Akkreditierungskosten von Studiengängen an Hochschulen im Lande Bremen

Die Einführung von Bachelor und Master und die damit verbundene Umstellung und Neustrukturierung der Studiengänge hat eine stärkere Internationalisierung des Hochschulstandorts Deutschland zum Ziel.

Die neuen Studiengänge sollen eine bessere bundesweite, europäische und internationale Vergleichbarkeit der erbrachten Studienleistungen ermöglichen, damit es für im Ausland zu studieren.

Kernelement ist dabei die Akkreditierung der Studiengänge, die eine nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse durch die Feststellung von Mindeststandards in Lehre und Studium gewährleisten soll.

Akkreditierungsrat der Kultusministerkonferenz begutachtet werden. Die Kosten für die Akkreditierung der Studiengänge durch die Agenturen tragen die Hochschulen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

2. Welche Akkreditierungsagenturen wurden mit der Akkreditierung beauftragt, welche Gesichtspunkte waren für die Auswahl maßgeblich, und wie setzen sich die Kosten für die Akkreditierung zusammen?

3. Welche Kosten sind bisher dafür insgesamt und für welche Studiengänge angefallen, und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Studiengang?

4. Wie viele und welche Studiengänge müssen noch akkreditiert werden, welche Akkreditierungsagenturen sollen damit beauftragt werden, und wie hoch sind die noch ausstehenden Akkreditierungskosten?

5. Mit welchen Kosten ist bei der alle fünf bis sieben Jahre vorgesehenen der Studiengänge zu rechnen? Hält der Senat eine Re-Akkreditierung für zwingend geboten?

6. finanziert, wie hoch ist der Anteil der Akkreditierungskosten an den den die Verausgabung der Mittel auf Hochschulen und Fachbereiche aus?

7. Re-Akkreditierungen finanziert werden?

8. Wie bewertet der Senat die Umsetzung des Akkreditierungsprozesses an den Hochschulen im Lande Bremen? Gibt es Schwierigkeiten oder Verzögerungen aufgrund der finanziellen Belastungen für die Hochschulen?

9. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung erfolgt die Akkreditierung, und ist eine Akkreditierung zwingend vorgeschrieben?

10. Wie beurteilt der Senat die gesetzlichen Regelungen, auf deren Grundlage die Akkreditierung erfolgt: Ist sie rechtlich ausreichend um die mit der zu rechtfertigen?

11. zuständige Landesbehörde unabhängige Akkreditierung angesichts der Kosten für die Hochschulen für gerechtfertigt?

12. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag, das Akkreditierungsverfahren zu verändern, um durch die Umstellung von einer Einzelakkreditierung auf eine Prozessakkreditierung die für die Hochschulen anfallenden Kosten erheblich zu senken, indem nicht die einzelnen Studiengänge sondern die Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen bewertet werden?