Großen Tiergarten im Norden

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-172 wird begrenzt durch den Großen Tiergarten im Norden, die Hiroshimastraße im Osten, das Reichpietschufer im Süden sowie eine waldartige Grünfläche im Westen. Er ist Bestandteil des ehemaligen Diplomatenviertels, welches heute in der Entwicklungslinie zwischen östlichem und westlichem Innenstadtkern liegt.

Im „Diplomatenviertel", das einstmals Standort zahlreicher ausländischer Vertretungen war, liegt, bedingt durch den nur teilweisen Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und die fehlende Verfügbarkeit zahlreicher Grundstücke, bis heute der überwiegende Teil der Flächen brach. Hierdurch hat sich in den letzten 40 Jahren eine vielfältige Spontanvegetation entwickelt.

Nachdem vor 1989 eine Reaktivierung als Fläche für diplomatische Vertretungen sehr unwahrscheinlich erschien, war das Gelände schließlich als Tiergartenerweiterung vorgesehen gewesen.

Nach der Wiedervereinigung und dem folgenden Hauptstadtbeschluß änderten sich jedoch die Rahmenbedingungen und damit auch die nutzungsstrukturellen Anforderungen an das „Diplomatenviertel" grundlegend. Neben seiner historischen Bedeutung und den vorhandenen landschaftsräumlichen Qualitäten zeichnet sich das Gebiet durch die zentrale Lage in der Stadt und die Nähe zum zukünftigen Regierungsviertel aus und gewinnt dadurch wieder an Standortgunst für hauptstadtbezogene Nutzungen, insbesondere für die im Zusammenhang mit der Entwicklung zur Hauptstadt stehenden erforderlichen Nebenfunktionen wie Botschaften und Ländervertretungen. Das „Diplomatenviertel" stellt damit neben den Standorten Pankow und Dahlem einen der drei großen Botschaftsschwerpunkte dar.

Entsprechende Darstellungen haben im Flächennutzungsplan Berlin ihren Niederschlag gefunden.

Auf Grund der hohen Attraktivität und Lagegunst des Standortes bestehen nicht nur Rückerwerbsabsichten von Ländern und Staaten, die ursprünglich im „Diplomatenviertel" Grundstücke besaßen. Gleichfalls beabsichtigen weiterere ausländische Staaten sowie Bundesländer, sich hier niederzulassen. Aber auch Stiftungen, Kultureinrichtungen und Dienstleistungsunternehmen begehren an diesem Standort die Errichtung ihrer Berliner Dependancen.

Damit steht eine umfangreiche Neubebauung und Reaktivierung des „Diplomatenviertels" bevor, die für die Entwicklung Berlins zur Hauptstadt einen wichtigen Bestandteil darstellt.

2. Erforderlichkeit:

Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird nun erforderlich, um im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hauptstadtbeschlusses die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des Viertels mit hauptstadtbezogenen Funktionen zu schaffen. Dabei ist einerseits auf den bislang im Außenbereich liegenden Grundstücken eine der historischen und stadträumlichen Bedeutung angemessene Bebauung und Nutzung zu gewährleisten und zum anderen der durch den Flächennutzungsplan Berlin gegebene Entwicklungsspielraum zu konkretisieren.

Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, auf den Innenbereichsflächen die Bebauung weitergehender als nach § 34 BauGB möglich zu steuern sowie an der Hiroshimastraße die Abgrenzung von Bauflächen und Straßenverkehrsflächen neu festzulegen.

Der B-Plan II-172 ist im Zusammmenhang mit allen Bebauungsplänen II-170 bis 175 für das ehemalige Diplomatenviertel zu sehen (siehe Anlage 1: Übersichtsplan). Die Bearbeitung der weiteren B-Pläne erfolgt weitgehend parallel.

3. Beschreibung des Plangebietes:

Historische Entwicklung:

Das „Tiergartenviertel" erstreckte sich einstmals von der Lichtensteinallee im Westen bis zum Potsdamer Platz im Osten. Das zunächst mit Garten- und Sommerhäusern bebaute Gebiet entwickelte sich ab Mitte des 18. Jh. zum bevorzugten Wohnsitz wohlhabender Berliner mit repräsentativen Villen und großzügigen Gartenanlagen im spätklassizistischen Stil. Nachdem das Gebiet 1828 als „Friedrichvorstadt" zu Bauland erklärt wurde, setzte mit der Anlage neuer Erschließungsstraßen und der Parzellierung der großen Grundstücke eine verstärkte Bautätigkeit ein, in deren Folge geschlossene Straßenfronten aus zwei- bis viergeschossigen „Stadtvillen" mit gepflegten Vorgärten entstanden.

