Fremdkapital

Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 100 Außerdem wurde am 08.01.2007 zwischen dem Minister der Finanzen und der Gondwana Invest GbR ein Mietvertrag über das ehemalige denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude geschlossen, dessen Inhalt der Rechnungshof wie folgt zusammengefasst hat:

1. Das Gebäude wird auf Kosten der Gondwana Invest GbR und in Absprache mit dem Saarland saniert und umgebaut. Das Saarland mietet anschließend das fertige Gebäude.

2. Die Mietfläche beträgt maximal 12.100 m².

3. Die Dauer des Mietverhältnisses beträgt 25 Jahre; es beginnt am 01.10.2007.

4. Das Saarland kann eine Verlängerung des Mietverhältnisses um 2 x 4 Jahre verlangen, wobei dann nur noch die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie Finanzierungskosten in die Berechnung des Mietzinses einfließen dürfen.

5. Die Gondwana Invest GbR hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn das Saarland mit der Mietzahlung zwei Raten in Verzug ist, wobei das Saarland für anschließende Mietausfälle haftet.

6. Der Mietzins beträgt 8 / m², also 1.161.600 jährlich.

7. Es wurde eine Wertsicherungsklausel abhängig vom Verbraucherpreisindex für Deutschland 2000 = 100 (bei Steigerung um mehr als 10 Punkte) ab dem 01.01. vereinbart.

8. Die Betriebskosten und die Mietnebenkosten in Höhe von 300.000 jährlich werden vom Saarland getragen. Es wurde aufgelistet, welche Leistungen hierzu gehören.

9. Es wurde geregelt, in welchem Zustand das Gebäude bei Kündigung oder Auslauf des Mietverhältnisses zu sein hat. Demzufolge ist ein Protokoll anzufertigen, in das die vom Mieter zu vertretenden Mängel aufgenommen werden sollen.

10. In einer 1. Ergänzungsvereinbarung erklärt das Land einen Einrede- und Einwendungsverzicht gegen die finanzierende Bank; es wurde ein Schiedsvertrag geschlossen; der Vermieter sagt eine Bankbürgschaft über drei Monatsmieten für etwaige Nutzungsbeeinträchtigungen zu (die Bürgschaft wird am 26.10.2007 über 290.400 von der Commerzbank ausgestellt).

In einer 2. Ergänzungsvereinbarung wird eine Wiederaufbau- und Betriebsunterbrechungsklausel eingefügt (für den Fall, dass das Gebäude zerstört wird). Die Mietfläche wurde auf 12.589 m², die Miete auf 1.208.604 pro Jahr erhöht.

12. In einer 3. Ergänzungsvereinbarung wird die Mietfläche um 342 m² für den Landkreis Neunkirchen erhöht. Die Miete erhöht sich um 2.736 monatlich, die Betriebskostenvorauszahlung um 800 monatlich.

II. Gondwanapark

1. Allgemeines:

Die Gondwana Invest GbR ist die Objektgesellschaft, welche die Themenparkhalle, das Themenparkaußengelände und den Gastro- und Shopbereich errichtet. Daneben gibt es die Gondwana Betriebsgesellschaft GmbH, die für Instandhaltung, Pflege und jährliche Reattraktivierung zuständig ist. Der Themenpark sollte gemäß der Ministerratsvorlage vom 23.08.2006 eine Hallenfläche von ca. 8.000 m² und einen Außenbereich von ca. 12.000 m² umfassen. Das Investitionsvolumen sollte 13,2 Mio. betragen.

2. Begutachtung durch den Wirtschaftsprüfer und den Projektentwickler

Bevor die IKS die Pläne zum Gondwanapark dem Ministerrat vorgestellt hat, hat sie im Januar 2006 zunächst die Projektentwicklungsgesellschaft Andreas Waschk Consulting mit der „Projektskizze und Erläuterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung" beauftragt. Im Juni 2006 hat sie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers mit der „Plausibilitätsprüfung der Projektskizze und Erläuterung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung", also der Überprüfung der Arbeit der Andreas Waschk Consulting beauftragt.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die beiden erstellten Gutachten auf der fehlerhaften Annahme beruhen, der Zuschuss für den Gondwanapark würde 5 Mio. anstatt 3,7 Mio. (= 1,98 Mio. [Saarland] + 1,72 Mio. [IKS]) betragen. Er hat außerdem darauf hingewiesen, dass eine Aussage dahingehend, ob der Gondwanapark wirtschaftlich betrieben werden kann, aus diesen Gutachten nicht herleitbar ist.

