Steuer

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Einzelaufschlüsselung getrennt nach Grundgehalt und sonstigen Vergütungsbestandteilen zu ermitteln. Auch habe z. B. die Deutsche Staatsoper Berlin bereits 1995 im Hinblick auf die zu erwartenden mittelfristigen Einsparungen Organisationskonzepte erstellt und auf dieser Basis die Personalsteuerung vorgenommen. Das habe dazu geführt, dass das Haus über 100 Stellen im Doppelhaushalt abbauen konnte.

Diese Begründung geht fehl, denn diese Informationen hätte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur auch ohne Theaterfinanzierungskonzept erhalten können.

Die Einführung eines betrieblichen Rechnungswesens führt nicht automatisch zu mehr Wirtschaftlichkeit. Es kann sich allenfalls um erste psychologische Effekte bei den Beteiligten handeln. Wenn eine Kostenrechnung, wie in II Nr. 2 der „Allgemeinen Anweisung" vorgesehen, der Vergleichbarkeit der betroffenen Musiktheater, Sprechtheater und Orchester jeweils untereinander dienen soll, müssen klare Vorgaben für ein einheitliches Verfahren entwickelt werden. Das hat die Senatsverwaltung bisher versäumt.

Die Hinwendung der mit den Theaterfinanzierungskonzept befaßten Mitarbeiter/-innen zu mehr betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise und der Wille, mehr Transparenz sowie höhere Wirtschaftlichkeit anzustreben, haben wesentlich mit dazu beigetragen, die erteilten Sparauflagen in den vergangenen Haushaltsjahren zu erbringen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die anhaltend positive Grundhaltung sowie die Initiativen und gemeinsamen Anstrengungen der Bühnen und des Senats zur zügigen Umsetzung des Theaterfinanzierungskonzeptes trotz der notwendigen Sparauflagen dazu geführt haben, den Spielbetrieb der Theaterund Konzertbetriebe zu sichern.

Der Rechnungshof fordert die Senatsverwaltung auf, unverzüglich die notwendigen Vorgaben für die Kostenrechnung und den spartenspezifischen Gemeinschaftskontenrahmen zu erarbeiten, damit das Theaterfinanzierungskonzept sinnvoll umgesetzt werden kann. Dabei ist es eine besondere Aufgabe der Senatsverwaltung, u. a. durch Prioritätensetzung dafür zu sorgen, dass die Implementierung des Theaterfinanzierungskonzepts nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen konterkariert wird (T 579). Darüber hinaus sieht der Rechnungshof die Gefahr, dass bei gleichmäßiger Mittelreduzierung letztendlich alle Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht sind. Der Rechnungshof wird die Umsetzung des Theaterfinanzierungskonzepts weiter begleiten und erneut berichten.

Zu T 582: Ziel des Senats ist es, das positive Anliegen des Theaterfinanzierungskonzeptes weiter umzusetzen. Dazu hält der Senat folgende Schwerpunkte für wesentlich:

- Aufrechterhaltung eines Anreizes für wirtschaftliches Handeln in Verbindung mit Planungssicherheit für die Bühnen und Vermeidung von „dirigistischen" Eingriffen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushaltes,

- Förderung von Transparenz und Vergleichbarkeit (vgl. T 576),

- Evaluierung künstlerischer Leistungen und wirtschaftlicher Effizienz von Privattheatern; Erarbeitung von Vorschlägen über Förderungswürdigkeit und -höhe einzelner Einrichtungen sowie von neuen Organisationsstrukturen nach Auslaufen des Theaterfinanzierungskonzeptes per 31. Dezember 1999.

Mit der Umsetzung dieser Schwerpunkte wird auch den Forderungen des Rechnungshofs entsprochen. Seine Absicht, die Weiterentwicklung des Theaterfinanzierungskonzeptes weiter zu begleiten und darüber zu berichten, wird ausdrücklich begrüßt.

c) Mängel in der Organisation und überhöhte Stellenausstattung bei der Komischen Oper

Bei der Komischen Oper lassen sich insgesamt bis zu 6,22 Mio. DM jährlich einsparen. Insgesamt können 38 Stellen und weitere 13 Funktionen im künstlerischen Bereich wegfallen, 29 Arbeitsgebiete können abgewertet werden. Außerdem sind insbesondere die Mittel für Gäste und Aushilfspersonal bedarfsgerecht zu kürzen. Weitere Einsparungen in erheblicher Höhe sind durch strukturelle Veränderungen und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit möglich.

