Im einzelnen sehen die Konditionen wie folgt aus. Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Stück

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: „Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 26. Januar 1995 folgendes beschlossen: „Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV über Attraktivitätssteigerung für Jobtickets im ÖPNV ­ Drs 12/3355 ­ wird in folgender Fassung angenommen:

Der Senat wird aufgefordert, sich bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Konditionen für Jobtickets attraktiver gestaltet werden, um die Nachfrage nach dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auszuweiten."

Hierzu wird berichtet:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bieten seit Anfang des Jahres 1996 Firmenticketvereinbarungen zu geänderten Konditionen an. Gegenüber dem vorher gültigen Angebot sind insbesondere die Frage der Abnahmemenge und der Rabattierung neu geregelt. Außerdem gelten für das Firmenticket jetzt die gleichen Mitnahmeregelungen wie bei der Umweltmarke.

Im einzelnen sehen die Konditionen wie folgt aus:

- Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Stück. Unternehmen mit einer geringeren Anzahl an interessierten Mitarbeitern können zusammen mit anderen Unternehmen eine Sammelbestellung aufgeben, um die erforderliche Stückzahl zu erreichen.

- Vor dem Abschluß einer Firmenticketvereinbarung ist eine Befragung der Mitarbeiter zur Akzeptanz einer solchen Regelung sowie zur bisherigen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durchzuführen.

- Vorhandene Jahreskarten und Abonnements werden in Zahlung genommen.

- Das Firmenticket ist nicht übertragbar, sondern personenbezogen. Der sonstige Leistungsumfang entspricht dem der Umweltkarte.

- Grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung eines Rabatts ist die Gewinnung von neuen Stammkunden. Der dadurch erreichte Mehrumsatz wird dann zwischen den Verkehrsbetrieben und dem Firmenticketkunden aufgeteilt. Das heißt, die Verkehrsbetriebe verzichten auf einen Teil des Mehrumsatzes, indem sie diesen als Preisnachlaß bzw. Rabatt an alle an der Firmenticketregelung beteiligten Mitarbeiter des Unternehmens weitergeben.

- Die Höhe des Rabatts schwankt zwischen ca. 5 und 15 % (bezogen auf den Preis der Jahreskarte bzw. des Abonnements) und ist abhängig von der Zahl der neu zu gewinnenden Kunden.

Beispiel: Um 10 % Rabatt zu erreichen, müssen je 10 bisheriger Zeitkartenkunden 5 weitere dazukommen. Haben also bisher 30 % der Mitarbeiter eine Zeitkarte, müssen sich insgesamt ca. 45 % der Mitarbeiter an der Vereinbarung beteiligen, damit dann alle einen Rabatt in Höhe von 10 % bekommen.

- Wird die erforderliche Abnahmemenge nicht erreicht, ist entweder der Rabatt geringer, oder die Vereinbarung kommt nicht zustande.

- Vertragspartner für die BVG ist das jeweilige Unternehmen, nicht der einzelne Mitarbeiter.

Seit Ende 1995 wurden an die BVG 58 Anfragen seitens interessierter Unternehmen gerichtet. In 8 Unternehmen wurden bzw. werden Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Bisher ist ein Firmenticketvertrag zu den neuen Konditionen abgeschlossen worden. In diesem Unternehmen hat der Arbeitgeber die Firmentikkets finanziert.

Im Vergleich zu den früher gültigen Konditionen stellt das jetzige Angebot eine erhebliche Verbesserung für die Kunden dar.

Dies liegt zum einen daran, dass nicht mehr grundsätzlich für alle Mitarbeiter ein Firmenticket abgenommen werden muß, zum anderen sind höhere Preisnachlässe (bis zu 15 %) als vorher möglich. Außerdem wurde der Leistungsumfang des Firmentickets (Mitnahmeregelung) erweitert.

Daß die Nachfrage nach diesem Angebot bisher insgesamt trotzdem sehr gering ist, liegt nach Einschätzung der BVG an den momentanen Bedingungen im Berliner Nahverkehrsraum. Das Firmenticket ist ein reines Preisinstrument, d. h., über eine Preisreduzierung sollen neue Kunden und insgesamt höhere Umsatzerlöse gewonnen werden. Das Preisniveau der Zeitkarten (insbesondere der Jahreskarten) befand sich in Berlin in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Verbünden auf niedrigem Niveau, so dass davon auszugehen ist, dass alle über den Preis zu gewinnenden Personen bereits Kunden der BVG oder der anderen VBB-Unternehmen sind. Wer bisher nicht im Besitz einer Umweltkarte ist, hat hierfür in der Regel andere Gründe wie fehlende Anbindung am Wohnort, aber z. B. auch eine eindeutige persönliche Präferenz für den PKW. Weiteres Hemmnis für eine größere Akzeptanz des Firmentikkets ist die fehlende Übertragbarkeit. Hiervon kann seitens der Verkehrsbetriebe jedoch nicht abgegangen werden, da ansonsten durch Weitergabe bzw. Veräußerung der Karte ein Unterlaufen des Regeltarifs zu befürchten ist.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

Wir bitten, den Beschluß damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 24. Oktober 1996 Senator für Wirtschaft und Betriebe