Stellungnahme der Jugendämter

Stellungnahme der Jugendämter:

Der Landkreis Merzig-Wadern bewertet in Anbetracht der unterschiedlichen Lebenslagen junger Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, und des niedrigen Fallaufkommens das Aufrechterhalten einer dauerhaften Angebotsstruktur als nicht zielführend. Bei Bedarf werde mit vorhandenen Trägern ein individuelles Hilfekonzept organisiert.

Der Saarpfalz-Kreis setze schon seit langer Zeit darauf, Jugendliche und junge Erwachsene wohnortnah in Ausbildung zu vermitteln. Insbesondere durch die Zusammenarbeit mit dem sich vor Ort befindenden Träger SPN-Arbeiterwohlfahrt gelinge es immer wieder, passgenaue Hilfen anzubieten, sei es zur Erreichung des Hauptschulabschlusses, zur Berufsvorbereitung oder letztendlich zur Ausbildung.

Durch die Zusammenarbeit mit dem Träger vor Ort sei es darüber hinaus auch möglich, in Einzelfällen gem. § 13 SGB VIII oder gem. § 27 ff SGB VIII eine Unterbringung des jungen Menschen zu ermöglichen.

Darüber hinaus würden auch junge Menschen, sofern dies aufgrund ihrer Situation notwendig sei, gem. § 27 ff SGB VIII in geeigneten Einrichtungen, in denen eine Berufsausbildung ermöglicht werde, untergebracht.

In der Regel allerdings würden junge Menschen, die älter als 21 Jahre sind, von den Angeboten des Jugendamtes nicht mehr erreicht.

Aus Sicht des Saarpfalz-Kreises stelle sich das Problem der Obdachlosigkeit eher in den größeren Städten, wie z. B. Saarbrücken und Kaiserslautern.

Im Landkreis Neunkirchen gebe es kein dem Projekt Stabil Wohnclearing vergleichbares Projekt. Die Jugendhilfe verfüge gerade mit dem Maßnahmenkatalog der Hilfen zur Erziehung für Jugendliche und junge Volljährige über Möglichkeiten, junge Menschen im Betreuten Wohnen unterzubringen bzw. auch mit stationären Hilfen zu versorgen. Beim Kreisjugendamt Neunkirchen seien zudem zwei Streetworkerinnen eingesetzt, die junge Menschen aus diesem Personenkreis im Bedarfsfall beraten und entsprechende Hilfen einleiten können. Es existierten Projekte im Übergang Schule/Beruf, „Stabil" bei dem Arbeitersamariterbund in Neunkirchen und die „Berufliche Sonderförderung" des Diakonischen Werkes in Neunkirchen.

Im Landkreis Saarlouis existiere ein Netzwerk differenzierter, aufeinander abgestimmter Hilfsangebote innerhalb derer entsprechend dem individuell geprägten Bedarf des Einzelfalls adäquate Lösungen erarbeitet würden.

Beispielhaft seien hier „Betreutes Wohnen" innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, „Intensive sozialpädagogische Einzelfallbetreuung" und das „Aktionsprogramm zur Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in Schule, Ausbildung und Beruf" erwähnt. Kooperiert wird hier ­ wie der Begriff des Netzwerkes schon erkennen lässt mit einer Trägervielfalt regionaler und überregionaler Jugendhilfeträger.

Im Landkreis St. Wendel gebe es aktuell keine vergleichbaren Projekte, die konkret auf diese Problematik abzielten, da im Kreis keine derartige Bedarfslage vorhanden sei, die die Initiierung eines solchen Projektes notwendig erscheinen ließe. In geeigneten Einzelfällen bestehe für betroffene Jugendliche die Möglichkeit, diese im Rahmen einer Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII zu betreuen und zu versorgen. Hierbei stehe jedoch nicht nur die Beseitigung der Obdachlosigkeit im Vordergrund, sondern die Kompensierung einer akuten Krisensituation. Damit verbunden sei eine anschließende individuelle Hilfeplanung, um mögliche weitere geeignete Hilfen, in Absprache mit den personensorgeberechtigten Eltern, anzubieten und gegebenenfalls umzusetzen.

Welche Auswirkungen es auf den Regionalverband Saarbrücken bzw. auf die Arge Saarbrücken hat, wenn es in den anderen Landkreisen gute Konzepte zur Verhinderung von Obdachlosigkeit junger Menschen gibt oder eben keine, kann weder aus Sicht des Regionalverbandes noch des Landes, insbesondere nicht aus Sicht der Jugendhilfe, beantwortet werden, da es hierüber keine Erhebungen gibt. Eine Einschätzung wäre reine Spekulation.

