Förderung

Vorbemerkungen und Prüfungsgegenstand - Das Gesundheitsressort hatte nach einer Organisationsuntersuchung die für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärangelegenheiten zuständigen Ämter aufgelöst und zum 1. September 1995 die Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienste (LMTVet) Bremen und Bremerhaven eingerichtet.

Außerdem übernahm die Freie Hansestadt Bremen Aufgaben der Stadt Bremerhaven durch vereinbart. Die LMTVet Bremen und Bremerhaven wurden zunächst als eigenständige Dienststellen geführt. Zum 1. Januar 2000 wurden sie zum LMTVet Bremen zusammengelegt.

Darüber hinaus haben Bremen und Niedersachsen mit Wirkung vom 1. Juli 2004 einen Staatsvertrag geschlossen.

Danach übernimmt Bremen die lebensmittelrechtliche Überwachung der für den innergemeinschaftlichen Handel zugelassenen Fischereierzeugnisbetriebe im Gebiet der Stadt Cuxhaven sowie die Einfuhrkontrollen in der Grenzkontrollstelle Cuxhaven. Im Gegenzug erhält Niedersachsen die Federführung für die futtermittelrechtlichen Überwachungsaufgaben in Bremen. Der Wirkungskreis des LMTVet erstreckt sich seither auf Bremen, Bremerhaven und Cuxhaven.

Der Rechnungshof hat sich für den Zeitraum 2002 bis 2004 u. a. mit der Zusammenlegung der Ämter Bremen und Bremerhaven, der Verwaltungsvereinbarung mit Bremerhaven (s. Tz. 548 ff.), den Verrechnungen mit der Gemeinde Bremen und den Arbeitszeitregelungen des LMTVet befasst.

2 Prüfungsfeststellungen und Stellungnahmen

Zusammenlegung der Ämter Bremen und Bremerhaven - Die beiden Ämter wurden zusammengelegt, um die Qualität der Arbeit zu steigern, Doppelarbeiten und -zuständigkeiten zu vermeiden, Synergien zu erzielen und weitere positive Effekte durch organisatorische Maßnahmen zu erreichen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es auf dem Weg dorthin erhebliche Probleme gab. Sowohl die Amts- als auch die Verwaltungsleitung fahren durchschnittlich zwei Mal pro Woche nach Bremerhaven. Dadurch entsteht ­ neben den Reisekosten ­ ein erhöhter Verwaltungsaufwand um die Dienstreisen abzurechnen. Noch wichtiger: Die Fahrtzeiten binden einen erheblichen Teil der Arbeitszeit der Leitungskräfte. Der Rechnungshof hält diesen Aufwand für unangemessen. Er hat das Ressort und den LMTVet aufgefordert, die Reisen auf das notwendige Maß zu beschränken.

Das Ressort und der LMTVet haben eingewandt, das LMTVet sei ein Amt mit acht Dienstsitzen in drei Städten. Diese lägen rund 120 km auseinander. Die Fahrten nach Bremerhaven und Cuxhaven seien bereits eingeschränkt worden. Aber auch in Zukunft müssten Amtsleitung, Abteilungsleiter und übrige Mitarbeiter reisen.

Der Rechnungshof hält weiterhin viele Reisen zwischen den Städten für unnötig.

Stattdessen sollten technische Kommunikationsmöglichkeiten, wie Mail und Telefon, stärker genutzt werden. Die Notwendigkeit der Dienstreisen wurde dem Rechnungshof nicht nachgewiesen.

Außerdem haben das Ressort und der Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalüberlassungsverträge geschlossen (s. Tz. 548). Diese schließen den Einsatz des betroffenen Personals außerhalb Bremerhavens aus. Dadurch wird der flexible Einsatz des Personals für Vertretungen verhindert. Dies kann dazu führen, dass bei der Grenzkontrolle in Cuxhaven nicht ein Bremerhavener Bediensteter, sondern einer aus der erheblich weiter entfernten Stadt Bremen eingesetzt werden muss.

Das widerspricht einem effektiven Personaleinsatz.

Das Ressort und der LMTVet haben angemerkt, es bestünden insgesamt noch sieben Personalüberlassungsverträge, die nicht geändert werden könnten. Zwei der überlassenen Mitarbeiter würden bald ausscheiden. Bei neu eingestelltem Personal sei ein flexibler Einsatz jederzeit möglich.

