Der Space Park ist finanziert und gebaut worden

In der Rahmenvereinbarung verpflichtete Köllmann sich, den Space Park in Bremen anzusiedeln. Diese Verpflichtung umfasste im Wesentlichen die folgenden Schritte:

· Der Space Park sollte unter der konzeptionellen Führung von Köllmann eröffnet und betrieben werden. Die Ansiedlung, Eröffnung und Betriebsaufnahme des Space Parks war so zügig wie möglich und wie vereinbart abzuschließen und der Betrieb des Space Parks aufzunehmen.

· Köllmann verpflichtete sich, die Realisierung und den Betrieb des Space Parks mit einer Reihe von in der Rahmenvereinbarung definierten Partnern durchzuführen, deren Austausch der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FHB bedarf. Zu diesen Partnern gehören die DEGI und die SPKG.

· Köllmann verpflichtete sich, an FHB die von FHB in der Designphase I getragenen Kosten in Höhe von insgesamt 2,398 Mio. DM (1,226 Mio.) zu erstatten.

· Köllmann verpflichtete sich ferner, FHB von den in der Designphase II von FHB in Höhe von 6,256 Mio. DM (3,199 Mio.) aufgewandten Kosten den auf Hochbau und Attraktionen entfallenden Teil in Höhe von 4,708 Mio. DM (2,407 Mio.) selbst zu erstatten bzw. durch die SPKG erstatten zu lassen.

· Köllmann verpflichtete sich, die Finanzierung, Planung, Ansiedlung und Erstellung sowie den Betrieb des Space Parks auf folgende Weise herbeizuführen bzw. sicherzustellen: Finanzierung der Immobilien des Space Parks durch die SPKG in Höhe von insgesamt 669,6 Mio. DM (342,4 Mio.); Herbeiführung der Finanzierung der Mobilien und Attraktionen (sämtliche bewegliche Einrichtungen für den Space Park) in Höhe von 110,5 Mio. DM (56,5 Mio.) sowie Herbeiführung der Finanzierung der Mieterausbauten durch die Mieter in Höhe von 60,0 Mio. DM (30,7 Mio.) einschließlich der vereinbarten GRW-Förderung in Höhe von insgesamt 77,5 Mio. DM (39,6 Mio.) für alle Komponenten zusammen.

Darüber hinaus verpflichteten sich Köllmann und SPKG gemeinsam, die Planung und Errichtung der Hochbauten einschließlich der damit verbundenen Tiefbaumaßnahmen sowie sämtlicher Attraktionen und sonstiger besonderer Betriebseinrichtungen für das Projekt Space Park zeitgerecht und vereinbarungsgemäß durchzuführen.

SP Development übernahm gegenüber der SPKG eine unbefristete Erstvermietungsgarantie üblichen Inhalts ab Eröffnung des Space Parks für die direkt abzuschließenden Mietverträge und einen Generalmietvertrag mit einer festen Laufzeit von 20 Jahren und einem Wert von 75 Mio.. Auf diese Garantie verzichtete die SPKG später im Rahmen des Abschlusses der Eckpunktevereinbarung (siehe Punkt 5.2). Köllmann verpflichtete sich sodann, den Space Park in Bremen zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Köllmann hatte zu diesem Zweck den für den Betrieb des Space Parks eingesetzten Gesellschaften spätestens bei Beginn der Betriebsphase Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen, damit diese Betriebsgesellschaften über hinreichende Liquidität verfügen. Köllmann war auch für den Anstrengungen zu unternehmen, um zu erreichen, dass durch die Ansiedlung des Space Parks rund 1.900 Arbeitsplätze im Land Bremen geschaffen werden.

Dabei war etwaiger Personalbedarf stets vorrangig aus dem Kreise der Bürger des Bundeslandes Bremen zu decken. Köllmann verpflichtete sich, den Sitz und die (einzige) Betriebsstätte der Space Park Management KG in Bremen zu begründen und zu belassen.

Köllmann verpflichtete sich, bestimmte, als mit Gehrechten gekennzeichnete Flächen der Öffentlichkeit im Rahmen von Gehrechten während der Öffnungszeit des Space Parks verfügbar zu machen.

Vereinbart wurde auch, dass Köllmann und die SPKG einerseits und FHB bzw. die von FHB zu diesem Zweck eingesetzten Beteiligungsgesellschaften, u. a. die HVG, andererseits rechtzeitig vor Beginn der Betriebsphase jeweils gemeinsam abstimmen, wie die Vermarktung des Projektes Space Park bestmöglich in das Gesamtkonzept der Vermarktung des Standortes Bremen eingepasst werden kann. Für Marketingmaßnahmen stellen FHB und SPKG einen Betrag von jeweils 10,0 Mio. DM (5,1 Mio.) bereit.

