Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist in besonderem Maße verabscheuungswürdig

Der Landtag ist zutiefst bestürzt über die schrecklichen Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, begangen durch Vertrauenspersonen unter dem Dach von Schulen, Kirchen und anderen Betreuungseinrichtungen, die in den vergangenen Wochen bekannt wurden. Der Landtag spricht den Opfern sein aufrichtiges Mitgefühl aus.

Der Landtag verurteilt die sexuelle Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen.

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist in besonderem Maße verabscheuungswürdig. Er richtet sich gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft und beeinträchtigt sie schwer und nachhaltig in ihrer persönlichen Entwicklung und in ihrer sexuellen Identitätsbildung.

In Einrichtungen zur Kinder- und Jugendbetreuung besteht ein besonderes Verhältnis des Vertrauens zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen.

Dieses Vertrauensverhältnis wird bei einem Missbrauchsfall auf schreckliche Art und Weise missbraucht.

Der Landtag fordert alle vom Vorwurf der Kindesmisshandlung und des Kindesmissbrauchs betroffenen Institutionen auf, für eine rasche und rückhaltlose Aufklärung zu sorgen.

Der Landtag fordert die Aufklärung durch unabhängige Dritte und die Unterstützung aller Verantwortlichen und betroffenen Institutionen. Er erwartet dabei die Unterstützung aller Verantwortlichen der betroffenen Einrichtungen. Eine systematische Aufarbeitung des Kindesmissbrauchs und die damit einhergehende Verfolgung von schweren Straftaten in Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen sind notwendig. Daher bedarf es einer wissenschaftlichen Aufarbeitung, um das aktuelle Ausmaß sexuellen Missbrauchs in Deutschland zu erfassen. Institutionen und Privatpersonen werden aufgefordert, in Zukunft Fälle von Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Kindesmissbrauch duldet keine rechtsfreien Räume, das Strafverfolgungsmonopol des Staates hat absoluten Vorrang.

Der Landtag stellt zugleich fest, dass die Vorfälle von Gewalt und Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche zu keinem Generalverdacht gegenüber Institutionen und deren Personal führen darf.

Der Landtag des Saarlandes hält die folgenden Maßnahmen wichtig, um den Missbrauch von Kindern zu verhindern:

· Der Landtag erwartet, dass keine Personen, die zweifelsfrei des Kindesmissbrauchs überführt sind, in der Arbeit mit Kindern eingesetzt werden. Er fordert alle Kinder- und Jugendeinrichtungen auf, bei der Auswahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderer Sorgfalt vorzugehen, damit nicht geeignete Personen frühzeitig identifiziert und ausgeschlossen werden. Der Landtag fordert dazu auf, besondere Bewerbungsverfahren (erweitertes Führungszeugnis) einzuführen.

· Ausgehend von der geltenden Rechtslage und den bereits ergriffenen operativen Maßnahmen muss es nun allen politischen Kräften gemeinsam darum gehen, normative Schutzlücken, aber auch Vollzugsdefizite zu identifizieren und zu beseitigen. Zudem gilt es, die vorhandenen untergesetzlichen Maßnahmen und Mechanismen auf Effizienz- und Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Prävention, Intervention und Information müssen gestärkt werden.

· Das Vertrauensverhältnis von Kindern zu ihren Eltern und sonstigen Erziehungs- und Betreuungspersonen muss gestärkt werden. Gleiches gilt für ihr Selbstbewusstsein. Dadurch können Anzeichen von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch frühzeitig erkannt werden.

· Der Landtag erwartet, dass eine „Kultur des Hinsehens und Hinhörens" insbesondere in den Schulen stärker gefördert wird, um in Zukunft sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Alle, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, insbesondere Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie die Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe müssen hierbei zusammenwirken.

Begründung: Erfolgt mündlich.