Jugendtreff im Palast der Republik

Der Senat wird aufgefordert, mit dem Eigentümer des Palastes der Republik, mit Bürgerinitiativen, Vorsitzenden der Jugendhilfeausschüsse der BVV und Jugendstadträten ein Konzept zur weiteren Nutzung des Jugendtreffs in Berlin zu entwickeln.

Es ist zu prüfen, inwieweit in Bezirken Interesse besteht, den Jugendtreff während der „Asbestsanierung" zu übernehmen.

Voraussetzung ist, dass die Oberfinanzdirektion den Ausverkauf des Palastinventars einstellt und aus den bisherigen Erlösen des Inventarverkaufs (ca. 4,6 Mio. DM) die Wiederherrichtung des Jugendtreffs finanziert.

Es ist zu prüfen, ob der Jugendtreff in seiner ursprünglichen Ausstattung an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann oder, ­ wenn das nicht möglich ist ­ ob Teile des Inventars des Jugendtreffs in ein vorhandenes Jugendfreizeitzentrum integriert werden können. Die Konzeption muss die Denkmalrelevanz des Jugendtreffs berücksichtigen. Auf jeden Fall sollte die legendäre Drehbühne und das für die 70er Jahre typische Wandmosaik erhalten bleiben.

Begründung:

Der scheidende Umzugsbeauftragte der Bundesregierung, Herr Töpfer, forderte u. a. den Erhalt des Jugendtreffs im Palast der Republik. Auch wir sind der Auffassung, dass der Jugendtreff erhalten werden sollte. Die Einlagerung des Jugendtreffs und der Erhalt denkmalrelevanter Teile (Drehbühne und Wandmosaik), ist jedoch nicht zerstörungsfrei möglich. Deshalb lehnen wir das Einmotten des Jugendtreffs für museale Zwecke ab. Vielmehr wollen wir die Nutzung des Jugendtreffs in einem der Berliner Bezirke. In Anbetracht des enormen Defizits an Jugendfreizeiteinrichtungen in Berlin sollte sich eine Möglichkeit finden lassen, den Jugendtreff an anderer Stelle praktisch zu nutzen. Der Erhalt des Jugendtreffs würde den Interessen derjenigen entgegenlaufen, die mit der „Asbestsanierung" auch gleich den Palast als erfolgreiches kulturelles Konzept zerstören wollen.