Die Landesregierung hat bestätigt, dass das Eigen- beziehungsweise Fremdkapital im Gutachten zu niedrig angesetzt war. Sie hat ausgeführt, dass in den ersten fünf Monaten des Jahres 2009 bereits 74.544 zahlende Besucher zu verzeichnen waren.

Der Rechnungshof stellt abschließend fest, dass die angegebene Zahl auf ein Jahr hochgerechnet zu einer Besucherzahl von ca. 180.000 führt. Diese Zahl liegt aber weit unter dem von der AWC AG zugrunde gelegten Wert von 245.000 Besuchern. Wenn man davon ausgeht, dass der Besucherandrang bei Neueröffnung einer Attraktion größer ist als im späteren Betrieb, dann ist das schon von der PWC dargestellte Risiko eines defizitären Betriebes bei zu geringen Besucherzahlen zu befürchten.

3. Förderverfahren beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung das Förderverfahren beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft beschrieben und auf eine bestehende Regelungslücke hingewiesen, wonach der vorliegende Fall von den bestehenden Förderrichtlinien nicht abgedeckt war.

Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme die Feststellung des Rechnungshofes bestätigt und ausgeführt, dass diese Regelungslücke, wie vom Rechnungshof bereits festgestellt, inzwischen geschlossen wurde.

Der Rechnungshof stellt abschließend fest, dass der Förderhöchstsatz für Tourismusmaßnahmen innerhalb der GA-Fördergebiete künftig 25 % betragen wird und die Investitionshöchstgrenze je geschaffenem Dauerarbeitsplatz künftig auf max. 250.000 begrenzt wird. Beim Gondwanapark waren es infolge der Regelungslücke noch 28 % beziehungsweise 500.000.

4. Zentrum für Biodokumentation

Auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden befindet sich die ehemalige Ausstellungshalle des Zentrums für Biodokumentation. Nach dem Verkauf großer Geländeteile an die Gondwana Invest GbR durch die IKS liegt sie nun auf der Teilfläche II und gehört somit zum direkten Hallenkomplex des Gondwanaparks. Die IKS hatte diese Halle von der Deutschen Steinkohle AG für 51.700 gekauft und im Jahr 2003 für 381.500 saniert, um darin das Zentrum für Biodokumentation unterzubringen. Im Jahr 2006 musste die Halle geräumt werden und das Zentrum für Biodokumentation zog in das ehemalige Verwaltungsgebäude der Grube Reden um.

Der Buchwert der Halle lag im Jahr 2006 bei ca. 400.000. Der Rechnungshof geht jedoch davon aus, dass der tatsächliche Verkehrswert der Halle in einer Größenordnung von mindestens 1.000 / m², also insgesamt bei ca. 1,4 Mio. brutto liegt.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass diese Halle in keinem der oben genannten Verträge erwähnt wurde. Da auch in der Ministerratsvorlage vom 23.08.2006 nicht auf diese Halle hingewiesen wurde, konnte der Rechnungshof nicht ausschließen, dass der Ministerrat keine Kenntnis von dieser Halle oder zumindest von deren Wert hatte und bei einer vollständigen Ministerratsvorlage eine geringere Förderung der Gesamtmaßnahme beschlossen hätte.

Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass zum Zeitpunkt der Veräußerung angenommen wurde, die Halle werde vom Investor nicht genutzt, ihr Wert sei also null.

Sie war der Ansicht, dass an der zum Abriss vorgesehenen Halle zudem ein erheblicher Sanierungsbedarf am Dach bestanden habe. Die Landesregierung kündigt an, dass die IKS bestrebt sei, im Rahmen von Nachverhandlungen Ausgleichszahlungen zu erhalten.

Für den Rechnungshof sind die Argumente der Landesregierung nicht nachvollziehbar. Er begrüßt zwar die Absicht der IKS, sieht jedoch keine Erfolgsaussichten.