Abgesehen von partiellen Verdichtungen blieb die bauliche Gestalt bis 1937 im wesentlichen erhalten.

Auf Grund der wirtschaftlichen Lage nach 1918 waren jedoch einige Bewohner gezwungen, ihre Häuser an Industrieunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen zu vermieten oder zu verkaufen. Eine weitere nutzungsstrukturelle Veränderung trat ein durch den vermehrten Zuzug diplomatischer Vertretungen.

Im Rahmen der 1937 beschlossenen „Neugestaltungsmaßnahmen für die Reichshauptstadt Berlin" und der gigantischen Ausbaupläne Albert Speers sollte das Tiergartenviertel zum „Diplomatenviertel" um- und ausgebaut werden. Realisiert wurden Residenzen für die Schweiz, Spanien, Dänemark, Norwegen, Jugoslawien (alle westlich der heutigen Klingelhöferstraße gelegen) sowie für Japan und Italien (östlich der Klingelhöferstraße), die in ihrer äußeren Gestalt den Selbstdarstellungsanspruch des Auftraggebers erkennen ließen, dabei aber stark von neoklassizistischer Architektursprache geprägt waren.

Im Zweiten Weltkrieg wurden das „Diplomatenviertel" und der Große Tiergarten fast vollständig zerstört. Von 529 Gebäuden waren noch 49 vorhanden, davon 22 als Ruinen. Die weniger beschädigten Gebäude wurden notdürftig winterfest gemacht. In den 50er Jahren wurde das Gelände abgeräumt. Durch das jahrelange Brachliegen konnte sich schließlich eine vielfältige Spontanvegetation entwickeln.

Bestand:

Stadt- und naturräumliche Einordnung:

Der Geltungsbereich des B-Plans II-172 liegt in der geographischen Mitte Berlins und ist als Teil des ehemaligen Diplomatenviertels umgeben von bestehenden und zukünftigen Groß- und Hauptstadtfunktionen: Im Westen begrenzt durch Ausläufer der City-West und im Osten durch das Kulturforum. Die Entwicklungsschwerpunkte Potsdamer / Leipziger Platz sowie das zukünftige Regierungsviertel im Spreebogen liegen im Nahbereich des Planungsgebietes. Auf Grund seiner historischen Bedeutung, seiner zentralen Lage in der Stadt und auch der Eigentumsverhältnisse ist das Planungsgebiet für hauptstädtische Sonderfunktionen prädestiniert.

Bei kleinräumiger Betrachtungsweise hat das gesamte „Diplomatenviertel" eher eine Insellage: Im Westen wird das Gebiet durch eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen der Stadt, die Klingelhöferstraße, und im Süden durch das ebenfalls stark frequentierte Reichpietschufer abgegrenzt. Der Landwehrkanal verstärkt trotz seiner naturräumlichen Qualitäten die Barrierenwirkung zwischen dem „Diplomatenviertel" und dem Stadtteil Tiergarten-Süd. Auch das östlich angrenzende, eher monostrukturierte Kulturforum bietet bislang keine Verknüpfungspunkte.

Naturräumlich stellt das „Diplomatenviertel" einen Zwischenraum zwischen zwei historisch bedeutenden, landschaftlich geprägten Elementen der Stadt, dem Großen Tiergarten und dem Landwehrkanal, dar. Durch die Nachbarschaft zum Großen Tiergarten war das „Diplomatenviertel" von jeher ein grüngeprägter urbaner Übergangsraum zur hoch verdichteten Innenstadt.

