 1997 auf 452 im Jahr 2006 gesunken.

Die Belegung in der Landesaufnahmestelle sowie den zugehörigen Außenstellen hat sich im selben Zeitraum von 2.731 auf 1.020 vermindert.

Die Zahl der Abschiebungen ist von 306 im Jahr 1997 (Höchststand: 504 im Jahr 2004) auf 174 im Jahr 2006 zurückgegangen.

Unterbringungskapazität Standort des Landesamtes ist Lebach, wo in der Dillinger Straße auf einem Areal von rund 62.000 qm insgesamt 78 Gebäudeeinheiten für Wohn-, Verwaltungs- und Funktionszwecke vorgehalten werden. Die Landeswohnsiedlung bzw. die Erstaufnahmeeinrichtung ist als offene Einrichtung ohne Zugangsbeschränkungen ausgelegt. Bis zum Jahr 2004 gab es neben dem Standort Lebach verschiedene Außenstellen, die mittlerweile allesamt geschlossen sind. Die Kapazität an Unterbringungsplätzen (Betten) wurde von ursprünglich rund 3. Plätzen (1997) auf rund 1.400 Plätze (2007) zurückgeführt.

Die ab 2005 am Standort Lebach vorgenommene Reduzierung der Bettenzahl ist das Ergebnis von deutlich verbesserten Unterbringungsstandards, die sowohl der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dienen wie auch humanitären Gesichtspunkten gerecht werden. 2006 waren 1.020 Personen in der Landeswohnsiedlung untergebracht. Mehr als zehn Wohngebäude standen zum Prüfungszeitpunkt leer, einige waren nur noch teilgenutzt.

Nach § 47 AsylVfG sind Ausländer, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF stellen, verpflichtet, für mindestens 6 Wochen, längstens 3 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, um ihre Erreichbarkeit sicherzustellen.

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S. 1361), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970).

Summe Asylbewerber, Spätaussiedler und jüdische Emigranten.

Im Jahr 2005 lag die Kapazität bei 2.348 Plätzen, 2006 bei 1.997 Plätzen und 2007 bei 1.378 Plätzen.