Scrapie-Erkrankung im Saarland
Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wie das saarländische Verbraucherschutzministerium am 12. April 2011 mitteilte, ist im Saarland ein Schaf an der BSE-ähnlichen Traberkrankheit (Scrapie, diese Krankheit gehört zu den übertragbaren (transmissiblen) spongiformen Enzephalopathien (TSE)) erkrankt."
Vorbemerkung der Landesregierung:
Die Erkrankung Scrapie gehört zur Gruppe der TSE (Transmissible spongiforme Enzephalopathien), d. h. zur Gruppe der übertragbaren, schwammartigen, nicht entzündlichen Gehirnerkrankungen. In Abhängigkeit von der Wirtsspezies und der Pathologie werden die TSE unterschiedlich bezeichnet. Die fünf vorkommenden Formen sind die TME (Transmissible Mink Enzephalopathie) beim Nerz, die CWD (Chronic Wasting Disease) bei Hirschen, die BSE (Bovine sponigiforme Enzephalopathie) beim Rind, die FSE (Feline Spongiforme Enzephalopathie) bei Katzen und die Scrapie oder Traberkrankheit bei Schafen und Ziegen.
Die Scrapie-Erkrankung ist seit 1732 bekannt und kommt weltweit vor. Es werden zwei Formen unterschieden: die typische oder klassische Scrapie und die atypische Scrapie (erstmals entdeckt 1998 in Norwegen). Während bei der klassischen Scrapie die typischen Symptome wie Juckreiz, traberartiger Gang, Ängstlichkeit und Muskelzittern auftreten, ist die atypische Scrapie vor allem geprägt durch Bewegungsstörungen. Diese unterschiedliche Symptomatik erklärt sich aus der unterschiedlichen Verteilung des infektiösen Materials im Gehirn. Im Gegensatz zur klassischen Scrapie, wo sich die schwammartigen Schäden auf den Hirnstamm konzentrieren, finden sich bei atypischer Scrapie die Veränderungen hauptsächlich im Kleinhirn (Bewegungszentrum). Von der atypischen Form der Scrapie sind vor allem ältere Tiere betroffen und es handelt sich um Einzeltiererkrankungen. Dabei fehlen sehr oft deutliche Krankheitszeichen.
Eine Gefährdung des Menschen durch typische oder atypische Scrapie gilt aufgrund intensiver Forschungsarbeiten nach heutigem Kenntnisstand als ausgeschlossen.
Wie oft wurde die Krankheit Scrapie bisher an Schafen im Saarland diagnostiziert?
Zu Frage 1: Die Erkrankung atypische Scrapie wurde im Saarland bisher in 3 Fällen (2008, 2010, 2011) amtlich festgestellt.
Waren unterschiedliche Höfe betroffen oder mehrmals der gleiche Hof?
Zu Frage 2: Es waren unterschiedliche Höfe betroffen.
Warum wurde das verendete Tier auf Scrapie untersucht? Wird jedes verendete Schaf auf Scrapie untersucht?
Zu Frage 3: Sowohl verendete als auch geschlachtete Schafe und Ziegen werden stichprobenartig ab einem Alter von 18 Monaten auf Scrapie untersucht. Die Stichprobe orientiert sich an der Gesamtzahl der im Saarland lebenden Schafe und Ziegen und dient der Umsetzung der Vorgaben des Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001.
Im Rahmen des nationalen Jahresprogramms zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen wird vom Bund die Anzahl der Stichproben, die von verendeten und geschlachteten Schafen und Ziegen ab einem Alter von 18 Monaten auf TSE untersucht werden müssen, auf die Bundesländer verteilt. 2011 sind im Saarland 36 Schlachtschafe, 27 Schlachtziegen, 61 verendete Schafe und 8 verendete Ziegen vorgesehen.
Wo erfolgen die Testuntersuchungen auf Scrapie?
Zu Frage 4: Die Untersuchungen erfolgen derzeit mit einem TSE-Schnelltest am Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Saarbrücken. Ergibt der Schnelltest ein reaktives Ergebnis, werden die Proben zur Bestätigung an das Nationale Referenzlabor für Scrapie auf der Insel Riems weitergeleitet.
Wieweit ist die Entwicklung, den TSE-Nachweis an lebenden Tieren durchzuführen?
Zu Frage 5: Die Entwicklung eines TSE-Nachweises an lebenden Tieren ist noch nicht weiter vorangeschritten, d. h. ein solches Testverfahren steht nicht zur Verfügung. Ein Nachweis von TSE am lebenden Tier ist auch kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten.
Mit dem Schnelltest und dem Bestätigungstest stehen auch jetzt schon praktikable Testverfahren zur Verfügung (siehe Antwort zu Frage 4).
Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004, nach der die Einführung der elektronischen Einzeltierkennzeichnung und Registrierung für Schafe und Ziegen vorgeschrieben ist, ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft inwieweit ist diese Verordnung im Saarland schon umgesetzt?
Zu Frage 6: Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 ist am 29. Januar 2004 in Kraft getreten.
Verordnungen der Europäischen Union sind in all ihren Teilen verbindlich und erlangen unmittelbare Geltung in jedem Mitgliedstaat (Art. 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV).
Im Bereich der Schafe und Ziegen schreibt die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 in Art. 4 vor, dass alle nach dem 9. Juli 2005 geborenen Schafe und Ziegen in einer bestimmten Frist in der Regel mit zwei Kennzeichen mit identischem Einzeltiercode zu kennzeichnen sind. Art. 9 Abs. 3 der vorgenannten Verordnung schrieb zudem die Einführung der elektronischen Kennzeichnung zunächst ab dem 1. Januar 2008 verbindlich vor. Dieser Zeitpunkt wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1560/2007 auf den 31. Dezember 2009 verschoben. Damit gilt in Deutschland dieser Teil der Verordnung unmittelbar seit dem 1. Januar 2010.
Die VO (EG) 21/2004 macht darüber hinaus detaillierte Angaben zur generellen Kennzeichnungspflicht und zur Ausgestaltung eines entsprechenden Systems. Nationale Umsetzungsakte sind daher gem. Art. 1 der VO (EG) 21/2004 nur bezüglich des Systems der Kennzeichnung und nur in den engen Grenzen der Vorgaben der Verordnung zulässig.
Für die Bundesrepublik Deutschland wurde das geforderte System schwerpunktmäßig durch die §§ 34 bis 38 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung), die am 14.07.2007 in Kraft getreten ist, umgesetzt.