Immissionsschutzgesetz

Anlage 4: Textliche Festsetzungen

1. Das sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO dient vorwiegend der Unterbringung diplomatischer Vertretungen und von Vertretungen der Bundesländer sowie der Unterbringung landesnaher Einrichtungen.

Zulässig sind

- Botschaften und andere Vertretungen ausländischer Staaten,

- Vertretungen der Bundesländer beim Bund,

- landesnahe Einrichtungen wie Niederlassungen und Vertretungen von Institutionen, Verbänden und Gesellschaften, die die Präsenz des Landes in der Bundeshauptstadt unterstützen sollen, auf bis zu 40 v. H.

2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.

3. Im Sondergebiet sind Stellplätze und Garagen unzulässig.

Dies gilt nicht für Tiefgaragen und ihre Zufahrten. Oberirdische Stellplätze für Protokollfahrzeuge sind zulässig.

4. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen i. S. des § 14 BauNVO unzulässig. Einfriedungen sind ausnahmsweise zulässig.

5. Im Sondergebiet kann bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche durch die Flächen von Stellplätzen für Protokollfahrzeuge, Zufahrten für Tiefgaragen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu 20 v. H. überschritten werden.

6. An die Baugrenzen darf zwischen den Punkten AB, CD, EF, GH, IK, LM, NO, PQ, RS, TU, VW, XY bezogen auf die generell zulässige Höhe der baulichen Anlagen mit Einschränkung der Tiefe der Abstandflächen nach der Bauordnung für Berlin herangebaut werden.

7. Entlang der Tiergartenstraße und der Stauffenbergstraße kann für Vordächer bis zu einer Breite von 10,0 m ein Vortreten vor die Baugrenze bis zu 5 m sowie entlang der Hildebrandstraße bis zur Straßenbegrenzungslinie ausnahmsweise zugelassen werden, soweit vorhandene Bäume dem nicht entgegenstehen.

8. Im Sondergebiet kann auf 30 v. H. der Fassadenfläche ein Vortreten von Gebäudeteilen wie Balkonen, Erkern oder ähnlichen Vorbauten vor die Baugrenze um bis zu 2 m ausnahmsweise zugelassen werden.

9. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind die vorhandenen Bäume zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Die Bindungen für die Bepflanzungen gelten nicht für Wege und Zufahrten.

10. Auf den Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung ist die vorhandene Vegetation bei Abgang in der Weise nachzupflanzen, dass der Eindruck eines geschlossenen, waldartigen Vegetationsbereiches erhalten bleibt. Die Bindungen für die Bepflanzungen gelten nicht für Wege.

11. Dachflächen mit einer Neigung von weniger als 20 und mit einer Ausdehnung von mehr als 50 m2 sind zu begrünen.

Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und für Beleuchtungsflächen.

12. Im Sondergebiet ist die Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung und Betonierung sind unzulässig.

13. Entlang der Tiergartenstraße müssen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

- die Außenbauteile einschließlich der Fenster von Aufenthaltsräumen in Wohnungen ein bewertetes Luftschalldämm-Maß (Rw,res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) von mindestens 45 dB aufweisen,

- die Außenbauteile einschließlich der Fenster von Büroräumen ein bewertetes Luftschalldämm-Maß von mindestens 40 dB aufweisen oder es sind andere Maßnahmen mit gleicher Wirkung zu treffen.

14. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der in § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.

Anlage 5: Vegetationsbestand im Geltungsbereich des B-Plan II­174

Das gesamte „Diplomatenviertel" ist der letzte großflächige Standort für ruderale Spontanvegetation auf planiertem Trümmerschutt in der Innenstadt. Hier entwickelten sich grundsätzlich andere Biotopstrukturen und pflanzensoziologische Einheiten als auf den sonstigen Ruderalflächen der Stadt.

Die Artenvielfalt ist mit über 300 Arten auf 14 ha im Vergleich zu anderen städtischen Freiräumen sehr hoch. Gleichzeitig besteht ein großer Anteil von seltenen Pflanzen. Dieser ist auf differenzierte Bodenverhältnisse und eine nahezu ungestörte Entwicklungsmöglichkeit der Vegetation in den letzten 40 Jahren zurückzuführen. Dabei konnten sich die verschiedensten Typen von Vegetationsstrukturen einstellen, die kennzeichnend für bestimmte Sukzessionsstadien sind.

