Handlungssubjekt gegenüber der Europäischen Union ist der Bund vertreten durch die Bundesregierung
ßigen Defizit zwei Jahre später in eine Geldbuße umgewandelt werden kann, wenn das übermäßige Defizit nach Meinung des Rates nicht korrigiert worden ist.
Handlungssubjekt gegenüber der Europäischen Union ist der Bund, vertreten durch die Bundesregierung. Nach dem Konnexitätsprinzip des Art. 104 a I GG ist mit dieser Aufgaben- grundsätzlich auch die Ausgabenverantwortung verbunden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich die Länder an möglichen Sanktionslasten über die Umsatzsteuerverteilung nach Art. 106 GG beteiligen.
Über die innerstaatliche Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder im Falle einer Sanktionierung ist die politische Diskussion noch nicht abgeschlossen. Eine Zuordnung von Sanktionslasten muss den tatsächlichen Verantwortlichkeiten Rechnung tragen, die eine Sanktionierung des Europäischen Rates nach sich ziehen. Ursächlich für eine Sanktion ist nicht allein der Tatbestand eines übermäßigen Defizits an sich, sondern auch die Nichtbefolgung einer an diesen Tatbestand anknüpfenden und an die Bundesregierung gerichteten Sanierungsmaßgabe zum Abbau des zurückliegend eingetretenen übermäßigen Defizits. Die im Kreise der Länderfinanzminister diskutierte Zuordnung von Sanktionen auch nach dem Verursacherprinzip, die der Senat ablehnt, darf jedenfalls nicht dazu führen, dass einzelne Länder überfordert werden.
3. Umstellung der öffentlichen Verwaltung auf den Euro
Die Einführung des Euro bringt für Verbraucher und Unternehmen einen Prozeß der Gewöhnung an die „neuen Preise" mit sich. Dabei wird es auch auf eine transparente, unternehmensund verbraucherfreundliche Umstellung und Handhabung des Euro in der öffentlichen Verwaltung ankommen, um den Gewöhnungsprozeß an den Euro zu beschleunigen und das notwendige Vertrauen in die neue Währung sicherzustellen. Ein wichtiges Element für den Erfolg und die Akzeptanz des Euro in der Öffentlichkeit ist nach Ansicht des Senats von Berlin das einheitliche Vorgehen von Bund und Ländern bei der Umstellung der Verwaltung auf den Euro. Der Senat spricht sich deshalb für bundeseinheitliches Vorgehen in allen zentralen, die Umstellung der öffentlichen Verwaltung betreffenden Fragen aus.
Die Vorbereitungen zur Einführung des Euro auf Bundesebene werden durch den beim Bundesminister der Finanzen angesiedelten Arbeitsstab „EWWU" koordiniert. Im April 1997 hat das Bundeskabinett den vom Arbeitsstab erstellten „Bericht der Bundesregierung zur Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung" gebilligt. Der Zwischenbericht enthält u. a. Überlegungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Währungsumstellung in Deutschland. Insbesondere aus Kostengründen wird vorgeschlagen, die Umstellung in der öffentlichen Verwaltung zum spätestmöglichen Zeitpunkt, d. h. mit Ablauf der Übergangsphase und dem Beginn der Phase des parallelen Bargeldumlaufs am 1. Januar 2002 vorzunehmen.
Die Bundesländer haben in der Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 1997 zum Zwischenbericht der Bundesregierung Stellung genommen und sich insbesondere für ein abgestimmtes Vorgehen aller Ebenen des öffentlichen Bereichs bei der Währungsumstellung ausgesprochen. Der Bundesrat unterstützt aus Kostenund Machbarkeitsgründen den späten Umstellungstermin der öffentlichen Verwaltung zum 1. Januar 2002, fordert jedoch zugleich, Sonderregelungen für einzelne Bereiche zu treffen, um dem vom Europäischen Rat für den Übergangszeitraum 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001 festgelegten Grundsatz „keine Behinderung, kein Zwang" Geltung zu verschaffen.