Der Space Park ist finanziert und gebaut worden.

Investitionsförderung FHB hatte sicherzustellen, dass die Ansiedlung des Space Parks in Bremen durch zwei abschließend dem Grunde und der Höhe nach in der Rahmenvereinbarung aufgezählte Finanzierungsmaßnahmen unterstützt wird:

· Übernahme von Infrastrukturkosten in Höhe von insgesamt höchstens 200,4 Mio. DM (inkl. (102,5 Mio.) (siehe Punkt 3.2) und

· Bereitstellung von GRW-Mitteln (Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) im rechtlich zulässigen Rahmen, insgesamt aber höchstens in Höhe von 17 %12 der steuerlich anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten der privaten Investition, maximal wiederum in Höhe von 77,5 Mio. DM (39,6 Mio.). Neben diversen anderen Verpflichtungen war die in Aussicht gestellte maximale GRW-Förderung von der Schaffung von insgesamt 542 Vollzeitarbeitsplätzen in den vier Space Park-Komponenten Space Center, Hotel, Disco und Kino abhängig.

Am 22. Dezember 1999 wurden GRW-Bescheide über maximal 77,5 Mio. DM (39,6 Mio.) für die vier Komponenten Space Center, Hotel, Kino und Diskothek erlassen. Der Bewilligungszeitraum lief ursprünglich bis zum 14. Juli 2002 für das Space Center und bis zum 5. Mai 2002 für die anderen Komponenten. Durch Änderungsbescheid vom 22. April 2002 wurde der Bewilligungszeitraum für alle vier Komponenten auf den 31. Dezember 2002 verlängert.

Die GRW-Förderung für das Space Center, insgesamt maximal 68,2 Mio. DM (34,9 Mio.) war entsprechend der Rahmenvereinbarung auf Mobilien und Immobilien aufgeteilt (siehe Tabelle unter Punkt 4) und an eine bestimmte Investitionshöhe der privaten Seite sowie die Verpflichtung zur Schaffung von 399 Dauerarbeitsplätzen gebunden.

Für die GRW-Förderung für das Space Center wurde aufgrund der Größe des Vorhabens von der Bundesrepublik Deutschland ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission eingeleitet. Aufgrund einer Negativ-Entscheidung der EU vom 21. September 2000 reduzierte sich die als GRW-Mittel mögliche Maximalförderung auf 8,99 % bzw. von 68,2 Mio. DM (34,9 Mio.) um 34,1 Mio. DM (17,4 Mio.) auf 34,1 Mio. DM. Diese Reduzierung wurde der SPKG und der SCB mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 mitgeteilt.

Die GRW-Förderungsbescheide für die übrigen drei Komponenten des Space Parks wurden im Rahmen des EU-notifizierten 27. GRW-Rahmenplans herausgelegt.

Im Rahmen des Abschlusses der Ergänzungsvereinbarung zur Eckpunktevereinbarung am 15./23. Dezember 2003 (vergleiche Punkt 5.3) wurde auf die GRW-Mittel für die Komponenten Diskothek und Kino verzichtet. Die maximale Fördersumme verringerte sich daher um weitere 16,8 Mio. DM (8,6 Mio.).

Mit Änderungsbescheid für das Space Center vom 26. Januar 2004 wurde die maximale Fördersumme des Space Centers ein weiteres Mal von 17,4 Mio. auf 16,1 Mio. reduziert, da sich aus den Planungen der SCB nunmehr ergab, dass nur 320

Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden. Die reduzierte Arbeitsplatzzielzahl war bis zum 31. März 2006 zu erreichen.

11) Der Grad der Fertigstellung der Immobilie ist zwischen FHB und SPKG noch strittig.

12) Die kalkulierten Zuschüsse gingen insoweit von einer gegenüber der möglichen Höchstgrenze von 18 % um 1-%-Punkt abgesenkten Förderung des privaten Investitionsvolumens aus.

13) Die Summe der Einzelbescheide ergibt zwar einen höheren Betrag, der jedoch auf insgesamt 77,5 Mio. DM (39,6 Mio.) gedeckelt war.

