Im Bereich der Körperpflege LK 3 a erweiterte große MAtoilette o Baden

Leistungsbereich Leistungskomplex Häufigkeit %

Im Hauswirtschaftsbereich: LK 11 a Reinigen der Wohnung klein 6,4

LK 11 b Reinigen der Wohnung groß 6,2

LK 13 Einkaufen 4,1

Im Bereich der Mobilität: LK 9 Begleitung außer Haus 3,4

Im Bereich der Körperpflege: LK 3 a erweiterte große M.-/A.-toilette o. Baden 2,1

Tabelle 24: Relative Anteile der Diskrepanzen nach Häufigkeiten zwischen den Pflegediensten und den Sozialämtern bei der Bedarfseinschätzung

In der Gesamtbetrachtung sind Diskrepanzen zwischen Pflegediensten und Sozialämtern hinsichtlich der Bedarfs- und Häufigkeitseinschätzung bei folgenden Leistungskomplexen zu verzeichnen: Bei den Leistungskomplexen nach dem SGB XI bildeten die Leistungskomplexe des Hauswirtschaftsbereichs, insbesondere die LK 11, LK 13, LK 14 und LK 15 den Schwerpunkt.

Im Bereich der Mobilität war es insbesondere der LK 9 (Begleitung außer Haus).

Im Bereich der Körperpflege waren es insbesondere die Leistungskomplexe LK 2, LK 3 a, LK 5.

Bei den Leistungskomplexen für weitergehende Leistungen nach dem BSHG bildete insbesondere der Leistungskomplex LK 33 (psychosoziale Betreuung; 4,9 %) den Schwerpunkt.

Aussagen zur inhaltlichen Ausgestaltung von Leistungskomplexen und den zeitlichen Orientierungswerten

Hier bezog sich die Fragestellung auf verbale Aussagen zur inhaltlichen Ausgestaltung von Leistungskomplexen sowie zu den vorgegebenen zeitlichen Orientierungswerten im Hauswirtschaftsbereich.

In den vier Bezirken wurden von 400 „Altfällen" bei 84 Fällen verbale Aussagen (21 %) und von 66 „Neufällen" bei 5 Fällen verbale Aussagen (7,6 %) getroffen. Bei der Auswertung stellte sich heraus, dass zur inhaltlichen Ausgestaltung nur ganz vereinzelte Angaben vorhanden waren (unter 2 %). Bei den verbalen Aussagen handelte es sich fast ausschließlich um quantitative Erläuterungen von Diskrepanzen zwischen Pflegediensten und Sozialämtern bei der Bedarfs- bzw. Häufigkeitseinschätzung. Die verbalen Aussagen bemängelten vor allem:

- die Häufigkeitsanzahl von bestimmten Leistungskomplexen (überwiegend im Bereich der Körperpflege und in dem Bereich der psychosozialen Betreuung sowie auch im Bereich der Hauswirtschaft und Mobilität);

- dass bestimmte Leistungen nicht mehr für notwendig gehalten wurden auf Grund des zwischenzeitlich geänderten Pflegebedarfs (z. B. durch andere Absprachen zwischen Pflegediensten und Sozialämtern; Familienangehörige oder Außenstehende übernahmen bestimmte Leistungen);

- Begrifflichkeiten wurden unterschiedlich aufgefaßt (z. B. beim LK 5 ­ was steckt hinter dem Begriff „Mobilisieren"?);

- die zu geringe Zeit für Leistungen, insbesondere im hauswirtschaftlichen Bereich und bei der Begleitung außer Haus;

- die vorgegebenen zeitlichen Orientierungswerte bei den Leistungskomplexen 11 b, 12 und 13 wurden von den Leistungsbeziehern in der Regel als zu kurz angesehen.

Stellenwert des Gutachtens bei der Leistungsgewährung nach BSHG

Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Altfälle (n = 400), davon konnten 171 (42,8 %) in die Auswertung einbezogen werden.

