Baugrundstücke

Bomben der Luftangriffe und die Kämpfe am Reichstag in der Endphase des 2. Weltkriegs vollendeten die Zerstörung dieses Stadtraums, vom Reichstag blieb nur eine Ruine übrig.

1957 wurde in Westberlin ein Wettbewerb ausgeschrieben, der von der Vorstellung Berlins als Hauptstadt eines wiedervereinigten Deutschland ausging. Die Entwürfe wurden von der Vision der autogerechten, aufgelockerten und entmischten Stadt getragen. Viele Beiträge sahen das Gebiet des Spreebogens wiederum als Regierungsstandort vor.

1960 wurde ein Wettbewerb zum Wiederaufbau des Reichstags durchgeführt, aus dem der Architekt Paul Baumgarten als Sieger hervorging. Nach seinen Plänen wurde das Gebäude bis 1970 ohne Kuppel wiederaufgebaut.

Der in der Geschichte der Planungen für Regierungsstandorte so wichtige Spreebogen wurde 1985/86 noch einmal Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit. Im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs „Platz der Republik" wurde der Spreebogen als politisches Forum und zentraler Ort deutscher Geschichte erneut thematisiert.

In den Jahren kurz vor der Wende sollte der Bereich durch die für 1995 geplante Bundesgartenschau eine Aufwertung erfahren.

Mit dem Fall der Mauer traten die ursprünglichen Aufgaben des Bereichs wieder in den Vordergrund.

Im Sommer 1992 wurde vom Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland der internationale städtebauliche Ideenwettbewerb Spreebogen ausgelobt. Am 18. Februar 1993 entschied die Jury, den Entwurf des Berliner Architekten Axel Schultes mit Charlotte Frank mit dem 1. Preis auszuzeichnen.

Mit dem Ergebnis des internationalen städtebaulichen Wettbewerbs Spreebogen ist ein entscheidender Schritt getan worden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Deutsche Bundestag nach der Herstellung der Einheit Deutschlands den Sitz des Parlaments in die Bundeshauptstadt Berlin verlegen kann und der Spreebogen die in seiner wechselvollen Geschichte nie in Frage gestellte Bedeutung wiedergewinnt.

Nach einer von der Bau- und der Konzeptkommission des Deutschen Bundestages empfohlenen Überarbeitung der Entwürfe des 1. Preisträgers, des 2. Preisträgers (Miroslav Volf aus Saarbrücken) und des 4. Preisträgers (Klein und Breucha aus Stuttgart) wurde in der erneuten Jurysitzung am 24. Juni 1993 die Entscheidung vom 18. Februar 1993 für das Konzept von Schultes/Frank bestätigt. Die Jury betonte in dieser Entscheidung, „daß die Verankerung des Entwurfs in den beiden angrenzenden Stadtteilen (Moabiter Werder und Bereich Bahnhof Friedrichstraße) wesentliche Bestandteile des Entwurfs sind. Sie empfiehlt deshalb, dass bei der weiteren Entwicklung dieser Räume die städtebauliche Idee des Entwurfs in den konzeptionellen Überlegungen spürbar gemacht wird. Dabei sollen die Planungen für den Wohnungsbau mit dazugehöriger sozialer Infrastruktur auf dem Moabiter Werder berücksichtigt und mit dem Konzept in Übereinstimmung gebracht werden".

Mit den Beschlüssen der Bau- und der Konzeptkommission vom 1. Juli 1993 und des Berliner Senats vom 6. Juli 1993 wurde dieses Konzept zur offiziellen Grundlage der folgenden Bauwettbewerbe und der verbindlichen Bauleitplanung nach Baugesetzbuch erklärt.

Der überarbeitete Entwurf wurde damit zur konzeptionellen Leitlinie für das Bebauungsplanverfahren II-200 „Innerer Spreebogen", das nach Abschluß der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen weitergeführt wird mit den Teilbebauungsplänen II-200 a, b, c, d, g, h, i und I-210, I-211.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Hauptstadtreferat bei der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, mit der Erarbeitung des Bebauungsplans die Freie Planungsgruppe Berlin GmbH in Zusammenarbeit mit dem Büro Seebauer, Wefers und Partner, freie Landschaftsarchitekten BDLA, beauftragt.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans wurden ­ über die vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hinaus ­ betroffene Stellen (Bund, Berlin und Bezirke) laufend beteiligt und nach ihren Planungsabsichten und Anregungen befragt. Deren Stellungnahmen sowie die aktuellen Bedarfsanmeldungen der Senats- und Bezirksverwaltungen wurden in die Überarbeitung einbezogen.

