Finanzamt

Wie schätzt der Senat das Vorhaben der nordrhein-westfälischen zur Bearbeitung der Umsatzsteueraufgaben einzurichten? Ist dies nach Auffassung des Senats ein auch für Bremen geeigneter Weg, durch die fachkundige Begleitung neuer Unternehmen in der Gründungsphase (oder nach Aktenübernahme) und durch eine entsprechend frühzeitige Risikoeinschätzung den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen?

In Bremen wurden bereits im Januar 2005 bei den Finanzämtern Bremen-West, Bremen-Nord und Bremerhaven zentrale Neuaufnahmestellen eingerichtet. Diese Stellen sind mit je einem Bearbeiter des mittleren Dienstes besetzt und den UVSt zusätzlich angegliedert. Lediglich im Bereich des Finanzamts Bremen-Mitte, das zentral für die Körperschaftsbesteuerung zuständig ist, verzichtete man auf eine Zentralstelle.

In Bremen ist zum Jahresbeginn 2006 geplant, diese Zentralstellen zumindest teilweise mit den zentralen Informations- und Auskunftsstellen zu verknüpfen, um eine effiziente Existenzgründerbetreuung zu installieren.

Deren Aufgabe wird es gleichzeitig sein, Erscheinungen des USt-Missbrauchs durch zeitnahe Nachschauen frühzeitig aufzudecken bzw. zu unterbinden.

e) Welche Auffassung vertritt der Senat zu dem Vorschlag, sich unter den Ländern für die Umsatzsteuersonderprüfung ­ ähnlich wie bei der Betriebsprüfung ­ auf eine einheitliche Personalbemessungsgrundlage zu verständigen und sich auf deren Einhaltung zu verpflichten? in der Steuerverwaltung. Die dort ermittelte einheitliche Personalbemessungsgrundlage wird in Bremen entsprechend angewandt. Eine eingegangen werden, da dies in die Haushaltsautonomie der Länderparlamente eingreifen würde.

2. IT-Ausstattung

a) Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den langwierigen Bemühungen, eine länderübergreifende Software (FISCUS) in der Steuerverwaltung einzuführen?

Die Finanzminister/-innen der Länder haben am 9. Juli 2004 das Projekt Neukonzeption des automatisierten Besteuerungsverfahren (Projekt FISCUS) beschlossen. Die Steuerungsfunktion im Projekt sollen zukünftig durch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung des Bundes wahrgenommen werden (Projekt KONSENS).

In sieben Bundesländern (BY, SL, BB, SN, ST, TH, MV; so genannter EOSSVerbund) ist bereits eine einheitliche Software im Bereich der Steuerverwaltung realisiert. Als Zwischenschritt auf dem Weg zu KONSENS haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein den Beitritt zum EOSS-Verbund beschlossen.

b) Hält es der Senat für einen sinnvollen und praktikablen Weg, die informationstechnischen Voraussetzungen für einen länderübergreifenden und zeitnahen Cross-Check von Ausgangs- und Eingangsrechnung zu schaffen?

Bevor über die Schaffung der informationstechnischen Voraussetzungen Eingangsrechnungen entschieden werden kann, sind zunächst die Erkenntnisse aus den Planspielen zur Änderung der Systematik des Umsatzsteuerrechts zu analysieren und zu bewerten.

Hierzu wird auf die grundsätzlichen Ausführungen zu den Fragen 3. a) und

b) hingewiesen.

c) In welchem Umfang wird von den Finanzbehörden des Landes Bremen das USLO-Informationssystem des Bundesamtes für Finanzen benutzt, das

Wie beurteilt der Senat dessen Leistungsfähigkeit?

Seit 2004 wird das Informationssystem USLO allen mit der Umsatzsteuer befassten Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Insbesondere im Rahmen von Prüfungen bei Unternehmern mit innergemeinschaftlichen

Im Vergleich zum vorherigen schriftlichen Auskunftsersuchen ist das Verfahren sehr leistungsfähig. Die Abfragen auf Gültigkeit der Probleme. Bei den innergemeinschaftlichen Warenlieferungen kann das Antwortzeitverhalten noch verbessert werden. Die hierfür notwendige technische Umsetzung muss in allen EU-Ländern erfolgen.

d) In welchem Umfang wird von den Finanzbehörden des Landes Bremen die ZAUBER-Datenbank (Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen) genutzt? Wie beurteilt der Senat deren Leistungsfähigkeit?