Warum gibt es das Projekt Stabil + Wohnclearing im Regionalverband Saarbrücken nur für Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahren und nicht bis zum Alter von 25 Jahren, da diesen ja auch das Recht auf eine eigene Wohnung grundsätzlich durch die Argen verwehrt wird?

Zu Frage 2: Ziel der Maßnahme ist es, Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr, die dem Projekt „Stabil Wohnclearing-Betreutes Wohnen" zugewiesen sind, in problematischen Wohnsituationen eine kurzfristige Hilfestellung zu bieten. Es sollen damit unzureichende und nichtförderliche Wohnumfeldfaktoren bereinigt, eine bestehende Obdachlosigkeit umgehend beseitigt oder einer drohenden Obdachlosigkeit vorgebeugt werden. Nach der Integration in das Betreute Wohnen erfolgt eine spezielle sozialpädagogische Intervention, die es den Jugendlichen ermöglichen soll, den Weg zur beruflichen und sozialen (Re-) Integration zielstrebig weiter zu verfolgen.

An der Maßnahme können Jugendliche teilnehmen, die im Bezug von Arbeitslosengeld II und somit Kundinnen oder Kunden der Arge Saarbrücken sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie dem Stabil - Projekt des SOS ­ Ausbildungs- und Beschäftigungszentrums Saarbrücken (AuB) zugewiesen sind. Sie sollen nicht älter als 25 Jahre sein. Eine Altersbeschränkung nur für Jugendliche und junge Erwachsene besteht nicht. Anspruchsberechtigung und Aufnahme in das Projekt werden zwischen Fallmanager des Teams U25 der Arge Saarbrücken, dem Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken und den zuständigen Mitarbeiter/innen des SOS ­ AuB geklärt.

Es wird aus Sicht der Jugendhilfe darauf hingewiesen, dass nicht generell bestätigt werden kann, dass allen jungen Erwachsenen bis 25 Jahren eine eigene Wohnung durch die Argen verwehrt würde. Stattdessen kann in begründeten Einzelfällen eine eigene Wohnung finanziert werden. Jugendamt und Arge tauschen sich über die Bedarfslagen aus und arbeiten zusammen, vorausgesetzt die Betroffenen stimmen zu.

Wenn vom Jugendamt bescheinigt wird, dass die familiären Verhältnisse einen Auszug eines jungen Menschen erforderlich machen und keine Jugendhilfemaßnahme in Frage kommt, kann die Arge in besonderen Einzelfällen auch die Kosten für eine eigene Wohnung übernehmen.

Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind ab 2005 bis heute im Saarland von Obdachlosigkeit betroffen gewesen bzw. noch immer betroffen? (Bitte auflisten nach Landkreis, Jahren, letztem gemeldetem Wohnsitz der Betroffenen sowie nach Geschlecht und Alter bei Eintritt der Obdachlosigkeit der Betroffenen).

Zu Frage 3: Das Kreisjugendamt Merzig-Wadern teilt mit, es sei kein Fall bekannt, in dem ein junger Mensch von akuter Obdachlosigkeit betroffen sei.

Das Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises weist darauf hin, dass es hierzu über keine Daten verfüge.

Dem Kreisjugendamt Neunkirchen stehen hierzu keine Zahlen zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Jugendobdachlosigkeit um ein eher großstädtisches Problem handele, dass aber auch Jugendliche aus ländlichen Gemeinden nach Saarbrücken gingen, weil es dort eine entsprechende Szene gebe, die in den Gemeinden des Landkreises Neunkirchen und in der Stadt Neunkirchen so nicht anzutreffen sei.

Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken gibt an, dass angefragte Daten nicht bekannt seien. Obdachlose Jugendliche würden sich nicht beim Jugendamt des Regionalverbandes unter Angabe von Alter, Geschlecht und letztem bekanntem Wohnsitz melden.

Beim Kreisjugendamt Saarlouis sind keine Fälle von Jugendlichen bekannt, die nicht im Rahmen des genannten Hilfesystems versorgt worden sind bzw. werden konnten.

