Für den Zuschuß an die neuorganisierte Landeslehranstalt für technische Assistenten in der Medizin am Krankenhaus in Friedrichshain

59. Für die Rückzahlung von abgeführten Investitionszulagen des ASB-Schwedenpavillons, Fachkrankenhaus für Geriatrie und des ASB-Krankenhauses für chronisch Psychischkranke an das Finanzamt für Körperschaften I.

Für die Inanspruchnahme von Untersuchungs- und Begutachtungsaufträgen, für Zuschüsse für nicht liquidierbare Vorsorge- und Vorhaltekosten und für Zuschüsse für betriebsbedingte Gründungskosten im Zusammenhang mit der Bildung des Berliner Betriebes für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes). 61. Zur Zahlung von Zuschüssen für die Ausbildung von Altenpflegeberufspraktikanten.

62. Für den Zuschuß an die neuorganisierte Landeslehranstalt für technische Assistenten in der Medizin am Krankenhaus in Friedrichshain. Zustimmung des Hauptausschusses: 23. November 1994.

63. Für die Beteiligung Berlins an der geplanten öffentlich-rechtlichen Stiftung „Humanitäre Hilfe" zur finanziellen Unterstützung durch Blutprodukte HIV-Infizierter. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

64. Für die Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung des gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Zustimmung des Hauptausschusses: 6. September 1995.

65. Für die Finanzierung der Ausgaben des zweiten Teils der Zielplanung für die künftige Entwicklung des Krankenhauses

Am Urban. Zustimmung des Hauptausschusses: 15. Oktober 1994.

66. Für die Finanzierung des Personalüberhanges und der Tarifdifferenzen zwischen BMT-O/BAT-O und dem gewerblichen TATEX im Zusammenhang mit der Privatisierung der Zentralwäscherei Buch (1 372 000 DM).

Nach Abwicklung der zum Zeitpunkt des Trägerwechsels bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten des ehemals Städtischen Fachkrankenhauses für Neurologie und Psychiatrie Herzberge durch den neuen Träger (Evangelisches Diakoniewerk Königin Elisabeth) gemäß § 7 Trägerwechselvertrag ergab sich für das Haushaltsjahr 1991 ein Verlust in Höhe von 758 161,73 DM.

Nach Vorliegen des Jahresabschlusses 1994 der ehemaligen Wäscherei Buch mußten zum Ausgleich des gesamten Bilanzverlustes entsprechend dem Betriebsübernahmevertrag außerplanmäßige Ausgaben zugelassen werden. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. April 1995.

68. Zur Fertigstellung und Finanzierung der 1993 im Rahmen des KIP begonnenen aber nicht beendeten Baumaßnahmen an der ehemaligen Kirche des Wilhelm-Griesinger-Krankenhauses.

69. Für die Errichtung einer zweiten psychiatrischen Tagesklinik im Krankenhaus Neukölln.

70. Für die Errichtung einer Aids-Tagesklinik im Zentrum für Innere Medizin im Auguste-Viktoria-Krankenhaus.

71. Im Zusammenhang mit der bereits abgeschlossenen Baumaßnahme im Südflügel des Deutschen Herzzentrums Berlin mußten außerplanmäßige Ausgaben für die Erst- und Ergänzungsbeschaffung von Medizintechnik zugelassen werden. Zustimmung des Hauptausschusses: 5. April 1995.

72. Finanzierung von Restkosten nach Vorliegen des geprüften Verwendungsnachweises für die Baumaßnahme Deutsches Herzzentrum.

73. Die Weiterfinanzierung der in den Vorjahren begonnenen Maßnahmen ist ab 1995 im Rahmen des Darlehensprogramms für Krankenhausinvestitionen anderer Krankenhausträger vorgesehen. Wegen offener Fragen der Abwicklung dieser Darlehensfinanzierung mußten zur Finanzierung vorliegender Rechnungen außerplanmäßige Ausgaben zugelassen werden. Zustimmung des Hauptausschusses: 5. April 1995.

74. Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist es erforderlich, Grundstücksbesitzern auf Antrag eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung auszustellen.

75. Für die Bauvorbereitung von Investitionsmaßnahmen mit oberster Priorität mußten überplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugelassen werden.

Des weiteren mußten für die Vergabe von Planungsleistungen für das Technologiezentrum Berlin-Adlershof überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden.

76. Auf Grund vertraglicher Verpflichtungen muss das Land Berlin an die Märkische Entsorgungs- und Betriebsgesellschaft (MEAB) für die Verbringung von Bauschutt und Bauabfällen Entgelte entrichten; diese wurden zum 1. Januar 1995 erhöht. Den Mehrausgaben stehen gleichhohe zusätzliche Einnahmen bei dem Titel 125 26 gegenüber. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

77. Zur Rückführung von im zweiten Halbjahr 1990 nicht verwendeter Mittel des Bundes für Eigentümerbeihilfen im Rahmen der Förderung des Wohnungswesens in den neuen Ländern.

78. Auf Grund rückgängiger Leistungen nach dem Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen sowie über Ausgleichszahlungen an Kreditnehmer mußten überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden. Den Ausgaben stehen gleichhohe Einnahmen des Bundes gegenüber. Zustimmung des Hauptausschusses: 7. Dezember 1994.

79. Mehrausgaben auf Grund rechtlicher Zahlungsverpflichtungen.

80. Zur Abrechnung durchgeführte Architektenleistungen (Schlußrechnungen).

Für den Umbau von Einzelanlagen zur Beschleunigung des ÖPNV.

Für die Errichtung eines begrünten Lärmschutzwalles entlang des Fernbahnaußenrings in einem Neubaugebiet in Hohenschönhausen. Zustimmung des Hauptausschusses:

5. April 1995.

83. Für den Ausbau des Gewerbegebietes Marzahn ist die Fortsetzung des 1994 begonnenen Umbaus der Marzahner Brücke zwingend erforderlich, so dass außerplanmäßige Ausgaben im Rahmen der anerkannten Gesamtkosten gegen Ausgleich zugelassen werden mußten. Die Maßnahme wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" finanziert.

84. Nach Übernahme der unerledigten Festlegungen sind die verfügbaren Mittel in einen Kredit geraten, weshalb überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden mußten.

85. Zur Errichtung einer Behelfsbrücke für Fußgänger und zur Aufnahme von Versorgungsleitungen während des Neubaus der Marshallbrücke über die Spree im Zuge der Wilhelmstraße im Bezirk Mitte mußten außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugelassen werden. Den Ausgaben stehen zusätzliche Einnahmen in gleicher Höhe bei Kapitel 12 00, Titel 331 07 gegenüber. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

86. Nach Übernahme der unerledigten Festlegungen sind die verfügbaren Mittel in einen Kredit geraten, weshalb überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden mußten.

87. Auf Grund von vertraglichen Bindungen ist das Land Berlin nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz verpflichtet, anteilig die Brückenbaukosten der DBAG mitzutragen. Zustimmung des Hauptausschusses: 28. September 1994.

88. Auf Grund der abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Förderung des Wohnungseigentums mußten außerplanmäßige Ausgaben zugelassen werden. Den Ausgaben stehen gleichhohe und zeitgleiche Einnahmen aus Bundesmitteln gegenüber.

89. Die 1994 fortgesetzte abschließende Zusatzförderung der Wohnungsbauprogramme bis einschließlich 1971 ist 1995 modifiziert worden. Die zugunsten der betreffenden Mieter angebotenen Kappungsgrenzen erfordern einen weiteren Finanzrahmen. Zustimmung des Hauptausschusses: 10. Mai 1995.

90. Der Bund hat im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus Finanzhilfen als Zuschuß für den Neubau von 27

Wohneinheiten für ein integriertes Wohnmodell von Behinderten, kinderreichen Familien und alten Menschen im Bezirk Wilmersdorf zugesagt. Die Einnahmen und Ausgaben wurden 1993 in 1994 veranschlagt. Entsprechend dem Baufortschritt startet der Mittelabruf jedoch erst im Jahre 1995.