Seit 2004 wird das Verfahren ZAUBER allen mit der Umsatzsteuer befassten Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Während der Schwerpunkt der USLO-Nutzung bei der Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle liegt (Außenprüfung), ist ZAUBER ein besonders geeignetes Hilfsmittel für die Neuaufnahme. Aus diesem Grund sehen die bundeseinheitlichen Checklisten zur umsatzsteuerlichen Erfassung in Neugründungsfällen zwingend eine Abfrage unter ZAUBER vor. Durch das Verfahren ZAUBER werden wichtige Informationen zur Bekämpfung des Betrugs bereitgestellt.

e) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch eine Verbesserung des Datenaustauschs zwischen EU, Bund und Ländern den Umsatzsteuerbetrug effektiver zu bekämpfen?

An der Optimierung des Datenaustausches wird in Bund-Länder-Arbeitsgruppen ständig gearbeitet. Beispielhaft sind hier zu nennen

- die Erweiterung des Projekts LUNA (länderübergreifende Online-Namensabfrage),

- das elektronische Risikomanagementsystem zur Verbesserung der Auswahl prüfungswürdiger Fälle,

- Nutzung von kostenpflichtigen Datenbanken durch die (z. B. Schufa-Auskünfte).

Wegen der in Deutschland bestehenden Datenschutzvorschriften sind bei der Konzeption derartiger Kontrollverfahren jedoch Grenzen zu beachten.

3. Umstellung des Umsatzsteuer-Systems und der Zuständigkeiten

a) Welche Erkenntnisse konnten bisher in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Umstellung von der Soll- auf die Ist-Besteuerung gewonnen werden? Wie beurteilt der Senat die bisherigen Erkenntnisse?

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Umstellung von der Sollauf die Ist-Besteuerung wurde eingerichtet, um die vom Bund in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie einschließlich Planspiel zum Modell einer Generellen Ist-Versteuerung mit Cross-Check intensiv fachlich zu begleiten.

Termin für den Schlussbericht ist der 15. September 2005. Da Bremen in der Arbeitsgruppe nicht vertreten ist, liegen hier auch noch keine Ergebnisse daraus vor.

b) Welche Ergebnisse liegen dem Senat inzwischen aus dem Planspiel zum Reverse-Charge-Modell vor, das auf der Grundlage eines von Bund und Ländern erarbeiteten fiktiven Rechtsrahmens stattfindet? Wie beurteilt der Senat die bisherigen Ergebnisse?

Die Ergebnisse des Planspiels liegen bisher nur in Form eines Entwurfes des Abschlussberichtes vor. Dieser Entwurf wird derzeit von der Bund Länder-Arbeitsgruppe Modellüberlegungen USt überprüft. Daran anschließend wird die mit der Durchführung beauftragte Beratungsfirma den endgültigen Schlussbericht vorlegen.

Zudem ist vorgesehen, dass die Beratungsfirma bis zum 15. September 2005 eine vergleichende Studie zu den beiden Modellen erstellt. Zusätzlich wurde ein externer Gutachter mit der Auswertung der Ergebnisse beauftragt.

Erst nach Vorlage der endgültigen Berichte und Gutachten ist eine Bewertung möglich.

c) Wie beurteilt der Senat Vorschläge, die Verwaltung der indirekten Steuern vollständig auf den Bund zu übertragen?

Eine zentralistisch geführte Bundessteuerverwaltung wird nicht effizienter und effektiver arbeiten als die Steuerverwaltungen der Länder. Eine zentrale Bundessteuerverwaltung bringt im Vergleich zu den dezentral organisierten Ländersteuerverwaltungen keine Vorteile.

Deshalb haben sich die Finanzminister/-innen der Länder in ihrer Sitzung am 27. Mai 2004 auf ein Positionspapier der Länder. Die gemeinsame Verantwortung im Steuervollzug des Bundes und der Länder verständigt.

Die Übertragung der Verwaltung der indirekten Steuern auf den Bund wird daher abgelehnt.