Tunnelbau und Emmaus-Friedhof in Neukölln

Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass beim Bau des geplanten Stadtautobahnrings zur Buschkrugallee auf den Friedhöfen in Neukölln Gräber umgebettet werden müssen? Wenn ja, wie viele sind davon betroffen? Wenn nein, warum nicht?

2. Kann der Senat bestätigen, dass es ausgeschlossen ist, daß beim Bau mit Baumaschinen über bestehende benachbarte Gräber gefahren wird oder Bauteile bzw. Baumaterialien in oder unter bestehende benachbarte Gräber eingebracht werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Gräber sind dies? Um welche Gräber handelt es sich, und wie will der Senat diese Maßnahmen durchführen, ohne dass die Totenruhe gestört wird?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Beim Bau des geplanten Autobahntunnels in Berlin-Neukölln, BAB A 100, 14. Bauabschnitt, brauchen keine Gräber umgebettet zu werden, weil beim Entwurf der Trasse die belegten Gräber des Emmausfriedhofs und des Friedhofes St. Simeon und St. Lukas von vornherein als zu berücksichtigende Zwangspunkte vorgegeben waren.

Zu 2.: Auf Grund einer Einwendung des St. Simeon und St. Lukas Kirchhofs wurde in die Planunterlagen eine Einengung der parallel zum Tunnelbauwerk verlaufenden südlichen Baustraße aufgenommen und mit dem Beschluß der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe ­ V B-2/95 vom 7. September 1995 ­ planfestgestellt, um einen Konflikt zwischen den belegten Gräbern und dem Baustellenbetrieb auszuschließen. Die Baustelle wird durch eine Baustellenumzäunung gesichert, die einen Schutz der nicht durch den Bau beanspruchten Friedhofsflächen bedeutet. Die Maßnahmen werden mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abgestimmt.