Flächennutzungsplan Berlin

I. Der Vorlage zur Beschlußfassung über den Flächennutzungsplan Berlin (FNP 94) ­ Drs Nr. 12/4086 ­ wird zugestimmt.

II. Das Abgeordnetenhaus erwartet bei der künftigen Stadtentwicklungsplanung die Beachtung der folgenden Grundsätze:

1. Der Flächennutzungsplan ist ­ über die bisherige Beteiligung hinaus ­ durch eine gemeinsame Landes- und Regionalplanung kontinuierlich mit dem Land Brandenburg und den Nachbargemeinden fortzuschreiben und gegebenenfalls sind Änderungsverfahren einzuleiten.

2. Regelmäßige Überprüfung der Rahmenbedingungen des FNP, z. B. Einwohner-, Wirtschafts- und Verkehrs- sowie Umweltentwicklung. Sofern bedeutsame Änderungen dieser Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen eintreten, ist darauf mit Änderungen des FNP, mit der Überprüfung der tatsächlichen Inanspruchnahme von Flächen oder sonstigen geeigneten Maßnahmen entsprechend zu reagieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist in angemessenen Abständen ein „Flächenentwicklungsbericht" vorzulegen.

3. Der Handlungsspielraum der Bezirke bei der Stadtplanung und Stadtentwicklung ist, entsprechend der Vorschläge zur Verwaltungsreform, zu stärken. Insbesondere die generalisierte Darstellung des FNP (3-ha-Regelung) eröffnet den Bezirken eigenverantwortliche Möglichkeiten zur Lösung örtlicher Probleme, die gefördert und unterstützt werden sollen. Hierfür bieten sich insbesondere bei den örtlichen Problemlösungen die Chancen der Bezirke bei der verbindlichen Bauleitplanung an.

4. Die im Erläuterungsplan vorgesehenen „Stufen der Inanspruchnahme" sind den jeweiligen aktuellen Rahmenbedingungen der Flächeninanspruchnahme anzupassen.

Die Definition „nachrangig" ist zu konkretisieren.

Im übrigen hat der Senat die Aufgabe zur Umsetzung des FNP Schritte integraler Stufenplanung (Prioritätensetzung) zu erarbeiten, die für die in Anspruch zu nehmenden Flächen Zeitstufen definieren.

III. Sofern sich die dem FNP zugrunde liegenden Rahmenbedingungen geändert haben, sind bei künftigen Änderungsverfahren bzw. vor der Realisierung von Planungen die folgenden Auflagen zu berücksichtigen bzw. zu prüfen, wobei der Senat aufgefordert wird, dem Abgeordnetenhaus zu den mit Prüfaufträgen belegten Themen und Einzelfragen in annehmbarer Frist, spätestens aber vor der Realisierung der Planung über die Prüfergebnisse zu berichten.

Wohnen:

1. Im Rahmen künftig erforderlicher Änderungsverfahren zum FNP ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie eine umweltund sozialverträgliche Wohnbebauung des Heiligenseer Nordfeldes erforderlich ist und ermöglicht werden kann.

2. Überprüfung folgender Planungen im Nord-Ost-Raum Berlins vor deren Realisierung, um eine stadt-, umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung in diesem Stadterweiterungsbereich zu gewährleisten:

a) Stadterweiterungsflächen Buchholz-Nord (Teilfläche südöstlich der Schönerlinder Straße) soll nachrangig realisiert werden.

b) „Stadterweiterungsschale" Blankenburg soll in wesentlichen Teilen nachrangig realisiert werden.

c) Überprüfung, ob die als vollständig nachrangig dargestellten „Weißenseer Ackerflächen" sowie die Grünbereiche zwischen den Straßen „Am Steinberg" und „Berliner Straße" als naturräumliche Ausgleichsflächen erhalten werden können.

d) Bei der Entwicklung des Zentrums in Pankow ist besondere Sorgfalt erforderlich. Auf den nachfolgenden Planungsebenen (Bebauungsplanverfahren) ist daher zu gewährleisten, dass eine identifikationserhaltende Stärkung des Zentrums erreicht wird. Städtebauliche Überformung und qualitative Überforderungen sind zu vermeiden.