Der Rechnungshof hat Aufbauorganisation, Stellenausstattung und Einsatz des nichtkünstlerischen und des künstlerischen Personals sowie der Gäste und Aushilfen der Komischen Oper geprüft. Das Haus ist als Ensemble-Betrieb gegliedert in die Bereiche Verwaltung, Technik, Kostüme, Ausstattung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Dramaturgie, Künstlerisches Betriebsbüro, Orchester, Ensemble, Regie, Chor sowie Tanztheater. Es verfügte am 1. Januar 1995 ebenso wie am 1. Januar 1996 einschließlich des künstlerischen Personals über 740,5 Stellen/Beschäftigungspositionen. Die Komische Oper ist seit dem 1. Januar 1995 landeseigener Betrieb nach § 26 LHO. Grundlage ist das Theaterfinanzierungskonzept, zu dem der Rechnungshof unter T 569 bis 582 berichtet. Der Rechnungshof hat seine Prüfung bei den Musiktheatern zunächst auf die Komische Oper beschränkt. Daraus darf nicht geschlossen werden, dass sie insgesamt schlechter organisiert sei als vergleichbare andere Musiktheater, oder dass die anderen frei von Mängeln wären (vgl. T 3).

Zu T 583:

Der Senat hat allen Betrieben nach § 26 Abs. 1 LHO zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung umfangreiche Einsparvorgaben mit der Erwartungshaltung gemacht, die Zuschüsse im Planungszeitraum deutlich abzusenken. Er beabsichtigt, die aus der Prüfung der Komischen Oper gewonnenen Erkenntnisse auch auf die beiden anderen Opernhäuser zu übertragen. Aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen der Prüfung des Rechnungshofs und dem Vorliegen des Berichts sowie aufgrund der Haushaltsvorgaben und der schrittweisen Umsetzung des Theaterfinanzierungskonzeptes sind eine Reihe von Maßnahmen bereits unabhängig von der Prüfung realisiert worden. Es ist dem Senat daran gelegen, den Eindruck zu vermeiden, die Komische Oper verschließe sich notwendigen strukturellen Veränderungen. Dies trifft nach den bisherigen Erfahrungen nicht zu ­ im Gegenteil zeigen die Ergebnisse der Wirtschaftsjahre 1995 und 1996, dass die Anstrengungen der Einrichtung erfolgreich sind.

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Die Übernahme der Einrichtung durch das Land Berlin im Jahr 1991 hatte der Senat mit einer Reihe aufgabenkritischer Prüfaufträge an die damalige Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten verbunden, um die Zahl der zunächst vorhandenen und übernommenen Beschäftigten auf ein vertretbares und der Sache angemessenes Maß zurückzuführen.

Einige wenige Prüfungen führten zum Wegfall von Stellen.

Insgesamt blieben sie aber auf Teilbereiche beschränkt. Nach wie vor wird die Stellenausstattung für das nichtkünstlerische Personal nicht unter Anwendung geeigneter analytischer Methoden ermittelt. Außerdem fehlt ein Belegwesen, das Aufschluß über Arbeitsmengen in geeigneten Arbeitsgebieten liefern könnte. Der Rechnungshof hat gefordert, diese Mängel auszuräumen, um die Personalausstattung schrittweise auf ein bedarfsgerechtes Maß zurückführen zu können.

Dies ist auch deshalb unerläßlich, weil der Zuschuß des Landes Berlin bei der Komischen Oper von 63,9 Mio. DM im Jahr 1997 mit 87,1 v. H. den wesentlichen Teil der Ausgaben ­ wie auch bei den anderen Opernhäusern ­ abdeckt.

Zu T 584:

In der Komischen Oper waren 1990817 Personen beschäftigt.