Lichte, großflächige Bestände mit Gehölzaufwuchs von Acer i. S. (Ahorn), Populus (Pappel), Sambucus (Holunder), Crataegus (Weißdorn) etc. sowie Überwachsungen mit Clematis befinden sich dagegen auf den Grundstücken Tiergartenstraße 17 a­20.

Weitere wertvolle Vegetationseinheiten mit Mischgehölzen aus überwiegend Edellaubhölzern (Ulmen), Robinienbeständen sowie Hochstaudenbeständen befinden sich auf den rückwärtigen Grundstücken Tiergartenstraße 15­16. Insgesamt stehen im Geltungsbereich vier Altbäume mit einem Stammumfang von > 200 cm (nicht mitgezählt: Robinien, Pappeln). Dieses sind eine Platane, zwei Kastanien und eine Linde, die Relikte ursprünglicher Freiraumgestaltung sind.

Insbesondere in den Randbereichen der waldartigen Bestände sowie der locker stehenden Baumgruppen hat sich vielerorts Gebüschaufwuchs entwickelt. Sie gehen entweder auf ehemalige Gärten zurück, wie Ribes aureum (Johannisbeere), Cornus sanguinea (Hartriegel), Euonymus europea (Pfaffenhütchen), Rosa rubiginosa (Wein-Rose), Symphoricarpos i.S. (Schneebeere) oder Malus domestica (Apfel), die sich durch eine hohe Resistenz auszeichnen, oder im Aufwuchs von Baumarten wie Acer i.S. (Ahorn), Populus i.S. (Pappel), Ulmus minor (Feldulme), Betula pendula (Birke), Ailanthus altissima (Götterbaum), Prunus spinosa (Schlehdorn) etc., die langfristig einen Wald bilden werden.

Hochstaudenfluren kommen als ausdauernde Bestände vor, die sich durch Blütenreichtum auszeichnen. Dazu gehören in unterschiedlicher Ausprägung ­ zumeist auf Sandböden und Trümmerschutt ­ wichtige Arten wie Artemisia vulgaris (Beifuß), Solidago canadensis (Kanadische Goldrute), Tanacetum vulgare (Rainfarn), Saponaria officinalis (Seifenkraut) und Urtica dioica (Große Brennessel). In Bereichen, die einer stärkeren Belastung ausgesetzt sind, gehören auch 2jährige Arten wie Melilotus i. S. (Steinklee), Oenothera biennis (gem. Nachtkerze), Rumex thyrsiflorus (Bahndamm-Sauerampfer), Echium vulgare (Natterkopf) und Berteroa incana (Graukresse). Fast geschlossene Bestände von Reynoutria japonica (Staudenknöterich) befinden sich auf dem Grundstück Tiergartenstraße 21.

Trocken- und Halbtrockenrasenflächen bestehen vor allem aus Poa angustifolia-Beständen (schmalblättriges Rispengras), die für sonnige Standorte auf Trümmerschutt charakteristisch sind, wogegen vor allem Festuca trachyphylla-Gesellschaften (rauhblättriger Schafschwingel) als niedrigwüchsiger Trockenrasen auf nährstoffarmen Sandböden vorkommen. Diese Trocken- und Halbtrockenrasenbestände zeichnen sich durch eine hohe Artenvielfalt aus. Bei ungestörter Entwicklung gehen diese Bestände sukzessionsbedingt in Hochstaudenfluren über. Pioniervegetation entwickelt sich zur Zeit auf Sandflächen, die über einen längeren Zeitraum ungestört blieben. Typische Arten dieser therophytischen Bestände sind Melilotus-Gesellschaften, Nachtkerzen-Bestände, Geiskraut-Berufkraut-Gesellschaften sowie Gänsefuß-, Melden- und Rankenarten, die auf lockeren Sandstandorten als Initialstadium zu beobachten sind.

Die Bedeutung dieser Ruderalflächen für den Biotop- und Artenschutz resultiert sowohl aus der Gefährdung der Vegetationseinheit als auch aus dem Vorkommen seltener und gefährdeter Arten innerhalb Berlins. Besonders die auf den Grundstücken Tiergartenstraße 17­20 geschlossenen waldartigen Robinienbestände, die mit Clematis vitalba überwachsen und mit Poa nemoralis unterwachsen sind, sind auf Grund ihrer großen Seltenheit als Vegetationseinheit, der entwickelten Sukzession und der Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz besonders wertvoll und daher schutzwürdig.