e) Überprüfung, ob die Marzahner Promenade als M 1-Fläche (statt M 2-Fläche) dargestellt werden kann.

f) Überprüfung, ob im Bezirk Hohenschönhausen zur Ergänzung der Gehrenseesiedlung im Gebiet nördlich der Ahrensfelder Chaussee die Darstellung als Wohnbaufläche W 4 mit der Zusatzdarstellung „Landschaftliche Prägung der Wohnbauflächen" erfolgen kann.

3. In Gebieten mit hohem Entwicklungsdruck (z. B. Nicolaiviertel, Umgebung des Lehrter Bahnhofs) sind geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Wohnnutzung zu ergreifen.

Gewerbliche Bauflächen, Dienstleistungen, Ver- und Entsorgung

1. Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, welches Aussagen über die schnelle und effiziente sowie stadtverträgliche Verfügbarmachung von gewerblichen Reserveflächen trifft. Reserveflächen müssen einerseits unmittelbar verfügbar sein. Andererseits ist ein Stufenplan erforderlich, in dem gegebenenfalls Übergangsnutzungen ermöglicht werden, um planerische „Schmuddel-Ecken" zu vermeiden.

2. Prüfung für einen neuen Standort des Blumengroßmarktes.

3. Ferner ist zu prüfen, ob Änderungen mit folgenden Zielsetzungen möglich sind:

a) Verzicht auf die Darstellung der gewerblichen Baufläche in Pankow nördlich der Regionalbahn im Zuge einer reduzierten Planung für das URZ; andernfalls nachrangige Flächeninanspruchnahme,

b) Darstellung der Einzelhandelskonzentration in der Hermannstraße im Bezirk Neukölln nördlich bis zur Flughafenstraße,

c) Darstellung der tatsächlich gewerblich genutzten Fläche im Gewerbegebiet Schmöckwitz als gewerbliche Baufläche,

d) Darstellung der M 1-Fläche in der Forckenbeckstraße als gewerbliche Baufläche,

e) Darstellung der gemischten Baufläche (M 2) an der Darßer Straße als gewerbliche Baufläche,

f) Entwicklung des Bahngewerbegürtels nördlich der Quitzowstraße/Siemenstraße (Block 9) als gemischte Baufläche (M 2).

4. Die Darstellung/Einordnung der Standorte für „Abfall" im Rahmen des dezentralen Ver- und Entsorgungskonzeptes sowie deren Dimensionierung (z. B. in den Bezirken Spandau, Neukölln, Lichtenberg und Pankow) ist im Zusammenhang mit einem mit Brandenburg abgestimmten Abfallwirtschaftskonzept zu überprüfen. Hierbei sind auch Möglichkleiten der Dezentralisierung zu analysieren und zu bewerten.

Grundsätzlich sind eine Analyse über die dadurch entstehenden/vorhandenen Verkehrsbelastungen sowie Lösungsvorschläge für umweltfreundliche Transportsysteme und Verkehrsentlastungen zu erstellen. Dies gilt auch für BSRBetriebshöfe.

Grün- und Freiflächen:

Es ist zu prüfen, ob folgende Änderungen bzw. Ergänzungen möglich sind:

1. Entwicklung der Freiflächen an der Gerlinger Straße (Neukölln) als Grünfläche/Parkanlage mit geringfügig entlang der Gerlinger Straße erweiterten Wohnbaufläche W 3 mit landschaftlicher Prägung.

2. Naturnahe Entwicklung der Grünflächen „Lolopfuhl" und der Fläche östlich der Waltersdorfer Chaussee („Feld, Flur, Wiese").

3. Überprüfung der Darstellung des gesamten ehemaligen Flugplatzes Gatow als Sonderbaufläche „Bund" mit dem Ziel einer stärkeren Differenzierung.

