Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Stadterweiterungsflächen

Der Senat wird aufgefordert, den Flächennutzungsplan (FNP) dahingehend zu ändern, dass die Flächen im Nordosten, die nach bisheriger Planung erst nachrangig für Stadterweiterung in Anspruch genommen werden sollen, als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen werden. Ebenso wird mit den gemischten Bauflächen und Einzelhandelskonzentrationen, die die Zentren der geplanten Stadterweiterungsflächen bilden sollen, verfahren.

Begründung:

Die Bevölkerungsentwicklung in Berlin ist rückläufig. Im gesamten Stadtgebiet besteht ein Überangebot von Wohnungen im gehobenen Preissegment. Gleichzeitig verfolgt der Senat nach eigenen Bekundungen das Ziel der Verdichtung der Innenstadt.

Die Standorte, auf denen eine künftige Stadterweiterung vorgesehen ist, werden derzeit landwirtschaftlich genutzt, sind also derzeit noch „Grüne Wiese". Deshalb ist für die Stadterweiterungsflächen eine nachrangige Inanspruchnahme vorgesehen.

Diese gilt nicht für die Einzelhandelskonzentrationen und Mischgebiete innerhalb dieser Flächen. Es gibt Begehrlichkeiten von Investoren, an diesen Standorten großflächige Einzelhandelszentren bzw. Fachmarktzentren zu errichten. Da es sich hierbei planungsrechtlich um integrierte Standorte (von künftiger Wohnbebauung umgeben und mit ÖPNV-Anbindung ausgestattet) handelt, ist eine solche Ansiedlung auch zulässig.

Obwohl diese Entwicklung planungsrechtlich korrekt ist, entspricht sie nicht den Zielen des FNP, da diese Einkaufszentren erst für künftig entstehende Wohngebiete bestimmt sind, und diese möglicherweise erst in 30 Jahren gebaut werden. Deshalb ist die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandel derzeit an diesen Standorten aus ökologischen, wirtschaftspolitischen und verkehrspolitischen Gründen abzulehnen. Zunächst entstehen hohe Verkehrsströme (in der Regel werden mehr als 1 000 Parkplätze errichtet). Hiermit verbunden sind zusätzliche Schadstoffimmissionen, die sich hier inmitten der Frischluftschneisen befinden und somit erhebliche stadtklimatische Beeinträchtigungen nach sich ziehen.

Dem benachbarten Einzelhandel entstehen Kaufkraftabflüsse in erheblichem Umfang, somit sind Konkurse weiterer mittelständischer Unternehmen zu befürchten. Der mittelständische Einzelhandel ist maßgeblich am Steueraufkommen und der Schaffung von Ausbildungsplätzen in der Stadt beteiligt. Dagegen zahlen Großinvestoren auf Grund steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten über Jahrzehnte keine Steuern. Für jeden Arbeitsplatz, der in einem Fachmarktzentrum geschaffen wird, fallen drei Arbeitsplätze im benachbarten Einzelhandel weg.

Angesichts dieser Bilanz gibt es keine Gründe, planerisch den Weg für derartige Investitionen frei zu machen.