Mit diesem Beschluß liegt der Bundesrat auf der Linie zahlreicher EU-Mitglieder. So haben sechs EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Finnland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich) in ihren 1997 veröffentlichten Umstellungsplänen angekündigt, dass die jeweilige Finanzverwaltung Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit einräumen wird, Steuererklärungen bereits ab
1. Januar 1999 in Euro abzugeben. Frankreich und Irland wollen diese Möglichkeit zumindest für Unternehmen schaffen.
Die Finanzminister der Bundesländer sind nach eingehender Prüfung der für Steuer- und Organisationsfragen zuständigen Fachleute im Januar 1998 zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz der technischen Machbarkeit eine Reihe fachlicher Gründe gegen die Annahme von Steuererklärungen in Euro ab 1. Januar 1999 sprechen. Unter anderem wird dabei auf den erheblichen personellen (rund 700 Dienstkräfte zusätzlich) und finanziellen Mehraufwand verwiesen. Die Ministerpräsidenten haben sich eine weitere Prüfung vorbehalten, um ggb. Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.
Ungeachtet der Tatsache, dass auf Grundlage des Finanzministerbeschlusses vom Januar 1998 Steuererklärungen erst ab 1. Januar 2002 in Euro abgegeben werden können, sind die Finanzverwaltungen in Deutschland den Interessen der Wirtschaft und Privatleute bereits entgegengekommen. Steuerzahlungen und Zahlungen von Sozialabgaben, die Vorlage von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Belegen sowie die Erfüllung aller weiteren steuerrechtlichen Berichtspflichten sind ab 1. Januar 1999 in Euro möglich.
Eine weitere Frage, die für den Verbraucher von Bedeutung ist, betrifft die doppelte Preisauszeichnung während der Einführung der neuen Währung. Das Umdenken der europäischen Bürger kann durch eine doppelte Preisauszeichnung erleichtert werden.
Eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels, die sich nach zahlreichen Anhörungen der betroffenen Verbände abzuzeichnen beginnt, ist nach Auffassung des Senats hierfür ein geeignetes Instrument.
Neben der doppelten Preisauszeichnung ist die Glättung von Gebühren, Beiträgen etc. von großem verbraucherpolitischem Interesse. Um Inflationsschübe bei der Währungsumstellung zu vermeiden, muss insbesondere die Verwaltung darauf achten, daß Gebühren, Beiträge und sonstige Entgelte bei der Umstellung auf den Euro sachgerecht geglättet werden. Auch den Befürchtungen der Bevölkerung, die Einführung des Euro werde zu versteckten Preiserhöhungen genutzt, muss durch eine besonnene Preis- und Mengenanpassung bei der Währungsumstellung begegnet werden. Das Land Berlin setzt sich daher für die Erarbeitung eines nachvollziehbaren Glättungsmodus bei der Festlegung zukünftiger Preise und Leistungen ein.
Am Beispiel der Glättung wird deutlich, wie umfassend die Aufgaben sind, die die öffentliche Verwaltung bei der Umstellung auf den Euro bewältigen muß. Die Einführung des Euro, die im Land Berlin parallel zur Umsetzung der Verwaltungsreform bewältigt werden muß, wirkt sich u. a. auf die Sektoren Anpassung der Rechtsnormen und EDV-Programme, Schulung des Personals, Haushaltswesen und Rechnungslegung, Finanz- und Investitionsplanung, Zahlungsverkehr und Preisgestaltung sowie die Abwicklung von Verträgen aus.