Für die erste Rate von 2 Mio. DM waren außerplanmäßige Ausgaben zuzulassen, die in voller Höhe durch Einnahmen beim Titel 331 02 gedeckt sind (durchlaufende Mittel).

Im Jahre 1991 stellten Bund und das Land Berlin für den Neubau von Mietwohnungen in Berlin (Ost) einen Bewilligungsrahmen von 80,96 Mio. DM (Bundesbeteiligung 50 v. H.) bereit, der mit Bewilligungen seitens der Investitionsbank Berlin (IBB) von rund 77,5 Mio. DM ausgeschöpft ist. Bis Ende 1994 wurden davon 57,2 Mio. DM ausgezahlt; der Bundesanteil von 50 v. H. wurde beim Titel 331 02 vereinnahmt. Im Jahr 1995 werden von den noch nicht ausgezahlten Bewilligungen von rund. 20,3 Mio. DM zunächst 10,0 Mio. DM fällig. Zustimmung des Hauptausschusses: 10. Mai 1995.

92. Für die Abwicklung der EU-Förderprogramme sind 1992 zwei Beschäftigungspositionen bei SenWiTech eingerichtet worden, die bisher zu 100 v. H. aus Mitteln der Technischen Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wurden, in Zukunft jedoch gemäß Artikel 13 der Rahmen-Verordnung 2081/93 nur noch zu 75 % bezuschußt werden. Um die dadurch notwendig gewordene Vorfinanzierung sicherstellen zu können, war es erforderlich, überplanmäßige Ausgaben zuzulassen.

93. Im Zusammenhang mit den verfassungsmäßigen Bedenken, die das Oberverwaltungsgericht mit Beschluß vom 15. Februar 1994 gegen das Tourismusförderungsgesetz (TFG) geäußert hat, wurde dem Land Berlin die sofortige Vollziehung der Beherbergungsabgabe gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung solange untersagt, bis eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes getroffen wird. Infolge dieses Beschlusses wurde von verschiedenen Beherbergungsbetrieben die Rückzahlung der bereits im Haushaltsjahr 1993 geleisteten und an die BTM weitergeleiteten Abgaben geltend gemacht.

Auf Grund dieser Rechtslage mußten die Abgaben in den Fällen vorläufig zurückgezahlt werden, in denen die Betriebe zuvor fristgerecht Rechtsmittel gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt hatten und eine Rückzahlung ausdrücklich verlangten.

94. Mehr um die neugegründete Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin bei der Förderung von Wissenschaft und Wirtschaft bei innovativen Technologien in 1995 unterstützen und zugleich eine Förderung für weitere vier Jahre zusagen zu können. Zustimmung des Hauptausschusses:

8. Februar 1995.

95. Um bereits in früheren Jahren beauftragte Bauleistungen abrechnen und bezahlen zu können, die sich auf Grund unvorhergesehener Schwierigkeiten bei der Bauausführung ergeben haben.

96. Zur Vermeidung von Engpässen bei der Gewerberaumversorgung mußte die GSG den dringend erforderlichen Aus- und Umbau verschiedener bestehender Gewerbehofkomplexe schnellstmöglich realisieren. Der nicht durch den Einsatz von Eigenmitteln und die Aufnahme von Kapitalmarktmitteln gedeckte Teil der Baukosten in Höhe von 13,2 Mio. DM wird von der EG im Rahmen des Ziel-2-Programms 1994 bis 1996 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert. In entsprechender Höhe werden dem Landeshaushalt Einnahmen aus dem EFRE zufließen.

Um der GSG im Hinblick auf die zeitliche Befristung des Ziel-2-Programms 1994 bis 1996 zum sofortigen Baubeginn eine Finanzierungszusage geben zu können, waren überplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen erforderlich.