Gebäude- und Freiflächennutzung:

Nach den Zerstörungen durch den Zweiten Weltkrieg und anschließenden Abräumungen ist im Plangebiet lediglich das Japanisch-Deutsche Zentrum, Tiergartenstraße 24­25 (Stammgrundstück) / Hiroshimastraße 6/14, vorhanden: Das Gebäude entstand (in den Jahren 1938­42 nach einem Entwurf von Ludwig Moshauer) als Ersatz für das im Rahmen der „Neugestaltungsmaßnahmen für die Reichshauptstadt Berlin" abgerissene Japanische Botschaftsgebäude, Tiergartenstraße 3, im Zuge des Umsiedlungsprogrammes. Nach schweren Kriegszerstörungen wurde das Gebäude zunächst provisorisch gesichert und von der „Schule für Optik und Fototechnik in Berlin" kurzzeitig zwischengenutzt. Danach stand es mehrere Jahre leer. Von 1986­88 wurde das Gebäude wiederaufgebaut (Arch.: Kisho Kurokawa, Taigi Yamaguchi) und wird seither als Japanisch-Deutsches Zentrum genutzt.

Die nur extensive Freiflächennutzung ermöglichte es, dass sich die Vegetationsstrukturen zu ihrer jetzigen Qualität entwickeln konnten. Nur wenige Flächen werden intensiver in Anspruch genommen: Eine Teilfläche auf dem Grundstück Tiergartenstraße 24/Ecke Hiroshimastraße dient als ebenerdige Stellplatzanlage. Eine versiegelte Freifläche zwischen der Hiroshimastraße und der Köbisstraße entstand im Zuge veralteter Verkehrsplanungen und wurde jahrelang als Autoübungsplatz genutzt.

Naturhaushalt, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild, Altlasten - Boden / Grundwasser:

Das „Diplomatenviertel" liegt im jungpleistozänen WarschauBerliner Urstromtal, dessen Ablagerungen aus tiefgründigen Sanden unterschiedlicher Korngrößen bestehen. Die Höhenquoten der weitgehend ebenen Topographie bewegen sich zwischen 33,30 m und 34,70 m ü. NN. Weite Teile des Geländes sind durch Aufschüttungen und Abtragungen verändert worden. Die Niveausprünge resultieren aus Schutt- und Bodenanhäufungen.

Präzise Werte für die zulässige Bodenpressung bzw. bodenmechanische Kennziffern liegen nicht vor und sind vor Baubeginn von einer Fachfirma zu ermitteln.

Der Grundwasserstand hat einen mittleren Wert von 31,20 m ü. NN (Stand 2/95). Durch verschiedene Baumaßnahmen im Bereich um den Großen Tiergarten (Tunnelbauten/Potsdamer Platz) wird das Grundwasser in den nächsten Jahren durch Absenkungen / Einleitungen beeinflußt werden (Schreiben SenStadtUm IV A 321 vom 21. Februar 1995).

- Klima:

Auf Grund der geringen Versiegelung, der vielfältigen Vegetationsstruktur und der guten Austauschverhältnisse im Diplomatenviertel kann sich die positive klimatische Wirkung des Großen Tiergartens als Kaltluftentstehungsgebiet nach Süden bis weit über den Landwehrkanal hinaus ausdehnen. Gleichzeitig tragen die vegetationsbestandenen Teile des „Diplomatenviertels" selbst zur Entstehung feuchtkühler Luftmassen bei und wirken so als „klimatischer Ausgleichsraum".

- Biotop- und Artenschutz

Das gesamte „Diplomatenviertel" ist der letzte großflächige Standort für ruderale Spontanvegetation auf planiertem Trümmerschutt in der Innenstadt. Hier entwickelten sich grundsätzlich andere Biotopstrukturen und pflanzensoziologische Einheiten als auf den sonstigen Ruderalflächen der Stadt.

Die Artenvielfalt ist mit über 300 Arten auf 14 ha im Vergleich zu anderen städtischen Freiräumen sehr hoch. Gleichzeitig besteht ein großer Anteil von seltenen Pflanzen. Dieser ist auf differenzierte Bodenverhältnisse und eine nahezu ungestörte Entwicklungsmöglichkeit der Vegetation in den letzten 40 Jahren zurückzuführen. Dabei konnten sich die verschiedensten Typen von Vegetationsstrukturen einstellen, die kennzeichnend für bestimmte Sukzessionsstadien sind (ausführlicher siehe Anhang: Anlage 5).