Um zu gewährleisten, dass die Berliner Verwaltung auf allen Ebenen auf die Einführung des Euro vorbereitet ist, müssen möglichst frühzeitig Strategien zur Durchführung der notwendigen Umstellungsaktivitäten erarbeitet werden. Der Senat hat deshalb 1997 mit der konkreten Vorbereitung auf die Einführung des Euro im Land Berlin begonnen. Per Senatsbeschluß vom 5. August 1997 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordinierung der administrativen, rechtlichen und technischen Fragen in Zusammenhang mit der Einführung des Euro eingesetzt. Neben der federführenden Senatsverwaltung für Finanzen setzt sich die Arbeitsgruppe aus Vertretern der Senatsverwaltung für Inneres, der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe sowie der Senatskanzlei zusammen. Die Senatskanzlei ist darüber hinaus für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der EWWU zuständig. Regelmäßig werden Vertreter der anderen Senatsverwaltungen, der Bezirke, des Landesrechnungshofes, der Verwaltung des Abgeordnetenhauses, der Industrieund Handelskammer und des Deutschen Städtetages zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe hinzugezogen.
In einem ersten Arbeitsschritt hat die Arbeitsgruppe im Herbst 1997 eine Groberfassung über den im Land Berlin zu erwartenden Umstellungsbedarf auf den Euro durchgeführt. In einem weiteren Arbeitsschritt, der sich bis ins Frühjahr 1998 hinzieht, werden die notwendigen Umstellungsmaßnahmen ebenso im Detail erfaßt wie die dabei zu berücksichtigenden zeitlichen Abläufe und die zu beteiligenden Institutionen. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Ressorts eigenverantwort lich die Umstellung in ihrem Bereich vorzunehmen haben und die Einsetzung der Arbeitsgruppe die Fachverwaltungen nicht von ihrer Ressortverantwortung entbindet.
Zur Erleichterung der systematischen Erfassung und Auswertung des umfangreichen Umstellungsbedarfs sowie zur kontinuierlichen Begleitung der einzelnen Umsetzungsschritte haben alle Senatsverwaltungen ein von einem privaten Software-Unternehmen erstelltes und auf die Berliner Verwaltung abgestimmtes EDV-Programm erhalten. Das Erfassungs- und Auswertungsprogramm wird in abgewandelter Form auch vom Bund und einigen anderen Ländern erfolgreich eingesetzt und im Land Berlin von der federführend zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen für die Auswertung zentral verwaltet.
Ziel der Erhebung ist es, rechtzeitig zur endgültigen Entscheidung auf europäischer Ebene über den Teilnehmerkreis an der Euro-Zone Klarheit darüber zu haben, welche Umsetzungsmaßnahmen im Land Berlin notwendig sind, insbesondere welche Schritte bereits zum offiziellen Beginn der EWWU am 1. Januar 1999 umgesetzt sein müssen. Nach derzeitiger Kenntnis (Stand: März 1998) wird z. B. bei jenen Rechtsakten eine Anpassung vor dem 1. Januar 1999 notwendig, in denen der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird. Diese notwendige Anpassung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Geldpolitik ab dem Beginn der dritten Stufe der EWWU von der Europäischen Zentralbank durchgeführt wird und die Deutsche Bundesbank keine Leitzinsen mehr festsetzt. Eine vergleichbare Leitzinsanpassung sieht auf bundesgesetzlicher Ebene der im Herbst 1997 vom Bundeskabinett verabschiedete „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Euro" vor. Der Gesetzentwurf enthält die ab 1. Januar 1999 für die dreijährige Übergangsphase erforderlichen Rechtsänderungen zur reibungslosen Einführung des Euro. Neben der Überleitungsregelung für die Leitzinsen ist u. a. die Öffnung des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und des Mahnverfahrens für die Verwendung des Euro vorgesehen.
4. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur EWWU
Der Senat von Berlin mißt der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Einführung des Euro eine große Bedeutung bei. Nur eine gründliche und umfassende Information über die Rahmenbedingungen, Zusammenhänge und Konsequenzen der EWWU wird letztlich das notwendige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die gemeinsame europäische Währung sicherstellen. Die Europäische Kommission, aber auch Bund und Länder sind hierbei in der Pflicht. Der Senat von Berlin hat deshalb die Europawoche 1997 dazu genutzt, der Berliner Bevölkerung ein umfangreiches Informationsangebot über alle EWWU-relevanten Fragen anzubieten.