97. Schlußabrechnung der Baumaßnahme innerhalb der anerkannten Gesamtkosten.

98. Ein anderer zeitlicher Ablauf bei der Durchführung führte gegenüber der ursprünglichen Planung zu einem geringeren kassenmäßigen Bedarf im Vorjahr. Verpflichtungen, bei denen ursprünglich erwartet wurde, dass sie noch in 1994 zu Zahlungen führen, wurden daher erst im Haushaltsjahr 1995 erfüllt.

99. Im Zusammenhang mit der Bildung des Berliner Betriebes für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) mußten für die Inanspruchnahme von Untersuchungs- und Begutachtungsleistungen überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden (5 561 791 DM). Des weiteren für die Unterhaltung und Pflege der Flächen des sowjetischen Ehrenmals im Treptower Park durch die Berliner Park- und Gartenentwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH (375 000 DM). 100. Für die Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das Grundwasser auf dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe CONVER der EU wurde 1994 an die Johannisthal-AdlershofAufbaugesellschaft (JAAG) ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt. Auf Grund von Verzögerungen bei den zuvor notwendigen Bodenuntersuchungen konnten diese Sanierungsmaßnahmen in 1994 noch nicht durchgeführt werden, so dass die dafür erforderlichen Mittel erneut bereitgestellt werden mußten.

101. Der Neubau des Meskengrabens steht im Zusammenhang mit der Wohnbebauung auf den Rudower Feldern. In Anpassung an den äußerst zügigen Baufortschritt war es deshalb erforderlich, bereits in 1995 mit der Wasserbaumaßnahme, die zur Entwässerung der Erschließungsstraßen notwendig ist, zu beginnen. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

102. Auf Grund des desolaten Zustandes der Uferwände war ein unverzüglicher Neubau der Uferbefestigung unabweisbar.

Zustimmung des Hauptausschusses: 10. Mai 1995.

103. Für die haushaltsmäßige Absicherung zum Abschluß eines Leistungsvertrages über die Projektträgerschaft für das Umweltförderprogramm IV für den Zeitraum 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1999. An der Finanzzuweisung beteiligt sich die Europäische Union mit rund 42 v. H. 104. Die Bewirtschaftung im Land Brandenburg gelegener bereits rückübertragener Berliner Forstflächen konnte wegen noch fehlender Zusammenfassung zu forstlichen Revieren nicht kostengünstig gepflegt werden. Diese Flächen wurden auf Grund einer Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 1995 bis 31. März 1995 weiterhin von der Forstverwaltung des Landes Brandenburg unterhalten.

105. Um externe Unternehmen mit der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen weiterer Sonderfinanzierungsprojekte beauftragen zu können. Zustimmung des Hauptausschusses: 10. Mai 1995.

106. Gesellschafterdarlehen um den Finanzverlust der KPM aus dem Jahre 1994 und den für das Jahr 1995 und 1996 zu erwartenden Verlust auszugleichen und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

107. Bei der Ausführung der Baumaßnahme sind von SenBauWohn geprüfte und anerkannte Mehrausgaben entstanden.

Da der Stiftung diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, mußten zur Begleichung der Schlußrechnung überplanmäßige Ausgaben zugelassen werden. Zustimmung des Hauptausschusses: 5. April 1995.

108. Für die Umstellung der Heizungsanlage von Koks auf Gas bei der Amerika-Gedenkbibliothek.

109. Für vorbereitende Arbeiten zur Ermittlung des Umfanges der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen in Berlin sowie der dadurch entstehenden Kosten.

110. Zur Gewährung eines allgemeinen Zuschusses an die Israelitische Synagogengemeinde Adass-Iisroel. Zustimmung des Hauptausschusses: 8. Februar 1995.

111. Die Vereinigung aller Geschäftsanteile an einer Wohnungsbaugesellschaft in der Hand Berlins durch den Zuerwerb weiterer Anteile durch Berlin löste die Verpflichtung zur Zahlung von Grunderwerbsteuer aus.

