Abgesehen von den temporären Bodenablagerungen ist die Oberfläche des Plangebiets nahezu eben

Freiraumstruktur

Das Plangebiet teilt sich, analog der planungsrechtlichen Bestimmung von Innen- und Außenbereich, in einen durch Wohnbebauung geprägten Ostteil und einen durch städtische Ruderalbrachen gekennzeichneten Westteil.

Abgesehen von den temporären Bodenablagerungen ist die Oberfläche des Plangebiets nahezu eben. Das Relief im ehemaligen Grenzstreifen steigt geringfügig von Norden nach Süden von 34,10 m ü. NN über 34,70 m ü. NN bis 36,20 m ü. NN an.

Nördlich der Voßstraße war bis vor kurzem eine rund zwei Meter über Terrain reichende, kuppenartige Erhöhung (mit 38,10 m ü. NN) deutlich wahrnehmbar. Darunter befand sich ein Betonturm mit Zugang zu den Bunkern der Neuen Reichskanzlei.

Freiraum- und nutzungsstrukturell lassen sich folgende Bereiche unterscheiden:

- die großflächigen Stadtbrachen des ehemaligen Mauerstreifens,

- wohnungsbezogene Grün- und Freiflächen der Wohnbebauung Wilhelmstraße, bestehend aus

- großflächigen Erschließungs- und Kfz-Stellplatzflächen,

- der Straße „An der Kolonnade" und Vorgartenzonen sowie

- großflächigen Zierrasenflächen mit lockerem Baumbestand,

- die das Plangebiet nach außen hin begrenzenden Straßen Wilhelm-, Voß- und Ebertstraße.

Das Areal des ehemaligen Grenzstreifens bot seit 1990 Raum für unterschiedliche kulturelle und kommerzielle Veranstaltungen und wurde als Folge der Bautätigkeit im Umfeld in zunehmendem Maße zur Ablagerung von Baumaterialien, Bodenaushub u. ä. genutzt, bis dann 1997 mit dem Bodenabtrag begonnen wurde. Dennoch war und ist dieser Bereich für die Anwohner der umgebenden Quartiere wie für Touristen als Übergang von den wohnungsbezogenen Grünflächen der Wohnbebauung Wilhelmstraße zum Großen Tiergarten erlebbar.

Innerhalb der Wohnungsfreiflächen liegt ein ca. 4 300 m2 großes, eingezäuntes Schulsportgelände (zum Teil außerhalb des Plangebiets). Diese Sportanlage mit Lauf-, Sprung- und Wurfeinrichtungen sowie kleinteiligen Spielflächen wurde 1993 eigens für den Sportunterricht der nahegelegenen „Grundschule am Brandenburger Tor" (10. Grundschule) hergestellt. Die dafür benötigte Fläche wurde Mitte 1993 von der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) als treuhänderischer Verwalterin des Grundstückes an den Bezirk verpachtet. Die Grundschule verfügte bis zu diesem Zeitpunkt über keine ungedeckten Sportflächen, da die von Ende der 80er Jahre datierenden Bauplanungen, im Zuge des komplexen Wohnungsbaus großzügige Sportflächen zu integrieren, nach dem Fall der Mauer nicht umgesetzt werden konnten. Die Dringlichkeit zur Anlage dieser zunächst provisorisch geplanten Sportfläche ergab sich durch das große Defizit an Schulsportfreiflächen im gesamten Bezirk Mitte1).

Öffentliche Grünflächen Innerhalb des Plangebietes gibt es weder eine öffentliche Parkanlage noch einen öffentlichen Kinderspielplatz. Während durch die benachbarte übergeordnete Parkanlage des Großen Tiergartens die Versorgungssituation für Parkanlagen als gut bezeichnet werden kann, besteht im gesamten Bezirk Mitte ein sehr großes Versorgungsdefizit an öffentlichen Kinderspielplätzen.

Natur und Landschaft

Den sich aus § 8 a des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz in der bis 31. Dezember 1997 geltenden Fassung) ergebenden Anforderungen an die verbindliche Bauleitplanung wurde durch eine begleitende Untersuchung zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Rechnung getragen. Deren Ergebnisse sind Gegenstand der Abwägung.

1) Für 14 Grund- und Sonderschulen stehen nach Angaben der Schulverwaltung statt der erforderlichen 14 Sportplätze lediglich 2 eingeschränkt nutzbare Freiflächen im Bezirk Mitte zur Verfügung.

Geologie, Boden, Bodenwasser Geologie

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Berliner Urstromtals, dessen durch Sedimentierung entstandener, oberflächennaher Aufbau überwiegend aus Kiesen und Sanden sowie untergeordnet aus Faulschlämmen, Mudden und Torfen besteht. Diese Sedimente stehen in einer Mächtigkeit bis ca. 40,0 m an und bilden den oberen Grundwasserleiter mit relativ hohen Durchlässigkeitsbeiwerten. Eine natürliche Deckung bindiger Schichten, die das Eindringen von Schadstoffen in den oberen Grundwasserleiter verhindern könnten, fehlt im Plangebiet vollständig.

Flächendeckende Sondierbohrungen im Plangebiet ergaben, daß das gesamte Gelände aufgeschüttet ist. Die Mächtigkeit dieser Aufschüttungen zwischen 0,5 m und 4,0 m lässt eine deutliche Zunahme von Norden nach Süden erkennen (ENROCON 1995). Der Aufschüttungshorizont besteht flächendeckend aus mittelsandigen, teilweise schwachtonigen Feinsanden mit Ziegelresten, Betonbruchstücken und Bruchsteinen. Im südöstlichen Teil des Plangebiets befinden sich kleinflächige, ca. 2 bis 3 m hohe Aufschüttungen mit Trümmer- und Bauschutt.