4. Überprüfung, ob auf die ungedeckte Sportanlage an der Murellenschlucht verzichtet werden kann.

5. Überprüfung, ob die im östlichen Bereich des Flughafens Tempelhof dargestellte Grünfläche ­ westlich entlang der Oderstraße (Neukölln) ­ zugunsten eines größeren Sportund Erholungsangebotes erweitert werden kann.

6. Bei der Inanspruchnahme von kleingärtnerisch genutzten Flächen für andere Nutzungen (z. B. Wohnen, Gewerbe) sollen unter Berücksichtigung eines Kleingartenentwicklungsplanes und unter Zurverfügungstellung von Ersatzflächen folgende Grundsätze gelten:

a) Insgesamt ist die Zahl der Kleingärten in Berlin zu erhalten.

b) Für bestehende, landeseigene Kleingartenflächen, die nicht im FNP dargestellt werden, gilt grundsätzlich eine Schutzfrist von 10 Jahren.

c) Die Schutzfrist gilt nicht bei Projekten der sozialen, technischen und verkehrlichen Infrastruktur.

d) Senat und Bezirke werden aufgefordert, die 10jährige Schutzfrist für die Kleingärten zur Erstellung und Umsetzung sorgfältig überlegter Konzepte im Interesse der betroffenen Parzellenbesitzer zu nutzen. Dazu gehört das Angebot von Ersatzparzellen durch die öffentliche Hand.

Auf diese Weise muss die 10-Jahres-Frist nicht ausgenutzt werden ­ schon gar nicht darf sie ungenutzt verstreichen.

e) Das vorliegende Kleingartenkonzept ist umgehend im Sinne eines maßnahmeorientierten Kleingartenentwicklungsplanes fortzuschreiben (einschließlich Ersatzflächen).

Verkehr:

Der Senat wird aufgefordert, zügig einen „Stadtentwicklungsplan Verkehr" zu erarbeiten, zu beschließen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorzulegen.

1. Dabei ist auch das Verkehrsnetz des FNP einer umfassenden Analyse unter anderem zu nachfolgenden Themenkomplexen zu unterziehen:

- Verkehrsdämpfung,

- optimale und umweltfreundliche Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs,

- optimale Anbindung von Wohngebieten durch ÖPNV,

- Reduzierung der Luft- und Lärmbelastung.

Dies ist auch bei teilräumlichen Konzepten anzuwenden.

Auf der Grundlage dieser Analysen sollen die unten genannten Planungen überprüft bzw. berücksichtigt werden:

2. Es ist zu überprüfen, wie die Verkehrskonzeption für den Nord-Ost-Raum von Berlin unter Beachtung der Entwicklung in Brandenburg optimiert und die Verkehrsströme (MIV) aus diesem Gebiet in die Innenstadt reduziert werden können. Ferner ist zu prüfen, wie bislang fehlende Querverbindungen, insbesondere im schienengebundenen Nahverkehr, im Norden und Süden der Stadt, vor allem unter Nutzung aller Eisenbahntrassen, entwickelt und realisiert werden können.

3. Im Rahmen einer Güterverkehrskonzeption ist zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die im FNP nicht dargestellten Betriebsflächen der Bahn mittel- und langfristig erforderlich sind. Dabei sind zu berücksichtigen:

- der Flächenbedarf der Bahn,

- der Bedarf von Gütertransportunternehmen,

- der Bedarf vom Güterschienenverkehr abhängiger, sich auf diesen orientierender, Unternehmen bzw. Großabnehmer.

4. Es ist zu überprüfen, ob für eine zusätzliche S- bzw. Regionalbahnstrecke auf dem Abschnitt zwischen Gleisdreieck und Lehrter Bahnhof eine Trasse freigehalten werden kann.

5. Überprüfung, ob für das U-Bahnnetz zusätzliche Trassenfreihaltungen vorzusehen sind, um neue Siedlungsgebiete zu berücksichtigen und die U-Bahnlinien miteinander besser zu verknüpfen.