Neben einer Fülle von Informations- und Diskussionsveranstaltungen, die sich um die EWWU drehten, war der Höhepunkt der Berliner Veranstaltungen wie die große Resonanz in der inund ausländischen Presse bewies die Aktion „Der Euro rollt in Berlin". Die Aktion wurde von der Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin und dem Europäischen Informationszentrum sowie mit finanzieller Unterstützung des Bundespresseamtes, der Aktionsgemeinschaft Euro und der Landesbank Berlin (LBB) durchgeführt.
Auf dem Platz vor dem Roten Rathaus fand vom 2. bis 4. Mai 1997 das europäische Frühlingsfest unter dem Motto „Der Euro rollt am Roten Rathaus" statt. Nach Schätzungen des Organisationsservices wurde das Fest von über 50 000 Menschen besucht.
Das Informationsangebot für die Bürger war einerseits durch die in regelmäßigen Abständen auf der Bühne stattfindenden Ansprachen und Diskussionen von und mit Politikern und andererseits durch die auf dem Festplatz verteilten Informationszelte breit gefächert. Unter anderem standen die EU-Kommissarin Monika Wulf-Mathies, der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker und der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen den Bürgern Rede und Antwort. In den Informationszelten fanden individuelle Beratungsgespräche zu verschiedensten Aspekten der EWWU statt. Zusätzlich wurde in erheblichem Umfang Informationsmaterial zum Euro und zu anderen europäischen Themen zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Attraktion des Festes war der von der LBB hergestellte „Berlin-Euro", der in speziellen Wechselstuben zum Kurs 2 : 1 eingetauscht werden konnte und als Zahlungsmittel bei den Gastronomen des Frühlingsfestes sowie rund 50 Berliner Geschäften und Gaststätten akzeptiert wurde. Mit dem „BerlinEuro" konnte ein abstrakter Begriff physisch erlebt und dessen Kaufkraft getestet werden. Der „Berlin-Euro" gab ferner den Anstoß, sich genauer zu diesem Thema zu informieren.
Ein weiterer Bestandteil der Euro-Informationskampagne war das S-Bahn-Projekt unter dem Motto „Bitte einsteigen! Der Euro rollt!", mit dem mehrere Hunderttausend Nutzer der S- und Fernbahnen in Berlin und Brandenburg angesprochen wurden.
Die Aktion wurde durch die Kooperation des Europäischen Informationszentrums mit der S-Bahn Berlin GmbH möglich. Es engagierten sich auch die Berliner und Brandenburger Landesregierungen. Die Aktion zielte darauf ab, die Informationsangebote zum Euro und zur EWWU zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen und nicht darauf zu warten, dass die Bürger zu den einschlägigen Informationsstellen kommen.
Seit dem 3. Mai 1997 fährt auf der Berliner S-Bahn-Linie 5, die zwischen den Bahnhöfen Strausberg im Land Brandenburg und (Berlin-) Charlottenburg verkehrt, ein „Euro-Sonderzug", der allein durch seine auffällige Gestaltung (blaue Grundbemalung mit gelben Sternen, der Logo-Figur der Gesamtaktion einen Bären und der Beschriftung „Bitte einsteigen! Der Euro rollt!") bereits Aufmerksamkeit nicht nur bei den Fahrgästen, sondern auch im Stadtbild erregt.
In dem Sonderzug fuhren in den Tagen der Aktion vom 3. bis 9. Mai 1997 jeweils zehn „Euro-Berater", die sich den Fahrgästen als Gesprächspartner zur Verfügung stellten und Informationsmaterialien verteilten. Ergänzt wurde das Informationsangebot durch drei Informationsstände auf den Bahnhöfen Strausberg, Berlin-Lichtenberg und Berlin-Charlottenburg, die mit EuroBeratern besetzt für Fahrgäste und Passanten Materialien zur EU im allgemeinen und zur EWWU im besonderen bereithielten und zudem auch als Anlaufstellen für persönliche Beratungsgespräche fungierten.