- Landschaftsbild:

Das Landschaftsbild ist durch das Spannungsfeld zwischen ruderaler Trümmerfläche mit Spontanvegetation und solitärstehenden baulichen Dominanten geprägt.

Entgegen dem typischen, im Stadtraum vorgefundenen und in der Regel formal gestalteten Bild der Grünanlagen wird diese Vegetationsstruktur von einer wesentlich differenzierteren Höhenschichtung und einer filigraneren Textur gekennzeichnet.

Dieses vielschichtige Erscheinungsbild mit stark gegliederter Struktur bleibt selbst bei vorwaldartigem Bewuchs erhalten. Im Kontrast zu den baulichen und vegetativen Relikten vormaliger Nutzung sowie gegenüber dem einheitlich angelegten Großen Tiergarten stellt diese einen unverwechselbaren Freiraum im innerstädtischen Kontext dar.

Negativ wirken sich wilde Müllablagerungen sowie eine ehemalige Straßentrasse aus.

- Altlasten:

Im Altlastenverdachtsflächenkataster von SenStadtUm gibt es keine Eintragungen.

Laut bezirklichem Altlastenverdachtsflächenkataster befand sich 1950 auf dem Grundstück Tiergartenstraße 27 (jetzt: 24­25) eine Spedition. Auf Grund der zeitlichen Befristung der gewerblichen Nutzung wird seitens des Umweltamtes Tiergarten der Verdacht relativiert (Schreiben BA Tgt. GesU I vom 10. März 1995). Auf Grund der unkontrollierten Ablagerungen von Hausmüll und Gewerbeabfällen sowie Bauschutt ist eine Kontamination des Untergrundes nicht auszuschließen.

Über das Vorhandensein von Kampfmitteln liegen zwar keine konkreten Verdachtshinweise vor, es ist aber ebenfalls nicht auszuschließen. Daher sollte präventiv vor Baubeginn eine entsprechende Untersuchung beantragt werden (Schreiben SenBauWohn H VIII A vom 12. März 1995).

Verkehrliche Erschließung:

Auf Grund der Stadtlage ist das Planungsgebiet in erheblichem Maß von tangentialem Durchgangsverkehr belastet. Die das Gebiet begrenzende stark befahrene Straße Reichpietschufer ist eine überörtliche Verbindungsstraße.

Die Bedeutung der Tiergartenstraße hat nach der Maueröffnung durch ihre Funktion als Verlängerung des Straßenzuges Leipziger Straße ­ Bellevuestraße zugenommen. Die Hiroshimastraße hat lediglich Erschließungsfunktion.

Die Erschließungsqualität durch den ÖPNV entspricht nicht der zentralen Lage des „Diplomatenviertels" im Stadtraum. In fußläufiger Entfernung (500-m-Radius) ist kein Bahnhof des S- oder U-Bahn-Netzes erreichbar. Im weiteren Umfeld (ca. 1 000 m) befinden sich die U- und S-Bahnhöfe Potsdamer Platz (Linien U 2, S 1 und 2), Kurfürstenstraße (Linie U 1) sowie Nollendorfplatz (Linien U 1 und 2).

Mit Bussen wird das Planungsgebiet mit den Linien 129 (Grunewald ­ über Reichpietschufer ­ Neukölln) und 142 (Wittenbergplatz ­ Stauffenbergstraße ­ Hauptbahnhof) erschlossen (300-m-Radius). Weitere Bushaltestellen (ca. 500-m-Radius) befinden sich in der Klingelhöferstraße (Linien 100, 187 und 341), am Lützowplatz (Flughafenbus 109) sowie an der Philharmonie (Linie 148).

Versorgungsleitungen:

Das Planungsgebiet kann vollständig an die bestehenden Verund Entsorgungsnetze angeschlossen werden: Wasserleitungen sowie Mischwasserkanäle zur Entwässerung befinden sich entlang der Hiroshimastraße und der Tiergartenstraße sowie eine weitere Wasserleitung entlang des Reichpietschufers. Ferner befinden sich unter der Hiroshimastraße ein Regenüberlaufkanal sowie unter dem ehemals geplanten Straßenabschnitt ein Regen- und ein Schmutzwasserkanal, die vor Baubeginn vom öffentlichen Netz abgetrennt werden.

