Paketverkauf von Bewag-Aktien

Ich frage den Senat:

1. Welche Gründe bewegen den Senat, den energie- und umweltpolitisch bedenklichen Verkauf von dem Land Berlin gehörenden Bewag-Aktien im Paket vorzunehmen?

2. Welche Vor- und Nachteile hätte ein Streubesitz der verkauften Aktien aus energie- und umweltpolitischer Sicht?

3. Welche Vorteile und Nachteile sieht der Senat in einer Bündelung von Bewag-Eigentumsanteilen in der Hand großer Energieversorgungsunternehmen?

4. Erwartet der Senat für das Land Berlin aus den ihm (noch) verbleibenden Bewag-Aktien bei dem Paketverkauf im Vergleich zu Streubesitz einen größeren Einfluß auf die Unternehmenspolitik?

5. Wie schätzt der Senat den geplanten Paketverkauf von Bewag-Aktien wettbewerbspolitisch und im Hinblick auf Vermögensbildung ein, und welche Auswirkung ergibt sich voraussichtlich auf den Preis?

6. Welche Gründe kann der Senat der Einschätzung entgegenhalten, dass der geplante Aktienverkauf im Paket ­ wie schon der Paketverkauf von GASAG-Aktien ­ einen wirtschaftspolitischen Offenbarungseid darstellt?

7. Warum sollen zwar große Stromkonzerne, nicht aber Bürgerinnen und Bürger Berlins, die Energiepolitik der Stadt bestimmen und die bei der Energieerzeugung und dem Energieverkauf anfallenden Gewinne erhalten?

8. Wie hoch ist der durch den Paketverkauf der Bewag-Aktien bewirkte jährliche Kapitalabfluß aus Berlin?

9. Aus welchen Gründen hält der Senat das Einbeziehen der Bankgesellschaft Berlin in den Verkauf des Bewag-Aktienpakets für erforderlich, und was spricht gegen einen Interessenkonflikt infolge der Tätigkeit maßgeblicher den Senat tragenden politischen Entscheidungsträger in der Bankgesellschaft Berlin?

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Für den Senat sind neben energie- und unternehmenspolitischen Gründen auch haushaltspolitische Gründe maßgeblich.

Zu 2.: Ein Streubesitz der verkauften Aktien aus energie- und umweltpolitischer Sicht hätte folgende Nachteile:

Das Land Berlin würde einen geringeren Kaufpreis erzielen, da ein sog. Paketzuschlag nicht zu erzielen wäre. Weiterhin hätte das Land Berlin nicht die Möglichkeit, mit einem Erwerber einen Vertrag abzuschließen, in dem der Einfluß des Landes Berlin weiterhin gesichert wäre und die umweltpolitischen Ziele des Landes Berlin festgeschrieben wären. Es wäre ferner nicht gewährleistet, daß Kleinaktionäre Verständnis für strategische Überlegungen aufbringen würden, da sie allein an einer möglichst hohen Rendite interessiert wären. Mit einem industriellen Erwerber könnten dagegen strategische Zielsetzungen vertraglich festgelegt werden.

Zu 3.: Der Senat ist nicht auf den Erwerb der Anteile durch ein großes Energieversorgungsunternehmen festgelegt; die Entscheidung wird danach getroffen werden, welcher Erwerber den strukturellen Interessen des Landes und der Bewag am ehesten entspricht.

Zu 4.: Nein.

Zu 5.: Kartellrechtliche Probleme stellen sich momentan nicht und werden zu gegebener Zeit geklärt.

Der Verkauf an einen Investor wirkt sich insofern günstig auf den zu erzielenden Preis aus, als ein Paketzuschlag zu erzielen wäre.

Im Hinblick auf eine etwaige Vermögensbildung der Beschäftigten der Bewag wirkt sich der geplante Paketverkauf nicht aus.

Zu 6.: Für den Senat sind für den Verkauf konkrete Gründe maßgeblich (siehe Antworten zu den Fragen 1 und 3).

Zu 7.: Bürgerinnen und Bürgern Berlins steht es jederzeit frei, BewagAktien an der Börse zu kaufen und die darauf entfallende Dividende einzuziehen.

Zu 8.: Es gibt durch den Verkauf keinen jährlichen Kapitalabfluß aus Berlin.

Zu 9.: Die Bankgesellschaft Berlin AG ist nicht automatisch in den Veräußerungsprozeß eingeschaltet. Der Senat hat die Senatsverwaltung für Finanzen vielmehr beauftragt, die Veräußerung der Bewag-Anteile unter Einschaltung eines geeigneten Beraters einzuleiten.