Im Verlauf der Voruntersuchungen wurden Gutachten zu folgenden Sachgebieten erarbeitet:

- Bodenuntersuchungen

- Altlasten

- Emissionen/Immissionen (Schall und Luftwerte)

- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (Stadtklima/Lufthygiene, Boden/Grundwasser, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild, Erholungsnutzung)

- Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach § 8 a BNatSchG

- Verkehrsuntersuchung

- Verkehrskonzept

- Bestandsaufnahme der unterirdischen Leitungen im B-Planbereich

Die Ergebnisse der Gutachten und Erhebungen wurden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und fanden Eingang in den Entwurf des Bebauungsplans.

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen werden darüber hinaus baubegleitend archäologische Untersuchungen erfolgen, da vom nördlichen und südlichen Spreeufer innerhalb des Plangebiets hauptsächlich neolithische und bronzezeitliche Streufunde bekannt sind. Auf Grund der siedlungs- und verkehrsgünstigen Lage ist mit weiteren ur- und frühgeschichtlichen Funden zu rechnen.

Im Abstimmungsprozeß mit den am Planungsverfahren Beteiligten wurde der städtebauliche Entwurf von Schultes Architekten nach aktualisierten Anforderungen kontinuierlich überarbeitet.

Wesentliche Änderungen ergaben sich insbesondere in folgenden Bereichen: Zur Deckung des Platzbedarfs des Bundestages wurde die Grundstücksbreite für die „Band des Bundes" verbreitert. Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bundestag wurde auf die Ostseite der Spree ausgedehnt und die Bebaubarkeit des dreieckigen Grundstücks nördlich des Alsenblocks beschlossen. Es soll die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages aufnehmen.

Das Ergebnis dieser städtebaulichen Überarbeitung bildet die Grundlage der Festsetzungen.

Aus dem Wettbewerbsentwurf nicht übernommen wurde die Straßenverbindung zwischen Straße des 17. Juni und Südallee östlich des Forums, da hierfür kein Bedarf erkennbar ist.

2. Intention der Planung Innerer Spreebogen

Die Bebauungspläne II-200 a, b, c, d, g, h, i und I-210, I-211 sollen gewährleisten, dass die städtebauliche Entwicklung im inneren Spreebogen, auf dem Moabiter Werder und am Kapelleufer und Schiffbauerdamm geordnet erfolgt und dass die hohen gestalterischen und funktionalen Ansprüche an ein Parlamentsund Regierungsviertel auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts von Schultes Architekten planerisch gesichert werden.

Die hohe Dichte, die enge Verflechtung der Nutzungen sowie die funktionalen und gestalterischen Zusammenhänge des städtebaulichen Entwurfs erfordern ein sehr hohes Maß an Koordination und eine Sicherung des gesamten Ensembles durch die verbindliche Bauleitplanung.

Weitere Verfahren

Die Bebauungsplanung wurde und wird begleitet von weiteren Verfahren für große Teile des Gebiets, so zum Beispiel durch Wettbewerbe für Bauvorhaben des Bundes und zur Landschaftsgestaltung und Freiraumstruktur in wichtigen Teilbereichen.

3. Grundzüge des Bebauungsplanes II-200 „Innerer Spreebogen"

Nutzungskonzept

Die Baugebiete für die Unterbringung von Parlament und Regierung, Hauptanlaß für die Aufstellung der Pläne, sind als Sondergebiete im inneren Spreebogen und jenseits der Spree vorgesehen.

Teile des Planungsbereichs nordöstlich und nordwestlich der Spree werden als Kerngebiet ausgewiesen.

Durch Festsetzung von Wohnungsanteilen in den Kerngebieten und der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Wohnungen auch in den Sondergebieten soll einerseits die wünschenswerte Mischung von Nutzungen erreicht werden, die verhindert, daß der Stadtraum außerhalb der Ladenöffnungs- und Bürozeiten verödet. Andererseits soll ein Beitrag zur Deckung des erheblichen Berliner Bedarfs an Wohnungen geleistet werden, der sich auch aus dem Umzug von Parlament und Regierung in die Bundeshauptstadt ergibt.

Dichte und Höhenentwicklung Dichte und Höhenentwicklung sind in erster Linie vom Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs bestimmt. Insbesondere für die an die Friedrich-Wilhelm-Stadt und Moabit angrenzenden Baugebiete gilt das Ziel, gegenüber den umliegenden Bauten des Bestandes eine durchgehende bauliche Kante mit ähnlicher Traufhöhe zu erreichen. Im übrigen soll das Reichstagsgebäude als Sitz des Bundestages das „herausragende" Bauwerk bleiben.