Die Personalentwicklung bis 1995 (740,5 Stellen/BePos) war durchaus Folge aufgabenkritischer Überlegungen. Der Senat ist der Ansicht, dass angesichts einer Reduzierung um fast 10 % der Stellen im besagten Zeitraum nicht davon gesprochen werden kann, dass nur einige wenige Stellen in Teilbereichen weggefallen wären. Derzeit beträgt der Personalabbau (Stellen/BePos) 646; für 1998 ist ein Personalstand (Stellen/BePos) von durchschnittlich 634 vorgesehen.

Mit der Zeit/Mengen-Statistik zur Erfassung von Arbeitsmengen wird sukzessive begonnen. Gleichfalls werden zur Zeit geeignete Kriterien für die Festsetzung des Personalbedarfs bzw. der Personalbemessung ermittelt. Der Senat weist darauf hin, daß insbesondere bezogen auf den künstlerischen Bereich hier Probleme gegeben sind, für die nicht nur in Berlin nach geeigneten Lösungsmöglichkeiten gesucht wird.

Grundsätzlich ist der Senat bestrebt, den Anteil der fixen Kosten an den Bühnen zu senken.

Die Verwaltung der Komischen Oper umfaßt die Personalstelle (6 Stellen), die Hausverwaltung (26 Stellen) und das Haushaltswesen (15 Stellen). Die Leitung der Verwaltung obliegt dem Geschäftsführenden Direktor in BesGr. A 16. Er wird im Bereich „Verwaltung" (Personalwesen, Hausverwaltung) durch einen Verwaltungsleiter und im Haushaltswesen durch einen weiteren Leiter unterstützt, beide Dienstkräfte befinden sich in BesGr. A 13 S. Zusätzlich ist im Personalwesen eine Stelle der VGr. IV a/III BAT-O für eine Gruppenleiterin vorhanden. Gemessen an den im Land Berlin geltenden Richtwerten ist die Stellenausstattung für die Personalstelle auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Opernbetriebes zu hoch. In der Hausverwaltung und der Poststelle bestehen Straffungsmöglichkeiten. Ferner sind die Beschäftigten im Einkauf und in der Datenverarbeitung, die zum Haushaltswesen gehören, nicht ausgelastet. Die Zahl der Leitungskräfte ist ebenso überhöht wie die Personalausstattung der Verwaltung insgesamt. Der Rechnungshof hat deshalb empfohlen,

- die Führungsaufgaben so zu straffen, dass die Stelle des Verwaltungsleiters wegfallen kann,

- die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsweise im Bereich der Verwaltung zu verbessern.

Bei Umsetzung der Empfehlungen können insgesamt acht Stellen entfallen und fünf abgewertet werden.

Zu T 585:

Es ist veranlaßt, dass in den geforderten Fällen Beschreibungen der Aufgabenkreise schrittweise erstellt und auf dieser Grundlage Neubewertungen der Stellen vorgenommen werden. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel können nicht in jedem Fall unverzüglich ausgeräumt werden, da Tarif- und Arbeitsrecht eine sofortige Umsetzung nicht zulassen bzw. die Neustrukturierung der Betriebsabläufe/-organisation nur schrittweise erfolgen kann.

Ein Großteil der genannten Maßnahmen ist jedoch eingeleitet bzw. umgesetzt. Um dies zu dokumentieren, werden folgende Beispiele aufgeführt:

- Die Stelle eines Verwaltungsleiters ist mit Wirkung vom 1. November 1997 entfallen.

- Ein weiteres vom Rechnungshof genanntes Arbeitsgebiet (Telefonistin) ist bereits zum 1. August 1996 entfallen.

- Im Bereich der Personalstelle, der Hausverwaltung und der Poststelle sind Straffungen vorgesehen. Zwei Stellen in der Personalstelle und eine Stelle in der Poststelle erhalten einen kw-Vermerk.

- Im Bereich Einkauf ist eine der drei Stellen zum 30. Juni 1997 entfallen. Die Komische Oper nimmt weitere Bewertungsüberprüfungen vor. Im Rahmen der Neuorganisation werden die Mitarbeiterinnen zudem in die Bereiche Kostümabteilung und Technische Direktion umgesetzt.

Einem Vorschlag zur Personalreduzierung in der Datenverarbeitung kann nicht gefolgt werden, da mit dem Aufbau einer Kostenrechnung und eines funktionierenden Controllings zusätzliche Aufgaben anfallen, die von einem Mitarbeiter nicht bewältigt werden können.