Im Zuge der Hiroshimastraße verlaufen 110-kV-Kabelanlagen mit diversen Begleitkabeln.

Von einer vorhandenen Verteilleitung in der Tiergartenstraße kann das Gebiet über Verästelungsnetze mit Fernwärme versorgt werden. Bereits angeschlossen ist das Japanisch-Deutsche Zentrum.

Gasrohrleitungen sowie Fernmeldeanlagen sind gleichfalls im gesamten das Planungsgebiet umgebenden öffentlichen Straßenraum vorhanden. Im südlichen Abschnitt der Hiroshimastraße wird auf Grund der Verringung des Straßenquerschnitts eine Verlegung von Leitungen beider Versorgungsunternehmen erforderlich.

Durch das Gebiet verläuft in ca. 60 m ü. NN eine Richtfunkstrecke der Telekom AG. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans wird diese nicht beeinträchtigt.

Eigentumsverhältnisse

Im Geltungsbereich des B-Plans II-172 verfügen der Staat Japan (Tiergartenstraße 24­25 und Hiroshimastraße 6/14), der hier die Wiedereinrichtung als Botschaft mit Erweiterung an der Hiroshimastraße plant, sowie die Bundesländer Bremen (Hiroshimastraße zur Zeit ohne Nummer) und Schleswig-Holstein (Hiroshimastraße 16/22) über Liegenschaften. Bremen und voraussichtlich auch Schleswig-Holstein beabsichtigen hier die Errichtung ihrer Landesvertretungen.

Die übrigen Grundstücke sind im Eigentum des Landes Berlin und stehen prinzipiell für diplomatische und Ländervertretungen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Hauptstadtbeschluß stehende Nebenfunktionen zur Verfügung.

Planungsrechtliche Ausgangsbedingungen:

Gegenwärtiges Planungsrecht:

Der Geltungsbereich des B-Plans II-172 ist im Baunutzungsplan als „Fläche mit besonderer Zweckbestimmung" ohne Angabe der Zweckbestimmung ausgewiesen. Die Berliner Bauordnung von 1958 trifft hierzu keine Aussagen. Aus diesem Grund konnten die Regelungen des BNP nach § 173 (3) BBauG nicht übergeleitet werden.

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans II-172 bestimmt sich gegenwärtig nach §§ 34 und 35 BauGB (Abstimmung mit SenBauWohn II F 2, 15. August 1995).

Für den nördlichen Teil des Planungsgebietes (Grundstück der zukünftigen japanischen Botschaft) wird ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil definiert, der sich als Siedlungsband westlich vom Canisius-Kolleg (B-Plan II-170) über die Klingelhöferstraße bis zur Bebauung an der Rauchstraße (außerhalb des Planungsgebietes) sowie östlich mit der zukünftigen italienischen Botschaft (B-Plan II-173) fortsetzt. Vorhaben sind danach zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Der Innenbereich nach § 34 BauGB endet an der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks des Staates Japan (Hiroshimastraße 14). Die südlich anschließenden Grundstücke sind dem Außenbereich zuzuordnen. Hier sind Vorhaben nach § 35 BauGB nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig.

Flächennutzungsplan Berlin:

Der seit dem 1. Juli 1994 wirksame Flächennutzungsplan Berlin stellt den Geltungsbereich des B-Plans II-172 überwiegend als Sonderbaufläche Hauptstadtfunktionen (H) dar. Im südlichen Teilbereich ­ entlang des Reichpietschufers ­ ist gemischte Baufläche, M 1, dargestellt.

Der Flächennutzungsplan Berlin stellt als Schienennetzergänzung eine Neubaustrecke vom Alexanderplatz über den Potsdamer Platz und das Schöneberger Ufer zum Wittenbergplatz dar.

Landschaftsprogramm / Artenschutzprogramm 1994:

Das Landschaftsprogramm (LaPro) stellt in seinem Teilplan „Erholung und Freiraumnutzung" den Geltungsbereich des B-Plans als sonstige Freifläche dar.

Gemäß Teilplan „Biotop- und Artenschutz" ist der besondere Schutz der artenreichen ruderalen Standorte vorrangiges Entwicklungsziel.