112. Für ein vom Land Berlin von der Gothaer Versicherung erworbenes Kontingent von Aktien der Bankgesellschaft Berlin AG wurde zwischen dem Land Berlin und der Gothaer Versicherung eine Vereinbarung getroffen, dass im Falle des Kaufs von Aktienteilen die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis an die Gothaer Versicherung zu leisten ist.

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 113. Versicherungsprämie für den aus China ausgeliehenen Panda für den Zoo Berlin.

114. Für notwendige Vorbereitungsarbeiten für die Ersatzbeschaffung des Datenerfassungssystems, die nunmehr erst 1996 durchgeführt werden soll.

115. Für die Unterbringung des Berlin-Kollegs in dem Gebäude Lützowstraße 105/106. Der Mietvertrag über 6 200 m2 Fläche beläuft sich auf den Zeitraum vom 1. August 1995 bis zum 31. Dezember 2004 und sieht einen Mietzins bis zum 31. Dezember 1996 von 32,74 DM/m2 bzw. 33,- DM/m2 ab 1. Januar 1997 mit einer jährlichen Erhöhung von 0,85 DM/m2 ab 1. Januar 1998 vor. Zustimmung des Hauptausschusses: 23. November 1994.

Des weiteren für eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,5 Mio. DM an den Vermieter für ungedeckten Investitionsaufwand, sofern die Laufzeit des Mietvertrages nach dem 31. Dezember 2004 nicht um mindestens zwei Jahre verlängert wird.

116. Hinsichtlich der weiteren Umsetzung der Polizeistrukturreform hält der Senat eine Begleitung durch externe Unterstützung für erforderlich, die sich auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken soll. Das Volumen der Maßnahme wird etwa 13 Mio. DM betragen. Bereits 1994 zugelassene Verpflichtungsermächtigungen konnten wegen zeitlicher Verzögerung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Zustimmung des Hauptausschusses: 7. September 1994.

117. Für die Ausschreibung eines Polizeibootes. Wegen der prognostizierten Preiserhöhungen von rund 5 v. H. werden die Gesamtkosten laut anerkannter Planungsunterlagen überschritten.

118. Um dem Wissenschaftskolleg zu Berlin die Einrichtung eines neuen Forschungsschwerpunkts Theoretische Biologie zu ermöglichen, war der Abschluß eines Mietvertrages über das Gebäude Wallotstraße 10 erforderlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren, beginnend am 1. Mai 1995.

Die gemietete Fläche beläuft sich auf 827 m2 bei einem Mietzins von 30,- DM/m2. Es wird erwartet, dass sich der Bund mit 50 v. H. an den dem Kolleg entstehenden Mietkosten beteiligt.

119. Für den Abschluß von Vereinbarungen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen. Der Anteil des Bundes an den Gesamtkosten beträgt 75 v. H. 120. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Landesinstituts für Arbeitsmedizin war es erforderlich, den Mietvertrag mit der Hennig Conle Grundstücksverwaltung für das Gebäude Lorenzweg 5 in 12099 Berlin für den Zeitraum vom 1. Mai 1995 bis 30. April 2000 um weitere fünf Jahre zu verlängern.

121. Für die Erteilung des verbindlichen Bescheides über die Förderung schließungsbedingter Kosten nach § 13 LKG an das Königswarter Krankenhaus.

122. Mit der Steuerung und Koordinierung der in dem Bereich Lehrter Bahnhof und in angrenzenden Baubereichen durchzuführenden unterschiedlichsten Bauvorhaben Privater sowie anderer öffentlicher Träger mußte ein Projektsteuerungsbüro beauftragt werden. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

123. Zur haushaltsmäßigen Absicherung der Erteilung eines Zuwendungsbescheides an die Verbraucherzentrale Berlin e. V. für die modellhafte Entwicklung eines neuen Umweltinformations- und -motivationskonzepts für Großstädte am Beispiel Berlin.

124. Um Anwenderschulungen im Rahmen der Einführung von Profiskal als Standard-Software für die Neukonzeption des automatisierten Haushaltswesens (NK-AHW) durchführen zu können, war der Abschluß eines Rahmenvertrages mit einem privaten Schulungsinstitut erforderlich. Zustimmung des Hauptausschusses: 29. März 1995.