Sicherung des städtebaulichen Konzepts

Zur Sicherung des Konzepts wurden Baulinien überall dort festgesetzt, wo eine klare räumliche Definition von Straßen- und Platzräumen sowie eine durchgehend geschlossene Fassadenwand aus städtebaulichen Gründen notwendig ist.

Baugrenzen sind überall dort vorgesehen, wo im Sinne der planerischen Zurückhaltung ohne Gefährdung der städtebaulichen Figur auf die Festsetzung von Baulinien verzichtet werden kann.

Gemeinbedarf

Die Standortsicherung für Wohnfolgeeinrichtungen (Kindertagesstätte) wird durch Festsetzung von Einrichtungen des Gemeinbedarfs als besonderer Nutzungszweck in den Baugebieten oder durch planungsrechtliche Fixierung über textliche Festsetzungen (arbeitsplatzbezogene Kindertagesstätte für Bundestag) vorgenommen.

Innerhalb des Planungsbereichs befindet sich kein Schulstandort. Ein neuer Schulstandort für den Bezirk Tiergarten ist an der Paulstraße vorgesehen. Die schulische Versorgung im Bezirk Mitte ist ebenfalls außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne II-200 a, b, c, d, g, h, i und I-210, I-211 gesichert.

Verkehr

Im Geltungsbereich der Bebauungspläne II-200 a, b, c, d, g, h, i und I-210, I-211 sind neben örtlichen Verkehrsanlagen auch solche von gesamtstädtischer und regionaler Bedeutung vorgesehen. Zu nennen sind hier die Anlagen der Fern- und der Regional-Bahn, der U-Bahn und die Bundesfernstraße 96. Die Anlagen für den Nord-Süd-Verkehr sollen unterirdisch geführt werden.

Für die örtlichen Verkehrsflächen ergeben sich Abgrenzung und Aufteilung aus dem städtebaulichen Entwurf und aus den Analysen der Verkehrsverflechtungen des Planungsgebiets mit dem übrigen Stadtgebiet.

Öffentlicher Personennahverkehr

Für den öffentlichen Personennahverkehr werden folgende Verkehrsmittel zur Verfügung stehen: Fern- und Regionalbahn

Durch den geplanten Ausbau des Lehrter Bahnhofs zu einem zentralen Kreuzungsbahnhof im Nord-Süd- und Ost-West-Verkehr verfügt das Planungsgebiet über eine gute Verkehrsanbindung an den Fern- und Regionalverkehr.

Die direkte ÖPNV-Anbindung des Planungsgebiets an das Stadtgebiet soll durch die S 21, die U 5 und eine Straßenbahnlinie erfolgen. U-Bahn und Straßenbahn werden im östlichen Forumsbereich miteinander verknüpft.

S-Bahn

Die geplante Trasse der S 21 zweigt südlich des Brandenburger Tors von der vorhandenen Nord-Süd-Bahn zwischen den Bahnhöfen „Unter den Linden" und „Potsdamer Platz" ab und verläuft weiter mit einem Haltepunkt unmittelbar östlich des Reichstagsgebäudes über den künftigen Zentralbahnhof Lehrter Bahnhof zum Nordring.

Die Planung für die S 21 wird gegenwärtig nicht forciert.

U-Bahn

Die U-Bahnlinie 5 (Hönow-Alexanderplatz) soll über die Straße Unter den Linden ­ Pariser Platz ­ Lehrter Bahnhof in Richtung Turmstraße verlängert werden. Als zentraler Haltepunkt im Planungsgebiet ist ein U-Bahnhof Reichstag unter dem östlichen Bereich des Forums vorgesehen.

Straßenbahn

Die ÖPNV-Oberflächenerschließung und die Verknüpfung mit dem Bahnhof Friedrichstraße (Nord-Süd-Bahn S 1/S 2, U-Bahnlinie 6, Straßenbahnnetz) soll langfristig durch eine Straßenbahn gesichert werden, die vom Bahnhof Friedrichstraße kommend über das Reichstagufer und den neuen U-Bahnhof Reichstag zum Bereich Lehrter Bahnhof führt.

Die außerhalb des Planungsbereichs in der Invalidenstraße vorhandene Straßenbahnlinie soll nach Westen verlängert und an den künftigen zentralen Verkehrsknoten Lehrter Bahnhof herangeführt werden.

Bus

Die Buserschließung kann den jeweiligen Erfordernissen flexibel angepaßt werden.

