Die Arbeitnehmerkammer im Land Bremen bietet ihren Mitgliedern eine so genannte KammerCard an

(Neufassung der Drs. 16/817)

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU auch für Langzeitarbeitslose!

Die Arbeitnehmerkammer im Land Bremen bietet ihren Mitgliedern eine so genannte an. Mit dieser Karte können Preisermäßigungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel bei Kursen der Wirtschafts- und Sozialakademie, beim Abonnement der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen, beim Eintritt in der Kunsthalle und im Kino 46.

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.

Auch wenn die Anstellung in Bremen endet, ist weiterhin Mitglied, wer ­ so definiert es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer ­ Sozialleistungen mit Entgeltersatzcharakter erhält. Wer also Arbeitslosengeld oder Ähnliches bezieht, bekommt die mit der Karte verbundenen Ermäßigungen auch weiterhin. Wer nunmehr Arbeitslosengeld II erhält, bekommt sie nicht, weil es sich hierbei nicht um Sozialleistungen mit Entgeltersatzcharakter handelt. Das ist ungerecht und entspricht nicht der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes. Das Gesetz ist deshalb so zu ändern, dass Menschen, deren Arbeitsverhältnis in Bremen beendet ist, auch dann die erhalten, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen vom 28. März 2000 (Brem.GBl. S. 83 ­ 70-c-1) wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: Dies gilt entsprechend, wenn die Bezugsdauer einer derartigen Leistung erschöpft ist und eine andere vergleichbare Leistung oder Arbeitslosengeld II (ALG II) beansprucht werden kann. Dirk Schmidtmann, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Joachim Schuster, Dr. Carsten Sieling und Fraktion der SPD Klaus Peters, Hartmut Perschau und Fraktion der CDU