125. Für den Abschluß eines Vertrages über die Erstellung einer Erweiterung für die in der Schuldenverwaltung bereits eingesetzte Software.

126. Für eine Vereinbarung über die Einrichtung einer länderübergreifenden Geschäftsstelle, die die Erstellung einer Software zwischen dem beauftragten Unternehmen und den das Produkt nutzenden Ländern koordinieren soll.

127. Für den Abschluß eines Vertrages mit einer Software-Firma zur Einführung von Programmsystemen für die Neukonzeption des automatisierten Haushaltswesens und der Kostenund Leistungsrechnung. Zustimmung des Hauptausschusses: 20. September 1995.

128. Um im landeseigenen Dienstgebäudekomplex Normannenstraße 20/22 Baufreiheit für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen herzustellen, soll das Finanzamt Lichtenberg/ Hohenschönhausen vom 1. März 1997 an ausgelagert werden. Dazu war der Abschluß eines Mietvertrages für das Gebäude Josef-Orlopp-Straße 58/66 in Berlin-Lichtenberg erforderlich (8 500 m2 Nutzfläche zwischen 19,- DM und 24,- DM/m2 und 1 640 m2 Kellerfläche zwischen 8,- DM und 12,- DM/m2). Der Mietvertrag läuft bis zum 28. Februar 2007. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

Des weiteren war eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16 049 830,80 DM erforderlich, um die Arbeitsfähigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie der Steuerfahndungsstelle der Finanzämter nach Ablauf des Mietvertrages für das bisherige Gebäude ­ unter Berücksichtigung der gestiegenen Fallzahlen und damit verbundenen Erhöhungen des Personalbestandes ­ sicherstellen zu können. Dafür war die Anmietung von Ersatzflächen im Gebäude Colditzstraße 41 in Berlin-Tempelhof (5 451,92 m2 Nutzfläche a 29,70 DM/m2 und 24,81 m2 Kellerfläche a 8,00 DM/m2) erforderlich. Der Mietvertrag soll bis zum 31. Dezember 2005 laufen. Zustimmung des Hauptausschusses: 7. Juni 1995.

129. Um Investitionsmaßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, die aus Mitteln des Investitionsförderungsgesetzes, des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Strukturhilfegesetzes vom Bund gefördert werden, durchführen bzw. für diese Aufträge erteilen zu können. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.

130. Zur vertraglichen Absicherung der Leistungen der Firma Synthesis, Wien, bei der Einstellung der Theater- und Konzerthäuser auf Wirtschaftsbetriebe nach § 26 LHO. 131. Für den Abschluß des Zuwendungsvertrages bis zum Jahre 1998 auf der Grundlage der „Allgemeinen Anweisung über die Finanzierung von Theatern und Orchestern in Berlin" vom 4. Mai 1993. Zustimmung des Hauptausschusses: 18. Januar 1995.

132. Zur Sicherung der Nutzung des Stühlerbaus für die Präsentation der Sammlung Berggrue müssen Teile der dort ausgestellten Antikensammlung in das Alte Museum verlagert werden. Auf Grund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10. Mai 1995 mußten für zuvor erforderliche bauliche Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Bauablaufplan der BBD überplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für 1996 an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugestimmt werden.

133. Um entsprechend dem höheren als erwarteten Bedarf Teilnehmern an in 1995 begonnenen und in 1996 fortzuführenden berufsbildenden Maßnahmen eine Beihilfegewährung für den gesamten Maßnahmezeitraum zusagen zu können.

134. Um im Rahmen des Förderprogramms „Frauenforschung" jahresübergreifende Bewilligungen erteilen zu können.

135. Für Investitionsmaßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, die aus Mitteln des Investitionsförderungsgesetzes und des Gemeindefinanzierungsgesetzes vom Bund gefördert werden, mußte das Land Berlin Komplementärmittel bereitstellen. Zustimmung des Hauptausschusses: 21. Juni 1995.