- Konnte das Gutachten zur Entscheidungsfindung beitragen?

Die vorliegenden Gutachten konnten nach der vorgegebenen Skalierung (sehr gut, gut, wenig, nicht) überwiegend sehr gut bis gut zur Entscheidungsfindung des Sozialamts beitragen.

Beim Leistungskomplex 33 (psychosoziale Betreuung) war dies bei 60 von 108 Fällen nicht der Fall.

- War das Gutachten für die Belange des Sozialhilfeträgers ausreichend? Von den vorliegenden Gutachten waren 87,4 % ausreichend, bei 23 Fällen waren Nachbegutachtungen erforderlich.

- War aus der Sicht des Sozialamts die Einstufung durch die Pflegekassen zutreffend? (Antwort auch ohne Vorlage des Gutachtens.) Von 400 Fällen waren 353 auswertbar, von ihnen waren 285 Versicherte aus der Sicht des Sozialamts in die zutreffende Pflegestufe eingruppiert (80,7 %). Bei 68 Versicherten wurde die Einstufung als nicht zutreffend angesehen (19,3 %). Diese Diskrepanz wurde wie folgt begründet:

Der Zeitpunkt der Begutachtung lag zu weit zurück (n = 24), oder es wurden sonstige Gründe genannt (n = 39).

Ergebnisse zum Personenkreis ohne ergänzende Leistungen nach dem BSHG

Für den genannten Personenkreis wurde durch die LIGA der Spitzenverbände der Wohfahrtspflege eine statistische Erfassung von insgesamt 316 Fällen vorgenommen, 199 „Alt-" und 117 „Neufälle". Die Erhebung beschränkte sich ebenfalls auf die Bezirke Charlottenburg, Neukölln, Weißensee und Köpenick. In den vier ausgewählten Bezirken sind 24 Sozialstationen der LIGA ansässig. 22 Sozialstationen haben sich an der Erhebung beteiligt, von 20 Stationen lagen auswertbare Unterlagen vor.

Zu den verbalen Aussagen zur inhaltlichen Ausgestaltung von Leistungskomplexen sowie zu den zeitlichen Orientierungswerten im Hauswirtschaftsbereich wurden in den Erhebungsbögen nur ganz vereinzelte Äußerungen getroffen (unter 5 %), so dass eine Auswertung darüber keine Aussagekraft besitzt.

Im folgenden werden Ergebnisse der Erhebung der LIGA, zum Teil im Vergleich zu denjenigen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, vorgestellt und im Hinblick auf Altund Neufälle differenziert. Tabelle 25 führt die Fallzahlen der LIGA-Erhebung nach den Untersuchungsregionen auf, und Tabelle 26 gibt einen vergleichenden Überblick über die erhobenen Klientele nach dem Alter. Anteile der Altersgruppen hochbetagter Menschen sind bei der LIGA-Erhebung stärker vertreten (85,8 : 66,7), bei der Klientel der Senatsverwaltung gibt es in den jüngeren Altersgruppen höhere relative Anteile (33,3 : 14,2). Bei gleicher Altersstruktur weisen die Neufälle der LIGA gegenüber den Altfällen deutlich höhere Anteile an Männern aus (Tab. 27 und 28). Alt- und Neufälle weisen nur geringe Differenzen in der Kassenzugehörigkeit auf.

(Tab. 30). 31). Während in der Erhebung der Gesundheits- und Sozialverwaltung knapp die Hälfte der Fälle der Pflegestufe 0 zuzurechnen ist, trifft dies bei der LIGA-Erhebung nur auf 15,5 % zu. Ihr Anteil ist bei der Differenzierung der LIGA-Klientel in Alt- und Neufälle bei den Neufällen zugunsten der Pflegestufen weiter verringert.

Tabelle 31: Teilerhebungen der LIGA und der Gesundheits- und Sozialverwaltung nach den Pflegestufen