Ausbildung bei den Ausbildungsbetrieben
Zu Frage 4: Die Kosten der Ausbildung bei den Ausbildungsbetrieben werden nicht vom Saarland getragen. Nach § 24 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege kann der Träger der praktischen Ausbildung die Kosten der Ausbildungsvergütung in den Entgelten oder Vergütungen für seine Leistungen berücksichtigen. Diese werden als Teil der vereinbarten Pflegesätze von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung finanziert.
Zur Finanzierung der Ausbildungskosten bei den vier staatlich anerkannten Altenpflegeschulen ist Folgendes anzumerken: Grundlage der Schulfinanzierung ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales (jetzt Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz) über die Finanzierung der Kosten der Ausbildung in den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen (VV APS-Finanzierung) in der derzeitig gültigen Fassung.
Die Altenpflegeschulen erhalten zur Finanzierung der Kosten der Altenpflegeausbildung im Rahmen einer Fehlbetragsfinanzierung eine Landeszuwendung, gem. Abschnitt III der VV APS-Finanzierung.
Finanziert werden die Personal- und Sachkosten einer Schule. Grundlage der Berechnung sind die tatsächlich abgeleisteten Ausbildungsmonate aller Schülerinnen und Schüler, die durch das Land zu finanzieren sind. Werden Kosten durch Dritte erstattet beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit (BA), entfällt die Landesförderung. Die Träger der Altenpflegeschulen leisten einen Eigenanteil von 10% der Personal- und Sachkosten.