Das vorrangige Ziel dieser europaweit größten Informationsveranstaltung zum Euro, möglichst viele Bürger im Rahmen der Aktion über den Euro zu informieren, wurde erreicht. Als Nebeneffekt wurde eine große Medienwirksamkeit der Berliner EuroAktion sogar im Ausland erzielt. Mittlerweile gab es bereits verschiedene Anfragen aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten bezüglich der Beratung bei den Planungen für ähnliche EuroAktionen. Über die Europawoche hinaus fanden zahlreiche weitere Informationsveranstaltungen rund um die EWWU in Berlin im Jahr 1997 statt, wie z. B. die von der Europäischen Kommission organisierten Round-Table-Gespräche zum Euro.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur EWWU sind auch die Aktivitäten von ERIC BERLIN, dem Euro Info Centre in der BAO BERLIN Marketing Service GmbH, hervorzuheben. ERIC BERLIN unterstützte Berliner Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Industrie- und Handelskammer 1997 bei ihren Vorbereitungen auf den Euro mit einem vielfältigen Veranstaltungsangebot. Den Auftakt hierzu bildete mit über
Teilnehmern das Unternehmergespräch „Euro 1997 Das Jahr der Entscheidungen" im Februar 1997. Hieran schlossen sich diverse unternehmens- und branchenspezifische Seminare und Workshops für die betriebsinterne Euro-Vorbereitung an. Die Bereitschaft der kleinen und mittleren Unternehmen, sich mit dem Euro zu befassen, ist im Verlauf des Jahres 1997 deutlich gestiegen, wenngleich insgesamt noch nicht von einer ausreichenden Vorbereitung gesprochen werden kann.
Im Rahmen der Werbekampagne der deutschen Euro Info Centres wurde unter maßgeblicher Mitwirkung von ERIC BERLIN eine Euro-CD-Rom mit interaktiver Checkliste erstellt, die allein im Raum Berlin über 1000 mal abgefordert wurde. Als Teil der Werbekampagne fand ebenfalls das III. Europäische Forum Mittelstand mit den Euro Info Centres aus der Region Berlin/Brandenburg unter dem Motto „Der Euro kommt, jetzt richtig handeln!" im Roten Rathaus statt.
C. Vorbereitung der Erweiterung
1. „Agenda 2000"
Die Vorbereitung des Beitritts der zehn assoziierten MOE-Staaten und Zyperns stellt für die EU-Mitgliedstaaten eine der zentralen europapolitischen Aufgaben in den nächsten Jahren dar.
Deutschland hat schon auf Grund seiner geographischen Lage in der Mitte Europas großes Interesse daran, die MOE-Staaten in die EU zu integrieren. Unter den deutschen Ländern gehört Berlin zu den entschiedensten Befürwortern der EU-Osterweiterung. Um so erfreulicher ist es aus Berliner Sicht, dass es auf dem Europäischen Rat in Luxemburg am 12./13. Dezember 1997 gelungen ist, den Startschuß für den historischen Erweiterungsprozeß zu geben.
Grundlage des Beschlusses der Staats- und Regierungschefs war die im Juli 1997 veröffentlichte „Agenda 2000" der Europäischen Kommission. Die über 1000 Seiten umfassende Mitteilung stellt das wichtigste europapolitische Grundsatzdokument der EU im Kontext der Erweiterung dar. Die „Agenda 2000" wird auch in den kommenden Jahren noch maßgeblich die Reformdiskussion in der EU mitbestimmen.