Kfz-Verkehr

Den Festsetzungen von Straßenverkehrsflächen liegt der Beschluß des gemeinsamen Ausschusses vom 6. Juli 1993 zugrunde, in dem u. a. festgehalten wurde: „Bei Realisierung der Verkehrsaufteilung von 80 : 20 zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs bleibt in Ost-West-Richtung zwischen der Invalidenstraße und den Straßen am Landwehrkanalufer ein innenstadtorientiertes Kraftfahrzeugaufkommen von voraussichtlich 8 000 Kfz/Stunde und Richtung zu bewältigen. Daran hat sich die Straßenplanung zu orientieren".

Dieser Beschluß basiert bereits auf dem durch Planfeststellung gesicherten Ersatz der Entlastungsstraße durch eine neue NordSüd-Straßenverbindung in Tunnellage, die die Voraussetzung ist zur Freihaltung des Spreebogenbereichs von oberirdischem Durchgangsverkehr.

Zur Abwicklung des verbleibenden überörtlichen Ost-WestVerkehrs wird eine neue Straßenverbindung zwischen der Straße Alt-Moabit und der Reinhardtstraße/Luisenstraße nördlich der Spree mit einer Brücke über den Hals des Humboldthafens hergestellt.

Alle übrigen Straßen und Brücken im Planungsgebiet dienen ausschließlich der örtlichen Erschließung und sind so vernetzt, daß gebietsfremder Durchgangsverkehr weitgehend minimiert wird, z. B. durch Sperrung der jetzigen Moltkestraße östlich des Bundeskanzleramts für den Kfz-Verkehr.

Die Anbindung des Planungsbereichs an das übrige Stadtgebiet erfolgt über die Invalidenstraße, Alt-Moabit, die Straße des 17. Juni, die Luisenstraße und die Reinhardtstraße bzw. langfristig die künftige Nordallee zwischen Luisenstraße und Schiffbauerdamm. Da ein Abriß des Wohngebäudes an der Luisenstraße zur Zeit nicht beabsichtigt ist, kann die Nordallee diese Funktion zunächst nicht übernehmen.

Verkehrsberuhigte Bereiche

Zur Unterbindung unerwünschten Durchgangsverkehrs ebenso wie aus stadtgestalterischen Gründen werden Verkehrsflächen am Bundeskanzleramt, am Reichstagsgebäude und entlang der Stadtbahn als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt.

Ruhender Verkehr

Im öffentlichen Straßenland werden Anlagen für den ruhenden Verkehr wie üblich vorgesehen. Im Regelfall kann am Straßenrand geparkt werden. Für das Abstellen der Reisebusse von Besuchergruppen ist unmittelbar außerhalb des Planungsbereichs im Straßenraum der Straße des 17. Juni ausreichend Platz vorhanden. Für die Vorfahrt der Busse ist im Umfeld der Ziele ausreichend Platz, ein geeignetes Rufsystem für das Abholen der Fahrgäste muss entwickelt werden.

Private Stellplätze sind auf den Baugrundstücken und im wesentlichen in Tiefgaragen nachzuweisen, deren verkehrliche Anbindung bei der Funktionszuweisung und der Gestaltung der einzelnen Straßen berücksichtigt wurde. Die Vereinbarungen zur räumlichen Verteilung der Stellplätze für Einrichtungen von Parlament und Regierung und zu ihrer Anbindung an das Straßennetz sind Grundlage der Planung.

Fußgängerverkehr, Radverkehr

Mit großzügig bemessenen Straßenräumen sowie drei neuen, allgemein öffentlichen Fußgängerbrücken über die Spree, die durch textliche Festsetzung auch für Radfahrer zur Verfügung stehen, werden für den Fußgänger- und Fahrradverkehr großzügige Wegeverbindungen angeboten.

Sofern Fahrradverkehr im Straßenraum gesondert berücksichtigt wird, sind vorzugsweise Radfahrstreifen vorgesehen. Ordnungsrechtlich soll gesichert werden, dass Radfahrer auch auf

Wegen angrenzender Grünanlagen fahren dürfen.

Die geplante Fahrradhauptroute (Umlandroute Nr. 4) verläuft entlang der Ebertstraße ­ Südallee ­ Forum ­ Spreebogenpark ­ Fußgängersteg über die Spree zum Alexanderufer und wird in den Planungen berücksichtigt.

Ver- und Entsorgung

Die bestehenden unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen liegen teilweise in Bereichen, die für eine Bebauung vorgesehen sind. In diesen Fällen werden sie in das öffentliche Straßenland verlegt.