Der Bereich Technik verfügt in vier Bühnengewerken (Bühnentechnik/Requisite, Beleuchtungstechnik, Tontechnik sowie Dekorationswerkstätten) über insgesamt 166 Stellen und drei Beschäftigungspositionen und ist einem Technischen Direktor nach dem Bühnentechniker-Tarifvertrag (BTT) unterstellt. Die Führung der einzelnen Bühnengewerke ist jeweils einem Oberinspektor (BTT), bei der Tontechnik einem Cheftheatertontechniker (BTT), übertragen. Daneben werden zur Vertretung und Unterstützung der Leitungskräfte weitere insgesamt 21 Stellen überwiegend für Inspektoren und Meister bereitgestellt, darunter zwei nach Normalvertrag Solo (NV Solo). Die große Zahl von Arbeitsgebieten für technische Fachkräfte mit Leitungsaufgaben oder erhöhter fachlicher Verantwortung ist, gemessen an den praktischen Erfordernissen der Arbeit, nicht sachgerecht. Außerdem ist die tarifliche Zuordnung einiger Stellen zum BTTund NV Solo bei genauer Würdigung der für die Bewertung heranzuziehenden Tätigkeitsmerkmale unzutreffend, weil es sich um keine überwiegend künstlerische Tätigkeit handelt. Der Rechnungshof hat der Komischen Oper Hinweise für eine Straffung der Struktur in den Bühnengewerken gegeben und sie

Zu T 586:

Auch in der Technik sind die geforderten Stelleneinsparungen und Überprüfungen der tariflichen Zuordnung von bestimmten Stellen/BePos bereits teilweise realisiert worden:

- Im Bereich Bühnentechnik sind bereits zwei Stellen seit dem 1. Januar 1996 entfallen. Die Umwandlung der Stelle des Technischen Inspektors (BTT) in eine Stelle BAT-O ist bereits erfolgt.

- Im Bereich Requisite ist eine Stelle bereits seit dem 1. Januar 1996 entfallen. Die Änderungen tariflicher Zuordnungen wurden bereits zum 1. Januar 1996 vorgenommen.

- Im Bereich Beleuchtungstechnik ist eine Stelle entfallen.

Drei Stellen Beleuchter im Stellwerk (Lgr. 6/7a) werden in Beleuchterstellen der Lgr. 5/6a umgewandelt. Die Forderung des Rechnungshofs, eine abweichend mit einem zweiten Maschinisten besetzte Elektrikerstelle wegfallen zu lassen, kann nicht gefolgt werden, da der Betrieb dann nicht mehr spielfähig wäre.

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats aufgefordert, die Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen.

Dadurch können sechs Stellen eingespart und acht Stellen abgewertet werden.

- Tontechnik: Für den Theatertontechniker (BTT) wird derzeit eine BAK erstellt, auf deren Grundlage eine Bewertung nach BAT-O geprüft werden soll.

- Dekorationswerkstätten: Für das Arbeitsgebiet der Assistentin des Direktors der Dekorationswerkstätten (Beschäftigungsverhältnis nach NV-Solo) wird derzeit eine BAK erstellt, auf deren Grundlage eine Neubewertung des Arbeitsgebietes nach BAT-O geprüft wird.

- Im Bereich Malsaal ist die Position des 1. Theatermalers (BTT) bereits entfallen.

- In der Plastikerwerkstatt wird die Position eines Theaterplastikers (BTT) eingespart. Darüber hinaus entfällt eine weitere Facharbeiterstelle.

- In der Kunstschlosserei wird die Position des Technischen Inspektors (BTT) voraussichtlich in 1998 in eine BAT-OStelle umgewandelt, da der Mitarbeiter aus Altersgründen ausscheidet.

- Bezüglich der vom Rechnungshof geforderten Stellenumwandlungen wird seitens der Komischen Oper geprüft, ob sie durch Änderungskündigungen realisiert werden können.

Die einzelnen Werkstattleitungen informieren sich untereinander über Nichtbelegungszeiten, um freie Kapazitäten besser auszunutzen.

