Gestaltungsbindungen für den Pariser Platz

„An die Gestaltung des Pariser Platzes sind auf Grund seiner historischen Bedeutung strenge Kriterien anzulegen.

Die Gestaltungssatzung hat festzuschreiben, dass ein geschichtliches Erscheinungsbild des Platzes gewährleistet und kein Experimentierfeld für unterschiedliche Architekturformen geschaffen wird.

Die Gestaltungssatzung soll insbesondere Aussagen zur Parzellenstruktur, Bauflucht, Traufhöhe, sichtbaren Dachaufbauten und störender Reklame treffen und den Anteil von Öffnungen zur Gesamtfassade begrenzen.

Die notwendige Qualität des Platzes, die historische Vorbilder zum Qualitätskriterium macht, gewährleistet sie jedoch alleine noch nicht.

Deshalb sind die Eigentümer aufzufordern, Realisierungswettbewerbe durchzuführen und die Ergebnisse mit den anderen Platzanrainern im Interesse der notwendigen Platzqualität abzustimmen. Die Ergebnisse sind dem Abgeordnetenhaus zu berichten." Abschließend wird hierzu berichtet:

Nach einem intensiv und kontrovers geführten Diskussionsprozeß in der (Fach-)Öffentlichkeit und den politischen Gremien hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 22. Juni 1995 den vom Senator für Bau- und Wohnungswesen vorgelegten Bebauungsplanentwurf Pariser Platz mit differenzierten Gestaltungsregelungen beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Bebauung am Pariser Platz mit Botschaften, Hotel, Bürogebäuden mit einer 20prozentigen Wohnnutzung sowie für die Errichtung von Bundestagsbauten östlich des Reichstages geschaffen.

Bereits mit dem Beschluß des Gemeinsamen Ausschusses am 6. Juli 1993, den Pariser Platz in seiner historischen Form wieder aufzubauen, wurde im Konsens mit dem Bund die Grundlage für die Planung und Realisierung im Sinne einer kritischen Rekonstruktion des Platzes und der angrenzenden Bebauung geschaffen.

Um die räumliche und städtebauliche Qualität des historischen Ensembles wieder zu erlangen, bedarf es städtebaulicher Leitlinien und Regulative. Als Kernpunkte werden folgende Gestaltungsregelungen im Bebauungsplan festgesetzt:

1. Wiederherstellung der geschlossenen Raumgestalt:

Der Pariser Platz soll in der historischen Form mit dem Brandenburger Tor als dem wichtigsten maßstabgebenden Bauwerk wieder hergestellt werden. Um dies zu erreichen, wird eine geschlossene Bauweise auf den historischen Grundstücksparzellen am Pariser Platz, entlang der Straße Unter den Linden und entlang der Wilhelmstraße festgesetzt. Der Anteil von Fensterund Türöffnungen an der Gesamtfassade der Gebäude wird auf 50 % begrenzt.

2. Aufbau der Einzelgebäude nach Maß und Proportion des Brandenburger Tores

Der vertikale Aufbau der Gebäude soll sich am Pariser Platz in drei Zonen gliedern. Die untere Zone wird als Basiszone mit einer Höhe von 5,40 m bis 6,00 m ausgebildet. Die maximale Höhe der Hauptgesimslinie bzw. einer deutlich wahrnehmbaren Oberkante beträgt 16,70 m, exakt die Höhe des Hauptgesimses des Brandenburger Tores. Eine in der oberen Zone liegende Attika mit maximaler Höhe von 20 m ermöglicht die Unterbringung eines weiteren Geschosses. Die an der Straße Unter den Linden angrenzenden Fassaden haben eine zusätzliche Horizontalgliederung durch die Trauflinie in Höhe von 22 m. Die maximale Höhe der Gebäude beträgt in diesem Bereich 30 m.

3. Material und Farbgebung

Die Fassaden der neuen Gebäude sind am Pariser Platz und an der Straße Unter den Linden in Stein mit stumpfer Oberfläche oder Putz auszuführen. Die Farbgebung ist durch das Spektrum zwischen Ocker, Gelb und Grau bestimmt.

Die bereits vorliegenden Planungen und Wettbewerbsergebnisse zum Pariser Platz zeigen, dass innerhalb der städtebaulichen Vorgaben, die sowohl historische Reminiszenzen als auch moderne Architektur zulassen, ein breiter Gestaltungsrahmen besteht. Weitergehende Vorgaben, die die Rekonstruktion von historischen Gebäuden festschreiben, widersprechen nicht nur einem zeitgemäßen Verständnis von Denkmalpflege, sondern sind auch rechtlich nicht möglich.

Die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen wird weiterhin planungsbegleitend Gespräche und Veranstaltungen zu den Projekten am Pariser Platz durchführen, um der Bedeutung des Platzes und dem regen Interesse der (Fach-)Öffentlichkeit gerecht zu werden. Anfang 1996 ist ein weiteres Architekturgespräch zu den neuesten Wettbewerbsergebnissen Pariser Platz 2 und 3 sowie Pariser Platz 6a geplant, zu dem Anrainer, (Fach-)Öffentlichkeit sowie Bürger eingeladen sind.

Die weitgehende Wiederherstellung des Pariser Platzes sowie die Bebauung der nördlich angrenzenden Dorotheenblöcke ist noch in diesem Jahrzehnt gegeben.

Die Eigentumsverhältnisse am Pariser Platz sind geklärt, die Eigentümer sind selbst an einer raschen Realisierung interessiert und das Land Berlin hat nun mit dem Bebauungsplan Pariser Platz die planungsrechtliche Grundlage geschaffen.

Wir bitten, den Beschluß damit als erledigt anzusehen.