Die Haupterschließung im inneren Spreebogen wird über die geplanten Alleen erfolgen. Über Planzeichnung und textliche Festsetzungen wird an verschiedenen Stellen, z. B. Brücken, öffentlichen Grünflächen und Uferbereichen, die Option auf Leitungsrechte offengehalten.

Grün- und Freiflächenstruktur

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-200 umfaßt einen aus städtebaulicher und landschaftspflegerischer Sicht besonders zu behandelnden Rand- und Übergangsbereich des Großen Tiergartens. Die festgesetzten öffentlichen Grünflächen dienen der Einbindung der Parlaments- und Regierungsbauten und der Kerngebietsbebauung nördlich der Spree in diesen Bereich. Sie sind wichtige Bestandteile des städtebaulichen Konzepts von Schultes Architekten. Darüber hinaus übernehmen sie funktionale und strukturelle Aufgaben, die aus freiraumplanerischer Sicht von gesamtstädtischer Bedeutung sind.

Insbesondere in Hinblick auf die klimatische Wohlfahrtswirkung des Großen Tiergartens auf den gesamten Innenstadtbereich tragen die Anordnung, Verknüpfung und Gestaltung der geplanten Grün- und Freiflächen wesentlich zur Verringerung der absehbaren lokalklimatischen Veränderungen auf Grund der zahlreichen geplanten Baumaßnahmen bei.

Die öffentlichen Uferpromenaden sind ein wesentliches Element der zukünftigen Freiraumgestaltung. Die Spree soll beidseitig von einer breiten Zone öffentlichen Grüns gesäumt werden.

Das städtebauliche Konzept von Schultes Architekten wird entscheidend durch die künftigen Alleen geprägt, die die Bauten im „Band des Bundes" begleiten. Diese vierreihige Baumpflanzung unterstreicht den städte- und freiraumplanerischen Zusammenhang der Regierungs- und Parlamentsbauten.

Landschaftsplanerische Maßnahmen

Die landschaftsplanerischen Maßnahmen dienen ebenso wie die öffentlichen Grünflächen der weitestgehenden Sicherstellung des nach naturschutzfachlicher Sicht erforderlichen Ausgleichs für die absehbaren Eingriffe in Natur und Landschaft.

Grundsätzlich gilt, dass die getroffenen flächenhaften Festsetzungen ein hinreichend großes Potential zur Verfügung stellen, um umfängliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzrechts durchführen zu können.

Im wesentlichen werden Regelungen zum Umgang mit dem Robinienwäldchen, zu Bepflanzungsfestsetzungen sowie zum anfallenden Niederschlagswasser getroffen.

Eingriffsproblematik

Der zur Trägerbeteiligung vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan II-200 „Innerer Spreebogen" wurde im Landschaftsplanerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Umwelt überprüft. In diesem Zusammenhang wurde eine detaillierte verbal-argumentative, von einer quantitativen Bewertungsmethode unterstützte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erarbeitet.

Ergebnis dieser Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes II-200 ist, dass die geplanten Bau- und Erschließungsmaßnahmen Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 NatSchGBln verursachen.

Dazu gehören:

- Bodenversiegelung mit allen Folgen für den Boden-, Wasserund Grundwasserschutz

- Verschiebung und damit Verschlechterung stadtklimatischer Zonen

- Beeinflussung klimatisch wirksamer Luftströmungen

- Verlust von Vegetation und Lebensräumen

- Störung von Lebensräumen durch Baumaßnahmen und die zukünftige dauerhafte Nutzung

- Landschaftsbildveränderung durch Baulichkeiten und Vegetationsverlust

Weiterhin kommt es zu:

- Verlust von Erholungsflächen

- Beeinträchtigung von Erholungsflächen durch Baumaßnahmen und zukünftige dauerhafte Nutzungsbeschränkungen.

Zur Kompensation dieser Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Sie sind entsprechend den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes durch Planzeichnung und textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II-200 geht weit über die Eingriffsflächen hinaus. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, die im Rahmen des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages aus naturschutzfachlicher Sicht als notwendig ermittelten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Planungsgebietes weitgehend sicherzustellen. Zu beachten ist dabei die Tatsache, dass die für die „Baumaßnahme Verkehrsanlagen im zentralen Bereich" erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen werden, so dass dadurch ein erhebliches Potential für Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich des II-200 zur Verfügung steht.

Folgende Maßnahmen sollen die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren:

- Herstellung der Grünflächen im Inneren Spreebogen

- Herstellung der Uferpromenaden