Im ersten Teil der „Agenda 2000" nimmt die Kommission ausführlich Stellung zu den Beitrittsanträgen der zehn assoziierten MOE-Staaten. Ihre sog. Avis stützt die Kommission zum einen auf die umfangreich beantworteten Fragebögen, die sie im Vorfeld an die Regierungen der MOE-Staaten verschickt hat, und zum anderen auf die vom Europäischen Rat in Kopenhagen im Juni 1993 definierten politischen und wirtschaftlichen Prüfkriterien. Die Kommission zieht die Schlußfolgerung, dass zum jetzigen Zeitpunkt keiner der MOE-Staaten die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen für einen EU-Beitritt erfüllt, jedoch fünf Beitrittskandidaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland) mittelfristig beitrittsfähig werden eine intensive Fortsetzung des Reformprozesses vorausgesetzt. Die Kommission betont ferner, dass trotz des selektiven Verhandlungsbeginns mit fünf MOE-Staaten und Zypern (dem der Europäische Rat schon vorher die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen spätestens sechs Monate nach Ende der Regierungskonferenz zugesagt hatte) den übrigen Bewerberstaaten grundsätzlich die Beitrittsperspektive offensteht und ein späterer Verhandlungsbeginn die Möglichkeit des „Überholens" anderer Bewerberstaaten nicht ausschließt.
Der zweite Teil der „Agenda 2000" widmet sich der sog. intensivierten Heranführungsstrategie, mit der die Eigenanstrengungen der Bewerberstaaten unterstützt und diese schrittweise an die EU-Standards herangeführt werden sollen. Erstes Kernelement der intensivierten Heranführungsstrategie ist die Bildung sog. Beitrittspartnerschaften. Sie haben eine mehrjährige Laufzeit und sehen einerseits präzise, zeitlich determinierte Verpflichtungen der Bewerberländer bezüglich der Übernahme des Acquis communautaire vor. Andererseits enthalten sie eine Neuausrichtung des EU-Hilfsprogramms PHARE. Zweites Kernelement der intensivierten Heranführungsstrategie ist die sog. Heranführungshilfe, die die Kommission als Ergänzung der über PHARE zur Verfügung gestellten Mittel versteht und finanzielle Unterstützung für alle Bewerberstaaten im Bereich der Agrarpolitik (1 Mrd. DM pro Jahr) und der Strukturförderung (rd. 2 Mrd. DM) beinhaltet.
Ferner analysiert die Kommission, welche Reformmaßnahmen die Europäische Union in Angriff nehmen muß, um der Herausforderung der Erweiterung gerecht zu werden. Insbesondere wird dabei auf die Reform der Strukturfonds, die Agrarpolitik und die Finanzbeziehungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten eingegangen.
Im Bereich der Strukturfonds schlägt die Kommission vor, den Anteil der Ausgaben für Strukturfondsmaßnahmen wie bereits im derzeitigen Förderzeitraum auch für die nächste Förderperiode zwischen 2000 und 2006 auf 0,46 % des Bruttosozialprodukts der EU festzusetzen. Von den ca. 550 Mrd. DM für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds sollen in der neuen Förderperiode ca. 90 Mrd. DM für die Erweiterung reserviert werden. Die Anzahl der Ziele soll von gegenwärtig sieben auf drei reduziert werden, wovon zwei Ziele regionaler Art sind und ein horizontales Ziel den Humanressourcen gewidmet ist (siehe dazu die Berliner Forderungen unter III. C „Strukturfondsreform").
Unter Hinweis auf die nach Ansicht der Kommission erfolgreich verlaufene Agrarreform von 1992 plädiert die Kommission im agrarpolitischen Teil der „Agenda 2000" dafür, die Reform nunmehr zu vertiefen und die Entwicklung hin zu Weltmarktpreisen, gekoppelt mit direkten Einkommensbeihilfen, voranzutreiben.
Bezüglich des EU-Finanzierungssystems angesichts erheblicher deutscher Beitragsleistungen ein Punkt von besonderem Interesse für die Bundesrepublik schlägt die Kommission vor, an der derzeitigen Eigenmittelobergrenze von 1,27 % des Bruttosozialprodukts auch nach Auslaufen der Finanzierungsperiode 1999 festzuhalten. Die Kommission betont, dass mit diesem Finanzrahmen die EU-Erweiterung unter der Voraussetzung finanzierbar sei, dass ein jährliches Wirtschaftswachstum von 2,5 % in den 15 EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen sei. Eine Änderung des Finanzierungssystems hält die Kommission nicht für angebracht.