Ferner werden im Bereich Technik den Arbeitern und teilweise auch Angestellten Ruhepausen als Arbeitszeit gerechnet, obwohl inzwischen arbeitsrechtliche Regelungen (vgl. § 2

Arbeitszeitgesetz) dem entgegenstehen. Diese unzulässige Verfahrensweise führt dazu, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitsleistung jedes betreffenden Mitarbeiters um 2,5 Stunden gemindert wird. Dies ist deshalb möglich, weil in dem Bereich Stellenreserven bestehen. Außerdem entstehen dadurch ungerechtfertigt Überstunden, die vergütet werden. Der Rechnungshof hat die Komische Oper aufgefordert, die regelmäßige Arbeitszeit aller Dienstkräfte den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen und daraus die notwendigen stellenmäßigen Konsequenzen zu ziehen.

Zu T 587:

Die Komische Oper hat die Anregungen des Rechnungshofs schon vor Eingang seines Berichts nach den geltenden arbeitsrechtlichen Gesetzen und Tarifverträgen umgesetzt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden zuzüglich der Pausen. Die Regelung hat den Stellenabbau, insbesondere im Bereich der Bühnen, forciert.

Zur Kostümabteilung gehören Kostümwerkstätten, Abenddienst und Maske mit insgesamt 97 Stellen und vier Beschäftigungspositionen. Die Abteilung wird von einem Kostümdirektor mit Dienstvertrag nach dem NV Solo geleitet. Er wird von zwei Kostümbildassistenten mit Solo-Vertrag unterstützt.

Obwohl der Kostümdirektor neben seinen Aufgaben als Kostümbildner auch zur Leitung der Kostümwerkstätten verpflichtet ist, werden die damit verbundenen verwaltungsmäßigen und fachlichen Angelegenheiten in der Praxis überwiegend von einer Beschäftigten wahrgenommen, die eine nach dem BTT bewertete Stelle besetzt. Dies hat sich auch deshalb so entwickelt, weil der Dienstvertrag dem Kostümdirektor umfangreiche auswärtige Verpflichtungen gestattet. Der Rechnungshof hält es auch wegen der Haushaltslage (T 32 ff.) für geboten, spätestens bei Auslaufen des bestehenden Vertrags des Kostümdirektors künftig nur noch eine Stelle für die Leitung vorzusehen und die vertraglichen Regelungen den tatsächlichen Anforderungen anzupassen.

Zu T 588:

Die Komische Oper wird nach Auslaufen des bestehenden Vertrages des Kostümdirektors unter Einbeziehung der Hinweise des Rechnungshofs nach geeigneten organisatorischen Lösungen für diesen Bereich suchen.

Die einzelnen Bereiche der Kostümabteilung werden von (Ober-)Gewandmeistern bzw. Handwerksmeistern, die Kostümmalerei von einer Kostümbildassistentin und die Maske von einem Chefmaskenbildner geführt. Die Leitungskräfte sind vielfach nicht ihren tatsächlichen Arbeitsinhalten entsprechend eingereiht. Die Komische Oper hat in Einzelfällen Dienstverträge nach BTT oder NV Solo erkennbar mit dem vorrangigen Ziel einer höheren Vergütung geschlossen, obwohl keine überwiegend künstlerische Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Komische Oper hat bei der Stellenbemessung für die einzelnen Gewerke der Kostümabteilung bisher kaum aufgabenkritische Überlegungen angestellt. Sie hat nur solche Stellen eingespart, die ohnehin frei waren, weil sie nicht benötigt

Zu T 589 und 590:

Die Komische Oper hat bis zum Jahresende 1996 im Bereich der Kostümabteilung mindestens 7 Stellen strukturell abgebaut.

In der Kostümabteilung ist eine Umstrukturierung dergestalt vorgesehen, dass ein Änderungsdienst eingerichtet werden soll, der die Flexibilität in der Arbeitszeit und des Betriebes für Proben und Vorstellungen erhöhen wird.

In den einzelnen Gewerken wurde, respektive wird erheblicher Personalabbau betrieben:

- Schneiderwerkstatt: Wegfall einer Schneiderstelle. Zwei Stellen (BTT) sollen einen kw-Vermerk erhalten und bei Freiwerden dauerhaft wegfallen.

- Putzmacherei: Die Stelle einer Putzmacherin ist entfallen.