Kaufs eines Kunstwerks durch das für Bau- und Wohnungswesen

Der Bericht ist vom Kollegium des Rechnungshofs gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rechnungshof von Berlin (RHG) am 19. März 1996 beschlossen worden.

Mitglieder des Kollegiums sind Präsident Horst Grysczyk, Vizepräsident Dr. Hans-Joachim Kerkau sowie die Direktoren bei dem Rechnungshof Volker Diederichs, Georg Wartenberg, Erika Ueltzen, Lutz Becker, Dr.-Ing. Hartmut-Kurt Brüdgam, Alfred Fenske und Christian Koch.

II. Die Rechnung des Rechnungshofs wird vom Abgeordnetenhaus geprüft, das auch die Entlastung erteilt (§ 101 LHO). Die Einnahmen und Ausgaben sind im Einzelplan 20 nachgewiesen. Die Entlastung für das Rechnungsjahr 1994 ist am 21. September 1995 erteilt worden (Plenarprotokoll 12/89).

a) Vermeidbare Belastung des Berliner Haushalts aufgrund des unabgestimmten Kaufs eines Kunstwerks durch das für Bau- und Wohnungswesen zuständige Mitgied des Senats.

b) Schaden für Berlin durch unzureichende Beachtung des Grundsatzes der öffentlichen Ausschreibung.

c) Finanzielle Nachteile für Berlin durch nicht ordnungsgemäße Vergabe und Abrechnung von Wartungsarbeiten an technischen Anlagen in Gebäuden.