Aussetzen des Abschmelzens der Auffüllbeträge nach dem Rentenüberleitungsgesetz

Der Senat wird beauftragt, im Bundesrat dahingehend initiativ zu werden, dass das seit dem 1. Januar 1996 erfolgende Abschmelzen der Auffüllbeträge nach dem Rentenüberleitungsgesetz gestoppt und solange ausgesetzt wird, bis das Einkommensniveau zwischen Ost und West angeglichen ist.

Begründung:

Nach dem Rentenüberleitungsgesetz werden Auffüllbeträge und Rentenzuschläge gezahlt, wenn sich nach der bestandsschutzgesicherten Rentenberechnung nach DDR-Recht höhere Zahlbeträge ergeben als nach der Berechnung mit bundesdeutschem Recht.

Seit dem 1. Januar 1996 werden diese Auffüllbeträge und Rentenzuschläge abgeschmolzen bzw. nicht mehr gezahlt. Damit werden 20 % bzw. mindestens 20,­ DM mit der vorgesehenen Rentenerhöhung verrechnet. Rund 2 Millionen Rentnerinnen und Rentner, vor allem viele Frauen, werden über Jahre nur geringfügige oder gar keine Rentenerhöhung erhalten.

Das Abschmelzen der Auffüllbeträge sollte nach dem Willen des Gesetzgebers dann beginnen, wenn die Einkommensverhältnisse zwischen den alten und den neuen Bundesländern angeglichen sind. Bei der Verabschiedung des Rentenüberleitungsgesetzes 1991 wurde von der Annahme ausgegangen, dass die Angleichung bis Ende 1995 erfolgt sei. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden.

Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist das Abschmelzen der Auffüllbeträge und Rentenzuschläge bereits ab Januar 1996 sozial untragbar und sollte ausgesetzt werden.