Grundstück

Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 160 3.2 Kostenverteilungsschlüssel

Das Ministerium für Umwelt hat im Rahmen seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass weder die Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel abgeschlossen worden sei, noch Mittel von der Stadt Ottweiler an das Saarland geflossen seien. Es hat zur Begründung ausgeführt, dass die Stadt im Zuge der Planungen auf eine ursprünglich nach der Vereinbarung vorgesehene Erschließung (Zufahrtsstraße über den Hochwasserschutzdamm) eines Gewerbegebietes verzichtet habe. Dies sowie die nach seiner Einschätzung damit in Zusammenhang stehende Förderentscheidung der EU-Kommission hätten dazu geführt, dass die Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel nicht getroffen wurde.

Der RH hat dieser Argumentation nur bedingt folgen können. Er hat das Ministerium auf die in der Vereinbarung an verschiedenen Stellen verankerte Kostenbeteiligung der Stadt hingewiesen. Die Notwendigkeit der Beteiligung an den Planungskosten sowie an den Grunderwerbs- und Vermessungskosten ergibt sich nach Auffassung des RH daraus nach wie vor.

Ein gänzlicher Ausschluss einer Kostenbeteiligung lässt sich aus dem Verzicht auf die Erschließung oder aufgrund der Förderentscheidung der EU nicht ableiten.

Folgerichtig hat daher das LfU selbst, wenn auch verspätet, Ende 2001 die Abstimmung eines Kostenverteilungsschlüssels mit der Stadt angestrebt, allerdings letztendlich ohne Ergebnis. Die nach Bauende ermittelte Beteiligung von rund 396.000 bezog sich größtenteils auf Planungsleistungen sowie auf den Grunderwerb und die Vermessung. Die Förderentscheidung der EU sowie der Verzicht auf das Gewerbegebiet waren zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt und damit ohne Einfluss auf diese Entscheidung.

Das Ministerium hat im Rahmen seiner Stellungnahmen zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es die Verhandlungen über den Kostenverteilungsschlüssel wieder aufgenommen habe. Es sieht hier jedoch noch weiteren Gesprächsbedarf mit der Stadt. Ein Konsens steht noch aus.

4 Schlussbemerkung

Das Ministerium hat es versäumt, im Rahmen der Vereinbarung klare vertragliche Übergaberegelungen mit der Stadt Ottweiler zu schaffen. Die seit Jahren bestehende Übergabeproblematik und damit auch die Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten von rund 130.000 hätten so vermieden werden können. Völlig unberücksichtigt sind hierbei die noch für die Beseitigung der vorhandenen Mängel und Schäden am Hochwasserrückhaltebecken zu erwartenden Kosten sowie die weiterhin anfallenden Betriebskosten für die Anlage.

Das Ministerium hat es zudem versäumt, frühzeitig, das heißt noch vor der Realisierung der Baumaßnahme, mit der Abstimmung des Verteilungsschlüssels klare Regelungen über die Kostenbeteiligung der Stadt zu treffen. Auch nach dem Bau im Jahr 2001 wurde die Abstimmung nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben.

Da seit der Realisierung des Projektes mittlerweile über sieben Jahre vergangen sind, ist sowohl die Übergabe des Bauwerkes als auch die abschließende Klärung über die Höhe der Kostenbeteiligung längst überfällig.

Ministerium für Umwelt Tn 30 Hochwasserrückhaltebecken Ottweiler

Zu Nr. 3.1 Übergabe und Unterhaltungskosten

Am 22.04.2009 fand ein weiteres Gespräch zwischen dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und der Stadt Ottweiler statt, bei dem die Übergabe erneut angestrebt wurde. Eine Verhandlung bzgl. der Übergabe wurde von Seiten der Stadt allerdings mit dem Hinweis abgelehnt, dass ein solches Gespräch erst zu führen sei, wenn alle festgestellten Mängel, die dem LUA in einer Mängelliste vorgelegt wurden, behoben seien. Hierin handelt es sich aber um Maßnahmen, die zum großen Teil schon längst erledigt sind bzw. bei denen es sich überwiegend nicht um Mängel handelt, die eine Übernahme verhindern könnten, sondern auf einen allgemeinen Verschleiß oder auf Vandalismus zurückgehen. Tatsächlich bestehende Mängel wurden bereits behoben bzw. die Behebung wurde zugesichert und in die Wege geleitet.

In der Vereinbarung vom Mai 1996 wurde versäumt, klare vertragliche Übergangsregelungen sowie klare Regelungen über die Kostenbeteiligung mit der Stadt Ottweiler zu vereinbaren.

Trotzdem gibt es aus Sicht des Ministeriums für Umwelt (MfU) keinen Grund für die Stadt Ottweiler, die Anlage nicht zu übernehmen.

Deshalb strebt das MfU weiterhin die Übergabe an. Außerdem wird angestrebt, die noch offenen Arbeiten in Form eines Zusatzprotokolls zur Übergabevereinbarung aufzunehmen.

(zu Tn 30) Zu Nr. 3.2 Kostenverteilungsschlüssel

Im Gespräch vom 22.04.2009 wurde erneut ergebnislos über einen Kostenverteilungsschlüssel verhandelt.

Die Stadt hat jegliche Beteiligung an den Kosten bzgl. der Herstellung des Beckens abgelehnt. Nach der ursprünglichen Vereinbarung zwischen dem Saarland und der Stadt Ottweiler seien weder Kosten für das Grundstück noch die Vorplanungskosten von der Stadt zu tragen.

Aus Sicht des MfU hat die Stadt aufgrund der Vereinbarung die Kosten der Vorplanung anteilmäßig zu tragen. Eine entsprechende Formulierung findet sich in § 1 Abs. 4 der Vereinbarung vom Mai 1996. Diese Formulierung kann nicht so verstanden werden, dass sich die Stadt nur dann an den Vorplanungskosten beteiligen muss, wenn die geplante Erschließung des Gewerbegebietes Siechhauser Weg tatsächlich durchgeführt wird. Die vertragliche Regelung sieht eine Beteiligung der Stadt in einer Höhe von bis zu 10 v. H. vor. Von Seiten des MfU wird die maximale Beteiligung angestrebt wird. Bzgl. der zu übernehmenden Grunderwerbskosten ist die Vereinbarung lückenhaft und wenig aussagekräftig. Allerdings schließt sich das MfU der Meinung des RH an, dass sich die Stadt anteilig an den Grunderwerbs- und Vermessungskosten beteiligen muss.