Inventarisierungssoftware

Inventarisierung

Da Inventarisierungsrichtlinien bzw. eine ressortübergreifende Inventarisierungssoftware nicht vorhanden sind, setzt das LSGV weiterhin eine Eigenentwicklung auf der Grundlage von MS-Access ein. Die Anregungen des Rechnungshofes wurden dabei weitgehend übernommen. Diese Software ist jedoch nur eine zweitrangige Lösung gegenüber dem Einsatz einer eigentlich erforderlichen landeseinheitlichen Software.

Zu 2.3: Beschaffung und Aussonderung

Auf Grund der Prüfungsmitteilung wurde festgelegt, dass die Beschaffungen von ITGeräten/ Zubehör zukünftig nur noch von dem IT-Referat durchgeführt werden. Die betroffenen Mitarbeiter werden entsprechend geschult und eingewiesen.

Im Landesamt erfolgt mittlerweile die Beschaffung ausschließlich über die in den Rahmenverträgen genannten Firmen direkt bzw. über den von der ZDV-Saar eingerichteten „eKatalog".

- 200 (zu Tn 33) Beschaffungen, die nicht an die Rahmenverträge gebunden sind, erfolgen grundsätzlich nach den bestehenden „Beschaffungsrichtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung". Das Landesamt für zentrale Dienste (ZDV-Saar) wird in die jeweiligen Beschaffungsvorgänge einbezogen. Trotzdem hält das LSGV die Forderung des Rechnungshofes zur Bildung einer Arbeitsgruppe, die mögliche Alternativen zu einem verbesserten Projektmanagement erarbeiten soll, für sinnvoll.

Zu 2.5: IT-Sicherheit Mittlerweile wurde ein IT-Sicherheitsbeauftragter für das LSGV benannt und ein ITSicherheitsrahmenkonzept erstellt.

Momentan beginnt eine komplexe ITStrukturanalyse (Erstellung einer kompletten Übersicht über die vorhandene IT, deren Einsatzorte und die unterstützten Anwendungen mittels Standardsoftware GS-TOOL). Es werden die vom BSI entwickelten IT-Sicherheitsstandards bzw. IT-Sicherheitsrichtlinien strikt beachtet.

Da die einzelnen Schritte zur Umsetzung dieser Richtlinien äußerst arbeitsintensiv sind, wird auch hier die Anregung des Rechnungshofes begrüßt, landesweite Lösungen zu realisieren.

(zu Tn 33) Zu 3: Schlussbemerkung Erst nach der Realisierung von standardisierten landesweiten Lösungen sollten zur Ergänzung amtsinterne Richtlinien zugelassen werden, um nochmalige vielfältige Insellösungen zu vermeiden.