Tierversuche im Saarland

Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Tierversuche im Saarland sind in den vergangenen fünf Jahren unter der Regierung Peter Müller bis zu 300% gestiegen."

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Feststellung des Fragestellers, die Tierversuche im Saarland seien „in den vergangenen 5 Jahren um bis zu 300 % gestiegen", ist so nicht zutreffend bzw. zumindest zu pauschal. Sie trifft zwar von 2006 bis 2008 für die Tierkategorie „Meerschweinchen" in etwa zu ­ bei Amphibien sogar relativ noch mehr ­ dafür ist die Anzahl der Tierversuche aber bei anderen der typischen Versuchstierkategorien wie z. B. Hamster und Kaninchen deutlich gesunken, bei Fischen sogar von 18 auf 0.

Wie erklären Sie sich diesen massiven Anstieg?

Wo bzw. in welchen Instituten / Unternehmen werden Tierversuche im Saarland durchgeführt?

Zu Frage 1: Ein Anstieg der Tierversuchszahlen ist in den letzten Jahren nicht nur im Saarland, sondern in allen Bundesländern erfolgt, weil sie dem medizinischen Fortschritt dienen.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen in hohem Umfang der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit des Menschen. Sie waren bisher Bestandteil der medizinischen und pharmazeutischen Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der experimentellen Chirurgie und der Pharmakokinetik.

Die Landesregierung wird zukünftig verstärkt zur Anwendung alternativer Testmethoden drängen.

Im Saarland werden an den Universitätskliniken des Saarlandes in Homburg sowie bei der Firma Pharmacelsus, Standort Saarbrücken, Tierversuche durchgeführt.

Ausgegeben: 21.01.2010 (04.12.2009)

Drucksache 14/65 (14/29) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 2 Was ist der Schwerpunkt dieser Tierversuche und wie wird deren Notwendigkeit gerechtfertigt?

Zu Frage 2: Der Schwerpunkt der Tierversuche im Saarland liegt in der experimentellen Chirurgie sowie in der pharmazeutischen Forschung.

Die Notwendigkeit von Tierversuchen ergibt sich aus dem wissenschaftlichen Forschungsbedarf.

Wie viele und welche Arten von Tieren werden für diese Tierversuche „verbraucht"? Wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 4: Die Ergebnisse der Versuche werden nicht in einer zentralen Datenbank festgehalten, jedoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen von Tierversuchen hochkomplex und differenziert.

Die Abschlussberichte der Versuche müssen vorgelegt und vom jeweiligen Institut aufbewahrt werden.

Darüber hinaus muss im Antragsformular zur Genehmigung eines Tierversuches entsprechend ausführlich und unter Angabe der entsprechenden Literaturhinweise dargelegt werden, dass es sich nicht um einen Wiederholungsversuch handelt.

Drucksache 14/65 (14/29) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 3 Was gedenkt die neue Regierung zu unternehmen, um ganz auf Tierversuche im Saarland verzichten zu können?

Zu Frage 5: Bei den beiden im Saarland Tierversuche durchführenden Institutionen werden auch alternative Testmethoden angewandt. Beide Institutionen sind angehalten, mögliche Alternativmethoden anzuwenden, außerdem müssen sie ihre Tierversuche - sollten diese unumgänglich sein - der Tierschutzkommission des Landes vorlegen und genehmigen lassen.

Tierversuche bleiben auf das medizinisch Unverzichtbare beschränkt.

Hierbei nimmt grundsätzlich ein Vertreter der Obersten Tierschutzbehörde als Fachaufsicht teil, um sich von der Notwendigkeit der Versuche zu überzeugen.

Gibt es ein staatlich kontrolliertes Gremium zur Erteilung von Genehmigungen für Tierversuche?

Wenn ja: Wie setzt sich dieses Gremium derzeit personell zusammen?

Zu Frage 6: Wer Tierversuche durchführen will, bedarf nach § 8 Tierschutzgesetz einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Dieser Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständig für die Genehmigung der Versuchsvorhaben ist das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Genehmigungsverfahren der Versuchvorhaben werden durch die Tierschutzkommission des Landes begleitet. Sie setzt sich zusammen aus zwei Mitgliedern der Universität des Saarlandes und deren Stellvertretern, zwei Mitgliedern des Deutschen Tierschutzbundes, LV Saar, und deren Stellvertretern, und jeweils einem Mitglied der Ärzte- und Tierärztekammer und deren Stellvertretern.

Darüber hinaus haben die Träger von Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, nach § 8b Tierschutzgesetz eine/n Tierschutzbeauftragte/n zu bestellen.

Diese/r ist unter anderem verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes und der Tiere zu achten.

Wie steht die saarländische Landesregierung zu den Belangen des Tierschutzes und denen der Tierversuchsgegner und wer vertritt die Landesregierung in dieser Hinsicht nach außen?

Zu Frage 7: Der saarländischen Landesregierung sind die Belange des Tierschutzes ein wichtiges Anliegen. Die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahr 2002 war ein Meilenstein für den Tierschutz.

Die saarländische Landesregierung wird dem Rechnung tragen und einen Landesbeauftragten für Tierschutz bestellen.

Drucksache 14/65 (14/29) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 4 Darüber hinaus wird den anerkannten Tierschutzverbänden das Verbandsklagerecht eingeräumt.

Selbstverständlich wird sich die saarländische Landesregierung auch weiterhin in Bezug auf das Thema Tierversuche dafür einsetzen, dass die Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen unterstützt wird.

Die saarländische Landesregierung wird im Bereich des Tierschutzes durch die oberste Tierschutzbehörde im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr vertreten.

Welche Tierversuche werden bei der Firma Paracelsus in Saarbrücken durchgeführt und wer kontrolliert deren Verfahren auf welche Weise?

Zu Frage 8: Die Firma Pharmacelsus arbeitet auf dem Gebiet der Pharmakokinetik.

Zur Kontrolle der Verfahren siehe Antwort auf Frage 6.