Auch die Verwaltungstätigkeit wurde nicht optimal aufgeteilt. Die Personalakten für alle Mitarbeiter des LMTVet ­ bis auf die der vom Magistrat überlassenen ­ sind beim Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) geführt worden. Dabei ist der LMTVet größer als das LUA und hat eine differenziertere Personalstruktur.

Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, die Personalsachbearbeitung für die kleinen Ämter des Bereichs Gesundheit beim LMTVet zu bündeln. Das Ressort hat diesen Vorschlag inzwischen umgesetzt.

Verwaltungsvereinbarung mit Bremerhaven - Das Gesundheitsressort hat mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven am 20. März 1996 eine Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der bisher von der Stadt Bremerhaven wahrgenommenen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, des Veterinärwesens, der Tierkörperbeseitigung und des Tierschutzes durch die Freie Hansestadt Bremen und deren Finanzierung getroffen. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Diese Vereinbarung regelt die personellen und finanziellen Beziehungen zwischen Bremen und Bremerhaven. So hat Bremerhaven dem Land neun Vollzeitstellen überlassen. Die Einzelheiten sind in gesonderten Personalüberlassungsverträgen geregelt.

Bremerhaven trägt die Kosten für dieses Personal. Weiter erstattet es dem Land die Sachkosten, die Kosten für einvernehmlich mit Bremerhaven zusätzlich eingestelltes und bedarfsweise eingesetztes Personal. Gemäß § 6 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung soll das aktuelle Jahr bis zum 15. Januar des Folgejahres abgerechnet werden. Überschüsse und Fehlbeträge sollen mit der ersten Quartalszahlung des Folgejahres ausgeglichen werden.

Die Forderungen aus den Schlussrechnungen der Jahre 2001 bis 2003 i. H. v. rund T sind von Bremerhaven nicht beglichen worden. Das Ressort hat dargelegt, es habe sich bereits im Jahr 2001 gezeigt, dass der im Haushalt der Stadt Bremerhaven eingestellte Anschlag nicht ausreiche, die Forderungen des LMTVet zu begleichen.

Bei den Haushaltsaufstellungen ist jeweils der voraussichtlich zu erstattende Betrag zwischen dem Land Bremen und Bremerhaven abgestimmt worden. Spätestens dabei hätte über den Ausgleich der noch offenen Forderungen geredet werden und der Anschlag für die Einnahmen beim LMTVet erhöht werden müssen.

Einnahmen und Ausgaben sind gemäß VV-LHO Nr. 1.2 zu § 11 LHO möglichst genau zu ermitteln. Das Ressort hat dafür zu sorgen, dass sie in der zu erwartenden Höhe veranschlagt werden. Da sich das Ressort und der Magistrat auf einen 50%igen Ausgleich der Forderungen verständigt hatten, sind dem LMTVet Aufwendungen für Bremerhaven von rund 204 T nicht vom Magistrat erstattet worden.

Bremerhaven ist seinen Verpflichtungen aus der Verwaltungsvereinbarung nicht nachgekommen. Das Ressort hat dies hingenommen. Für den Rechnungshof ist nicht erkennbar, dass das Ressort versucht hat, die berechtigten Forderungen des LMTVet zu realisieren.

Während der laufenden Prüfung hat das Ressort mit dem Magistrat in Bremerhaven im Juni 2005 eine Neufassung der Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Sie sieht vor, dass ab dem Jahr 2006 eine jährliche Pauschale gezahlt wird. Ihre Höhe wird jeweils im Haushaltsaufstellungsverfahren auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) neu festgesetzt.

Verrechnung mit der Stadtgemeinde Bremen für die Wahrnehmung von Gemeindeaufgaben - Das Ressort hat dem Senator für Finanzen zu melden, in welchem Umfang die Landesdienststelle LMTVet Aufgaben für die Stadtgemeinde wahrnimmt. Daraus werden die jeweiligen Haushaltsanschläge berechnet. Obwohl im LMTVet darüber seit 2002 Daten aus der KLR vorliegen, hat es den Anteil nur geschätzt.

Auf Anregung des Rechnungshofs hat das Ressort zugesagt, zur Aufstellung der Haushalte 2008/2009 die prozentuale Verteilung der Aufgabenwahrnehmung zwischen Land und Stadt anhand der KLR zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen.

Arbeitszeitregelungen - Der Rechnungshof hat Dienstvereinbarungen über die Arbeitszeiten der Beschäftigten des LMTVet beanstandet, weil sie gegen geltendes Beamten- und Tarifrecht verstoßen. Das Ressort und der LMTVet haben dies anerkannt und umgehend die rechtswidrigen Dienstvereinbarungen aufgehoben.