14) Die mögliche GRW-Förderung insgesamt reduzierte sich damit von 39,6 Mio. um 9,5 Mio. auf 30,1 Mio.. Die Reduzierung um lediglich 9,5 Mio. erklärt sich dadurch, dass die Summe aller Einzelbescheide über den vertraglich vereinbarten Gesamtrahmen von 39,6 Mio. hinausging. Der Bescheid Space Center war insofern der Auffangbescheid, der nur bis zur Erreichung des Gesamtrahmens ausgeschöpft werden konnte.

Nach dem Verwendungsnachweis waren zum 31. Januar 2004 im Space Center tatsächlich insgesamt 276 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen worden, d. h. die Zielzahl war damit zwischenzeitlich annähernd erreicht. Die Gesamtzahl der Vollzeitarbeitsplätze im Hotel von 46 wurde nach dem vorgelegten Verwendungsnachweis zu dem genannten Zeitpunkt ebenfalls erreicht und hat nach wie vor Bestand.

Von den vorgenannten bewilligten GRW-Mitteln wurden bis Ende 2002 insgesamt 9,863 Mio., davon 7,847 Mio. für das Space Center und 2,015 Mio. für das Hotel ausgezahlt. Zu einer weiteren Auszahlung von GRW-Mitteln ist es nicht gekommen. Vielmehr hat die FHB zwischenzeitlich die ausgezahlten Summen vollumfänglich inklusive Zinsen zurückgefordert, da im Falle des Space Centers die bereits geschaffenen Arbeitsplätze durch Insolvenz des Space Centers komplett weggefallen sind und im Falle des Hotels andere Bedingungen der GRW-Förderung nicht eingehalten wurden.

· Gremienbefassung

12. November 1998: Basis der Bereitstellung der GRW-Förderung ist die Beschlussfassung der WFA über die Rahmenvereinbarung und das in diesem Zusammenhang beschlossene Gesamtfinanzierungskonzept. Diese enthält u. a. ein öffentliches Fördervolumen von 77,5 Mio. DM (39,6 Mio.).

5. Oktober 2000:

Die WFA werden über die EU-Entscheidung vom 21. September 2000 informiert, wonach nur GRW-Mittel von 58,8 Mio. DM (30,1 Mio.) statt der beantragten 77,5 Mio. DM, genehmigt wurden. Daraufhin wurde nach haushaltsrechtlich zulässigen und EU-konformen Lösungen für die Leistungen des Restbetrages (18,63 Mio. DM, 9,52 erwogen, aber später nicht umgesetzt.

Marketing

In der Rahmenvereinbarung wurde festgelegt, dass FHB und Köllmann/SPKG rechtzeitig vor Beginn der Betriebsphase jeweils gemeinsam abstimmen, wie die Vermarktung des Space Parks bestmöglich in das Gesamtkonzept der Vermarktung des Standortes Bremen eingepasst werden kann. Für Marketing-Maßnahmen hatten FHB und SPKG jeweils einen Betrag von 10 Mio. DM (5,113 Mio.) bereit zu stellen.

In der Abstimmung der Marketingmaßnahmen wurde vereinbart, dass die Mittel von FHB für die touristische Vermarktung eingesetzt werden und die Mittel von Köllmann für direkte Endverbraucher-Akquisition. Diese Rollenverteilung bot sich an, da die touristische Vermarktung einen hohen regionalwirtschaftlichen Nutzen für den Standort hat und sich streng betriebswirtschaftlich nicht rechnet. Gemäß dieser Aufgabenverteilung wurden diese Mittel über die HVG-Tochter Bremer Touristik-Zentrale bewirtschaftet.

Von der Gesamtsumme von 10,0 Mio. DM (5,113 Mio.) sind bisher 2,51 Mio. verausgabt worden.

· Gremienbefassung

Im Rahmen eines umfangreichen Berichts über den erreichten Planungsstand und den vorgesehenen Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Köllmann beschließen die WFA die Bereitstellung von 10 Mio. DM für eine Marketing-Offensive.

5 Ausstieg von Köllmann und Sicherung der Projektfortführung

Im Frühjahr 2002 teilte Köllmann den Projektpartnern FHB und DEGI mit, dass er aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr in der Lage sein werde, das Projekt Space Park zu Ende zu führen und seinen Rechtsverpflichtungen für das Space Park-Projekt nachzukommen. Für den Space Park ergab sich daraus die Gefahr, dass das notwendige Know-how und die Rechte und Vermögensrechte verloren gingen.

Um dieser Gefahr vorzubeugen, wurde eine Lösung dafür gesucht, wie das Projekt ohne Köllmann fortgeführt und Köllmann daraus entlassen werden konnte.