Der B-Planbereich ist Bestandteil des Vorranggebietes für Klimaschutz. Zielsetzung ist der Erhalt der klimatisch wirksamen Freiräume, die Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches und die Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung.

Der Teilplan „Landschaftsbild" stellt den Gestalttyp „Stadtbrache" dar, als eine für den städtisch geprägten Raum siedlungsraumtypische Freifläche. Als Ziel wird der Erhalt und die Entwicklung des vegetationsgeprägten Gesamtraumes sowie die Betonung unterschiedlicher Gestaltqualitäten unter Berücksichtigung der Ortsgeschichte formuliert.

Bereichsentwicklungsplanung:

Eine aktuelle Bereichtsentwicklungsplanung (BEP) liegt für den Mittelbereich Tiergarten 2 seit November vor. Der Geltungsbereich ist als Sondergebiet mit hohem Grünanteil für diplomatische und Ländervertretungen sowie an der Ecke Reichpietschufer/Hiroshimastraße als Kerngebiet dargestellt.

B. Planinhalte:

1. Planungsgeschichte:

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden Aufbau- und Reaktivierungsplanungen für ein gesamtes Berlin (1946 „Kollektivplan" und „Zehlendorfplan", 1948 „Bonatzplan", 1950 der erste „Flächennutzungsplan"). Zudem wurden in den 50er, 60er und 70er Jahren zahlreiche Wettbewerbe durchgeführt (1957 „Hauptstadt Berlin", 1963 „Ideenwettbewerb Großer Tiergarten", 1973 „Ideenwettbewerb Landwehrkanal"), in denen für das „Diplomatenviertel" als Ziel zumeist die alte Zweckbestimmung formuliert wurde.

In den 80er Jahren schließlich wurde das Gebiet, welches bislang als Vorbehaltsfläche für „zentrale Einrichtungen" im Falle einer Wiedervereinigung behandelt wurde, im Rahmen des „Planungsverfahren Zentraler Bereich" als Entlastungsfläche für den Tiergarten gesehen, was sich schließlich auch im Flächennutzungsplan 1984 niederschlug.

In der Diskussion um die Hauptstadtfunktion Berlins legte im März 1991 SenStadtUm ein städtebauliches Strukturkonzept in Varianten vor, das die historische Gebietstypologie mit repräsentativen parlaments- und regierungsnahen Nutzungen wie diplomatischen bzw. Landesvertretungen wieder aufgriff. Gleichzeitig wurde den wertvollen Beständen an Spontanvegetation weitgehend Rechnung getragen.

Schon in dem im Februar 1992 von SenStadtUm vorgelegten „Räumlichen Strukturkonzept" (RSK), das im Sinne einer stadtumgreifenden Konzeptentwicklung letztlich in den Entwurf zum Flächennutzungsplan Berlin eingeflossen ist, wurde der Bereich des ehemaligen „Diplomatenviertels" als „zentraler Standort Regierung, Bildung, Kultur, Gesundheit, Messe" (Plan Gesamtkonzept) sowie als Bereich für „Zentrale Funktionen Parlament und Regierung" (Plan Zentrenkonzept) dargestellt. Das gleichzeitig erarbeitete „Sektorale Strukturkonzept für die Entwicklung Berlins zum Dienstleistungszentrum" unterstreicht diese Zielsetzung.

Im Rahmen der Grundsätze der Stadtgestaltung wird im RSK für den Tiergartenrand das Ziel einer räumlich prägnanten Fassung formuliert.

2. Intention des Planes:

Die Bebauungspläne sollen eine geordnete und qualitätvolle städtebauliche Reaktivierung des „Diplomatenviertels" sicherstellen und die städtebaulichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich der Bereich wieder zu einem attraktiven städtischen Viertel entwickeln kann. Ziel dabei ist es, unter Beachtung des Vorrangs der Hauptstadtfunktion die Nutzungsmischung zu fördern, um so Monostrukturen und Barrieren zwischen dem Wohnund Arbeitsgebiet Tiergarten-Süd und dem Großen Tiergarten zu minimieren.

Im Bebauungsplan ist vorrangig die Ansiedlung von diplomatischen und Ländervertretungen zu sichern. Zur Sicherstellung einer Nutzungsvielfalt ist in einem bestimmten Umfang auch die