Gebühren für Verpackungshölzer - Im August 2004 hat der LMTVet dem Ressort vorgeschlagen, eine Gebühr für die Begutachtung von Verpackungshölzern einzuführen. Diese Gebühr wurde erst über ein Jahr später in die Kostenverordnung aufgenommen. Diese Verzögerung verhinderte, mögliche Gebühren von rund 10 T zu erheben.

Das Ressort hat zugesagt, es werde künftig vierteljährlich die Kostenverordnung prüfen und anpassen, um Verzögerungen und damit Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Gesundheit Nutzungsentgelt im Rahmen von Nebentätigkeiten beim Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin

Das Gesundheitsressort hat Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide mehr als vier Jahre nicht bearbeitet. Dadurch kann ein Zinsschaden von zzt. mindestens 28 T entstehen.

Einzelnen Bediensteten des Landesuntersuchungsamtes für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) war es gestattet, Nebentätigkeiten auszuüben und hierfür sowohl Einrichtungen als auch Personal und Material des Amtes gegen ein Entgelt zu nutzen. Der Rechnungshof hatte 1999 die Berechnung und Abführung dieser Entgelte geprüft. Dabei hatte er festgestellt, dass die Entgelte überwiegend nicht die durch die Nebentätigkeiten entstandenen Kosten deckten (vgl. Jahresbericht 1999, Tz. 245 ff.). - In seiner Sitzung am 12. Januar 2000 hatte der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss das Ressort aufgefordert, alle Abrechnungsfehler rückwirkend bis 1. Januar 1995 zu überprüfen und gegebenenfalls den Abgabenanteil neu festzusetzen.

Mit Schreiben vom 5. Juni 2000 hat das Gesundheitsressort dem Rechnungshof mitgeteilt, dass die geforderten Prüfungen abgeschlossen seien. Von drei Bediensteten seien Entgelte nachzuzahlen. Die Betroffenen hatten vor Erlass der Bescheide gemäß § 28 Abs. 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen der Prüfungen bis zum 10. Juli 2000 zu äußern. Die endgültige Entscheidung sollte dem Rechnungshof anschließend mitgeteilt werden.

Trotz mehrmaliger Erinnerung hat das Ressort den Rechnungshof erst mit Schreiben vom 15. August 2005 darüber unterrichtet, dass es im Juli 2001 Nachforderungsbescheide erlassen habe. Gegen die hätten die Bediensteten Widersprüche eingelegt gehabt. Die Widersprüche seien noch nicht erledigt. Die Gründe: Der zuständige Mitarbeiter sei wegen Krankheit langfristig ausgefallen und die Vorgänge beim Umzug verlegt worden. Die Widersprüche würden jetzt wieder bearbeitet.

Über den Fortgang werde das Ressort den Rechnungshof zu gegebener Zeit informieren.

Da das Ressort auch nach weiteren drei Monaten nicht berichtet hatte, hat der Rechnungshof es abermals angeschrieben. Daraufhin hat das Ressort mitgeteilt, es bearbeite die Vorgänge noch. Bei der Rücksprache mit den Juristen des Hauses habe sich ergeben, dass der Senator für Finanzen zuständig sei, soweit den Widersprüchen nicht abgeholfen werde.

Mit Schreiben vom 30. November 2005 hat das Ressort die Vorgänge an den Senator für Finanzen gesandt, der unverzüglich entschieden und am 10. Januar 2006 die Widerspruchsbescheide erlassen hat.

Das Gesundheitsressort hat Widersprüche, die Forderungen Bremens i. H. v. rund T betreffen, mehr als vier Jahre nicht bearbeitet und damit gegen § 34 Abs. 1 LHO verstoßen. Danach sind Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Selbst die Frage der Zuständigkeit wurde erst nach vier Jahren geprüft.

Die vom Senator für Finanzen erlassenen Widerspruchsbescheide ergeben eine Forderung von immerhin noch rund 138 T. Für den Fall, dass die Bescheide bestandskräftig werden, ist inzwischen ein Zinsschaden von rund 28 T entstanden.

Die Bearbeitung von Widersprüchen kann sich verzögern wenn der Sachbearbeiter wegen Krankheit fehlt. Fällt der Mitarbeiter länger aus, hat das Ressort jedoch dafür zu sorgen, dass eine Vertretung die Arbeit übernimmt.