Öffentlichen Spielbank in Berlin (Spielbankgesetz)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank in Berlin Vom.....

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank in Berlin (Spielbankgesetz) vom 13. April 1973 (GVBl. S. 646), zuletzt geändert am 28./29. September 1990 (GVBl. S. 2119) wird wie folgt geändert: § 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Spielbankabgabe beträgt 90 v. H. der Bruttospielerträge." Artikel II

Das Gesetz tritt 1. Dezember 1996 in Kraft.

Begründung:

Die geltende Fassung des Spielbankgesetzes sieht eine Spielbankabgabe in Höhe von 80 v. H. der Bruttospielerträge vor.

Bruttospielerträge sind die Beträge, um die die Spieleinsätze die Gewinne übersteigen.

Die Erhöhung des Abgabesatzes führt zu Mehreinnahmen für den Landeshaushalt von rund 15 Millionen DM jährlich.