6. Im Zuge der konkretisierenden Autobahnplanung ist anzustreben, daß

a) die Trasse im Bereich Rudow/Altglienicke vollständig in Tunnellage geführt wird,

b) der BAB-Anschluß „Johannisthaler Chaussee" auf seine verkehrliche Notwendigkeit sowie städtebauliche und ökologische Verträglichkeit überprüft wird,

c) auf den BAB-Anschluß „Bucher Straße/Hobrechtfelder Chaussee" verzichtet wird, um den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zu verhindern. Statt dessen ist zu prüfen, ob das Gebiet des geplanten Umwelt- und Recyclingzentrums über einen BAB-Anschluß an der Schönerlinder Straße angebunden werden kann,

d) überprüft wird, ob die BAB A 100 bis an die Storkower Straße weitergeführt werden kann.

Ferner ist die im FNP-Vorentwurf dargestellte Alternative zur Führung der BAB 100 detailliert zu bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung der Entlastungswirkungen auf die Innenstadt, die vorhandenen Radialen und die verkehrliche Anbindung des SO-Raumes.

7. Im Bereich des Straßenverkehrs sind unter Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Bedingungen folgende Planungen zu überprüfen oder zu ergänzen:

a) Für die Trassenfestlegung der „Tangentialen Nordverbindung" (TVN) ist die Variante „Nordumfahrung Rosenthal" zu wählen.

b) Der Verlauf der „Tangentialen Ostverbindung" (TVO) ist so nah wie möglich an der Bahntrasse zu führen. Eine zweispurige Verbindung von der Glienicker Straße bis zur Grünauer Schleife ist zu überprüfen.

c) Es ist zu prüfen, ob eine Umgehungsstraße im Bereich Westhafen / Friedrich-Krause-Ufer / Bahntrasse / Beusselstraße als Nordumfahrung Moabits für den Schwerlastverkehr realisiert werden kann.

d) Überprüfung, unter welchen Voraussetzungen die Realisierung der B 101 notwendig wird. Vorrangiges Ziel ist, einen großen Teil der Verkehre über Schienenverbindungen (S-Bahn, Eisenbahnen) abzuwickeln. Hierbei müssen auch die geplanten Güterverkehrszentren sowie eine schnellstmögliche Konzeptionierung einer City-Logistik für den Wirtschaftsverkehr berücksichtigt werden. Bei einer notwendigen Realisierung der B 101 ist jedoch sicherzustellen, dass diese insbesondere im zentralen Bereich von Südende auf großen Abschnitten in Tunnellage geführt wird.

e) Überprüfung der Verkehrsverhältnisse in Weißensee und den angrenzenden Gebieten von Hohenschönhausen und Prenzlauer Berg mit dem Ziel einer Entlastung des Weißenseer Zentrums.

Dabei ist besonders zu untersuchen, ob und welche Alternativen sich anstelle einer engen Südumfahrung des Jüdischen Friedhofs sowie eines Ausbaus der Perler Straße bieten.

f) Überprüfung der Notwendigkeit der Verlängerung der Paulsternstraße bis Wiesendamm/ Spandauer Damm.

Eine Direktanbindung an die Reichsstraße ist zu vermeiden.

g) Überprüfung der Verkehrserschließung der Wasserstadt Oberhavel (Schiene/Straße) unter Beachtung der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich sowie ökologischer, wirtschaftsbezogener und städtebaulicher Aspekte (einschließlich Finanzierungsgesichtspunkten).

h) Überprüfung, wie und in welcher Weise Hauptverkehrsstraßen, die heute durch Dorf- und Ortsteilkerne (z. B. Malchow, Biesdorf, Falkenberg, Wartenberg) verlaufen, künftig im Sinne von Ortskernumgehungen geführt werden können.

i) Prüfung einer Umfahrung der Spandauer Neustadt über den Askanierring anstelle über die Neuendorfer Straße.

j) Überprüfung, ob die Trasse „Blockdammweg, Sangeallee, Hönower Weg und Köpenicker Allee" nicht ausgebaut und nicht als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt werden kann.