2. Europäischer Rat in Luxemburg am 12./13. Dezember 1997
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich in ihrem Beschluß vom 12./13. Dezember 1997 bewußt auf die Eröffnung des Beitrittsprozesses konzentriert und sich dabei weitgehend die Vorschläge der Kommission zu eigen gemacht. Die zweifellos kontrovers verlaufende Erörterung der Reform der Strukturfonds, der Agrarpolitik und der Finanzbeziehungen wurde insbesondere auf deutschen Wunsch, um eine Blockade der Erweiterung zu verhindern auf den Zeitraum 1998/99 verschoben.
Gemäß dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg wird der Erweiterungsprozeß mit einer gemeinsamen Tagung der Außenminister der „15" mit ihren Kollegen aus Zypern und allen zehn assoziierten MOE-Staaten am 30. März 1998 in Brüssel feierlich eröffnet. Im Anschluß erfolgt mit den fünf von der Kommission vorgeschlagenen MOE-Staaten und Zypern das sog. Screening, d. h. das systematische Erfassen des für die Verhandlungen relevanten gemeinschaftlichen Besitzstandes (Acquis communautaire) und die Prüfung, inwieweit die MOE-Staaten den Acquis communautaire bereits übernommen haben. Ersten vorsichtigen Schätzungen zufolge ist davon auszugehen, dass etwa 80 000 Seiten des insgesamt 320 000 Seiten umfassenden Acquis communautaire für die Beitrittsverhandlungen von Bedeutung sein werden. Nach Abschluß des Screenings, voraussichtlich im Herbst 1998, beginnen die bilateralen Verhandlungsgespräche zwischen der EU und den sechs ausgewählten Bewerberstaaten.
Diejenigen MOE-Staaten, mit denen zunächst keine Verhandlungen aufgenommen werden, können falls sie es wünschen ihre Reformerfolge jährlich durch die Kommission überprüfen lassen. Wenn der Europäische Rat anschließend einen entsprechenden Beschluß faßt, können dann die Verhandlungen auch mit diesen Staaten aufgenommen werden. Darüber hinaus sind alle MOE-Staaten und Zypern zusammen mit den 15 EU-Mitgliedern durch die einmal jährlich auf Ebene der Staats- und Regierungschefs tagende Europa-Konferenz in einen Konsultationsprozeß eingebunden. Die Europa-Konferenz wurde von der Kommission in der „Agenda 2000" vorgeschlagen und vom Europäischen Rat in Luxemburg beschlossen. Sie soll der Erörterung allgemeiner politischer Themen dienen und die Einbindung aller Beitrittskandidaten in den Erweiterungsprozeß unterstreichen.
Ausdrücklich richtet sich die Einladung der EU zur EuropaKonferenz auch an die Türkei. Allerdings hat der türkische Ministerpräsident Ylmaz im Anschluß an den Luxemburger Gipfel aus Enttäuschung über die Nichtbeachtung des türkischen Beitrittsgesuchs von 1987 eine Teilnahme der Türkei kategorisch abgelehnt.
Mit der Differenzierung der zehn assoziierten Beitrittskandidaten hat sich der Europäische Rat der Meinung der Kommission angeschlossen und das u. a. vom Europäischen Parlament favorisierte „Startlinienmodell", also den gleichzeitigen Verhandlungsbeginn mit allen elf Bewerberstaaten, verworfen. Aus Berliner Sicht ist die Differenzierung zu begrüßen. Da von allen Seiten, einschließlich der MOE-Staaten, stets betont wurde, dass die Verhandlungen getrennt voneinander geführt werden und das jeweilige Verhandlungsende offen ist, würde früher oder später ohnehin eine Differenzierung erfolgen müssen.