Kreditwirtschaft

BETEILIGUNGSPOLITIK UND VERMÖGENSAKTIVIERUNG

Der vorliegende Beteiligungsbericht gibt einen Gesamtüberblick über die Beteiligungen des Landes Berlin in privatrechtlicher Unternehmensform sowie über ausgewählte Anstalten des öffentlichen Rechts zum Jahreswechsel 1995/96 auf der Basis geprüfter Abschlußberichte. Zu diesem Zeitpunkt hielt Berlin 87 unmittelbare Unternehmensbeteiligungen, 166 mittelbare Beteiligungen (davon 112 mit mind. 25 %) sowie 7 Anstalten des öffentlichen Rechts; die im Bericht aufgeführten Anstalten sind zum Teil aus ehemaligen Eigenbetrieben hervorgegangen. Von den 87 unmittelbaren Landesbeteiligungen waren 10 geringfügig; 70 dieser Unternehmen haben ihren Sitz in den Ländern Berlin (67) und Brandenburg (3), 7 in anderen Bundesländern oder im Ausland. Im einzelnen informiert der Bericht über den Gegenstand jedes Unternehmens, die wichtigsten Unternehmensdaten im Vergleich zum Vorjahr und den Geschäftsverlauf sowie die weitere Entwicklung. Ende 1995 waren 37 205 Mitarbeiter in den Beteiligungsunternehmen und 37 546 Mitarbeiter in den Anstalten beschäftigt. Knapp 2 708 junge Menschen absolvierten dort eine Ausbildung. Insgesamt bildet der Beteiligungsbericht eine geeignete Informations- und Diskussionsgrundlage für die Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft über Art und Umfang einer angemessenen öffentlichen Infrastruktur in Form verselbständigter Unternehmen und von Maßnahmen zur Vermögensaktivierung.

Die Beteiligungspolitik des Landes Berlin verfolgt das Ziel, die vorhandenen Ressourcen zur Erfüllung der Landesaufgaben möglichst intensiv zu nutzen und kostenoptimal einzusetzen. Zugleich ermöglicht diese Politik ­ bei Konzentration auf die notwendigen staatlichen und kommunalen Aufgaben ­ Vermögen des Landes in größerem Umfang zu aktivieren. Die Krise der kommunalen Finanzen bietet so die Chance, den Standort Berlin durch strukturierte Vermögensverkäufe national wie international aufzuwerten. Bei allen Privatisierungen wird angestrebt, wirksame Anreize für eine Verbesserung der Standortqualität und zur Modernisierung der Wirtschaft zu geben. Damit hat Berlin die Chance, sich zu einem europäischen Investitionsstandort mit attraktiven Rahmenbedingungen für Investoren zu entwickeln.

Vermögensaktivierung ist so ein wichtiges Element einer aktiven Standort- und Ansiedlungspolitik.

Maßstab des Handelns für die vom Senat des Landes Berlin verfolgte Vermögensaktivierungspolitik sind folgende Grundsätze:

(1) Einbindung der Vermögensaktivierung in den Rahmen eines offensiven Standortmarketing Privatisierungsmaßnahmen sowie eine größere Effizienz der öffentlichen Verwaltung sind besonders geeignet, den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Konzentration auf die notwendigen öffentlichen Aufgaben erlaubt es der Berliner Verwaltung auf allen Ebenen (Haupt- und Bezirksverwaltungen), ihre Dienstleistungsfunktion gegenüber dem Bürger und der Wirtschaft zu verbessern.

Ein weiterer positiver Effekt für den Wirtschaftsstandort: durch zielgerichtete Verkäufe von Landesvermögen kommen nationale und internationale unternehmerische Kompetenz sowie technisches Know-how nach Berlin. Beispiele wie die erste GASAG-Teilprivatisierung vom April 1994 und die aktuelle BEWAG-Privatisierung belegen dies deutlich.

(2) Permanente Überprüfung des Beteiligungsportfolios gemäß § 65 Abs. 1 LHO

Auf der Basis der Landeshaushaltsordnung sind Veräußerungen einzelner Landesbeteiligungen möglich und geboten, soweit nicht die Gründe für eine Beibehaltung der gesellschaftsrechtlichen Bedingungen Berlins überwiegen. Im Rahmen jedes Vermögensgeschäfts wird deshalb geprüft, ob und in welchem Umfang öffentliche Interessen eine Landesbeteiligung erfordern.

Neben höherer Wirtschaftlichkeit wird mit der Privatisierung der Aufbau und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder in den Unternehmen angestrebt, um mittel- und langfristig auch Arbeitsplätze besser sichern und neu schaffen zu können als bei Bewahrung überkommener staatlicher Unternehmensstrukturen.

(3) Intensivierung des Beteiligungsmanagements

Ein straffes Beteiligungscontrolling ist für die Landesbeteiligungen erforderlich, um öffentliche Zuwendungen abbauen bzw. vermeiden zu können und Gewinnabführungen an das Land dauerhaft zu erreichen bzw. steigern zu können.

Notwendige Investitionen der Gesellschaften sind aus eigenen Erträgen bzw. über Fremdkapitalaufnahmen und nicht aus dem Landeshaushalt oder durch billige Landesdarlehen zu finanzieren.

(4) Intensivierung des Liegenschaftsmanagements

Die notwendigen Ansätze vom EDV-gestützten Liegenschaftskataster bis hin zum Facility-Management werden verstärkt, um die Ressource Immobilie besser zu nutzen und vermehrt Liegenschaften des Landes Berlin an private Investoren so zu veräußern, dass dauerhafte Wirtschaftsengagements mit positiven Arbeitsplatzeffekten entstehen.

(5) Vorbereitung der Anstalten des öffentlichen Rechts auf den wirtschaftlichen Wettbewerb

Im Zuge der Deregulierung und Liberalisierung des europäischen Binnenmarktes sind u. a. die aus den ehemaligen Eigenbetrieben hervorgegangenen Anstalten kurz- bzw. mittelfristig herausgefordert, sich im Wettbewerb zu bewähren.

Die öffentlichen Unternehmen Berlins offerieren in den Bereichen Kreditwirtschaft; Energiewirtschaft und Verkehr; Handel, Gewerbe und Industrie; Städtebauliche Entwicklung und Wirtschaftsförderung; Wohnungswirtschaft; Verund Entsorgung sowie Kultur, Wissenschaft und Soziales auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen in vielfältiger Weise ein zuverlässiges und qualitativ hochstehendes Leistungsangebot. Dieses Leistungsangebot zu erhalten und bei Durchführung von Einzelmaßnahmen zur Vermögensaktivierung weiterzuentwickeln ist eine der Hauptaufgaben der aktuellen Vermögens- und Beteiligungspolitik der Senatsverwaltung für Finanzen.