Was die jungen Volljährigen betreffe, sei darauf hinzuweisen, dass die Jugendhilfe gem. § 41 SGB VIII in der Regel bis zum 21. Lebensjahr zu gewähren sei, darüber hinaus in begründeten Einzelfällen für eine begrenzte Zeit. Weder in der Vergangenheit noch aktuell sei im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Saarlouis jemals der Fall eingetreten, dass Jugendlichen unter Beachtung der genannten gesetzlichen Vorgaben beanspruchte Hilfen vorenthalten worden seien.

Das Kreisjugendamt St. Wendel weist darauf hin, dass die angefragten Daten nicht über den örtlichen Jugendhilfeträger erfasst würden.

Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind bei den Argen im Saarland zwischen 2005 bis heute als wohnungssuchend und/oder obdachlos gemeldet? (Bitte auflisten nach Landkreisen, nach Jahren sowie nach Geschlecht und Alter der Betroffenen).

Zu Frage 4: Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken hat auf Anfrage mitgeteilt, dass es keine Statistik der Bundesagentur für Arbeit gibt, im Hinblick auf Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im Rechtskreis SGB II, die wohnungssuchend und/oder obdachlos gemeldet sind.

Die hier angefragten Zahlen stehen folglich auch bei den Argen nicht zur Verfügung und können von der Landesregierung dementsprechend nicht vorgelegt werden.

Die kommunale Arbeitsförderung des Landkreises St. Wendel teilt mit, dass dem Träger der Grundsicherung für den Kreis St. Wendel seit 2005 nur wenige Einzelfälle von jungen Erwachsenen unter 25 Jahren bekannt geworden seien, die aufgrund fehlenden Wohnraums eine Unterkunft suchten. Etwaige Phasen von Obdachlosigkeit, in denen jungen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kein fester Wohnsitz zugeordnet werden konnte, seien bisher ausnahmslos von kurzer Dauer (wenige Tage bis Wochen). Durch bestehende Netzwerke und eine ebenfalls nahezu lückenlose Angebotspalette für arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige würden selbst mehrfach sanktionierten Jugendlichen fortlaufend Hilfs- und Förderangebote unterbreitet. Die Jugendarbeitslosigkeit im Landkreis St. Wendel liege unter 1 %.

Bei wie vielen Jugendlichen im Saarland wurde die Jugendhilfe im Zeitraum von 2005 bis heute vor Vollendung des 18. Lebensjahres beendet, obwohl eine Rückführung in die Herkunftsfamilie ausgeschlossen war bzw. ist? (Bitte auflisten nach Landkreisen und Jahren sowie nach Geschlecht der Betroffenen).

Zu Frage 5: Das Kreisjugendamt Merzig-Wadern teilt mit, dass kein Fall beendet worden sei.

Das Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises betont, dass keine Hilfe zur Erziehung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beendet werde, wenn dies zur Obdachlosigkeit führen würde bzw. eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausgeschlossen sei.

Dem Kreisjugendamt Neunkirchen seien ebenfalls keine Jugendlichen bekannt, bei denen die Jugendhilfe ohne eine Rückkehrmöglichkeit in die Herkunftsfamilie beendet worden sei.

Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken weist darauf hin, dass mit Hilfe von EDV erfasst werde, wie viele Hilfen im Zeitraum von 2005 bis heute vor Vollendung des 18. Lebensjahres beendet wurden. Ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie ausgeschlossen gewesen sei, ob eine erfolgreiche Verselbständigung in einer eigenen Wohnung gelungen sei, könne über EDV nicht ermittelt werden, sondern erfolge nur über das Studium einer Unmenge von einzelnen Akten. Dieser Arbeitsaufwand sei nicht leistbar.

Das Kreisjugendamt Saarlouis betont, dass es die geschilderte Fallkonstellation im Kreis Saarlouis weder in der Vergangenheit gegeben habe, noch dass sie in Zukunft eintreten werde.

Das Kreisjugendamt St. Wendel teilt mit, dass im angegebenen Zeitraum keine Maßnahme beendet worden sei, die nach der Beendigung eine Obdachlosigkeit von Jugendlichen zur Folge gehabt hätte. In geeigneten Einzelfällen konnten Jugendliche in Folgemaßnahmen anderer zuständiger Leistungsträger vermittelt werden bzw. konnte in Absprache mit den personensorgeberechtigten Eltern bzw. dem Vormund den Jugendlichen eine andere geeignete Maßnahme ermöglicht werden.