Der unter der Aufschüttung natürlich anstehende Boden besteht aus Fein- und Mittelsanden mit grobsandigen und auch schwach schluffigen Einlagerungen. Wasserstauende Horizonte kommen nicht vor (ENROCON 1995). Boden

Insgesamt besitzt der anstehende Boden in bezug auf wasserlösliche und flüssige Schadstoffe eine geringe bis sehr geringe Grundwasserschutzfunktion. Auf Grund des alkalischen Milieus (pH-Werte von 6,7 bis 7,8) ist von einer starken Bindungsfähigkeit des Bodens auf Metallionen (Schwermetalle) auszugehen.

Tabelle: Versiegelung der Freiflächen im Bestand (ohne öffentliche Straßenverkehrsflächen)

Für den Anteil aller versiegelten Flächen (einschließlich bestehender Wohnbebauung und öffentlicher Straßen) am gesamten Plangebiet ergibt sich folgendes Bild: Tabelle: Versiegelung des Plangebiets insgesamt im Bestand Parallel zur Voßstraße erstrecken sich unter dem Zentralbereich der ehemaligen Neuen Reichskanzlei und östlich der Ebertstraße die Reste der früheren Bunkeranlagen, deren ursprüngliche Größe ca. 100 m « 25 m betrug. Von den westlich gelegenen Abschnitten sind noch ca. 1 500 m2 Bunkerfläche vorhanden, die zwischen 1990 und 1992 zeitweilig zugänglich gemacht wurden.

Werden sie als unterirdische Versiegelung berücksichtigt, steigt der Gesamtversiegelungsgrad auf knapp 54 %. Bezogen auf die Summe der vorhandenen Freiflächen von 80 367 m2 sind 36 % der Freiflächen versiegelt.

Berücksichtigt man zusätzlich die unterirdische Versiegelung von Freiflächen durch die Reste der unterirdischen Bauwerke nördlich der Voßstraße, steigt der Versiegelungsgrad der Freiflächen auf 38 %. Bodenwasser

Der Grundwasserflurabstand im Untersuchungsgebiet schwankt zwischen 3,0 m und 3,5 m. Auf Grund der durchgeführten Grundwasserstandsmessungen ergab sich für das Untersuchungsgebiet ein genereller Grundwasserstrom in nördliche Richtung. Die großräumige Grundwasserfließrichtung ist in ungestörtem Zustand von Südost nach Nordwest zur Spree hin gerichtet. Auf Grund der sehr geringen Grundwasserfließgeschwindigkeit unterliegt die Fließrichtung angesichts zahlreicher Bautätigkeiten im Urstromtal ständigen Veränderungen.

Die überschlägige Ermittlung der jährlichen Grundwasserneubildungsrate für die überwiegend mit Ruderalfluren bestandenen Flächen des Geltungsbereichs erfolgt nach der Regressionsgleichung für Mischvegetationsflächen.

Auf die Bestandssituation bezogen resultiert daraus für die vegetationsbestandenen Flächen von 40 560 m2 eine jährliche Grundwasserneubildung von ca. 5 387 m3.

Für die Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate auf den vegetationslosen Flächen, die teilweise stark verdichtet bzw. teilversiegelt sind, wird je nach Durchlässigkeit ein Anteil des Jahres niederschlages von 568 mm Grundwasserneubildung zugerechnet. Für diese Flächen ergibt sich eine jährliche Grundwasserneubildungsrate von ca. 6 072 m3.

Insgesamt beträgt die Grundwasserneubildung im Plangebiet ca. 11 450 m3 bei einer durchschnittlichen Grundwasserneubildungsrate der unversiegelten Flächen von 142,5 mm pro Jahr.

Inwieweit die Reste der Keller und Bunker die Grundwasserneubildung beeinträchtigen, kann auf Grund fehlender Informationen nicht exakt quantifiziert werden. Es kann jedoch insgesamt auf Grund der großen Einbindungstiefe von einer vernachlässigbaren Beeinträchtigung ausgegangen werden.

Altlasten Schadstoffbelastung des Bodens

Westlich der bestehenden Wohnbebauung wurden Belastungen der oberen Bodenschichten festgestellt.

Bezogen auf die Brachflächen und die entsprechenden Richtwerte der Berliner Liste Kategorie II (Urstromtal) wurden keine Überschreitungen festgestellt.

Bei Anwendung der wesentlich strengeren Richtwerte der Kategorie I b für sensible Nutzungen (wie die WBM-Grünflächen bzw. die geplanten Freiflächen) ergaben sich zum Teil erhebliche Überschreitungen mit umfangreichen Ausdehnungen.

Bei den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) wurde eine flächendeckende Überschreitung des Richtwertes der Eingreifwerte der Kategorie I b (sensible Nutzung) festgestellt. Bei den Schwermetallen wurden für Arsen, Blei und Quecksilber bereichsweise Überschreitungen festgestellt. Westlich der Wohnbebauung, vor allem im Bereich der ehemaligen Grenzanlagen, wurde bei Blei der Einbauwert der Berliner Liste flächendeckend, bei Arsen und Quecksilber bereichsweise überschritten.

Im unmittelbaren Wohnbereich sowie östlich der Bebauung wiesen die obersten Bodenmeter nahezu flächendeckend Überschreitungen des Richtwertes für sensible Nutzungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und lokal durch das Schwermetall Blei auf.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich alle erkannten Belastungen auf den Aufschüttungskörper und damit auf den oberflächennahen Bereich von 1 bis 4 m unter GOK beschränken. Ein akuter Handlungsbedarf zur Beseitigung der Belastungen wird aus Gutachtersicht auf Grund der Überdeckung mit unbelastetem gärtnerischen Substrat bzw. auf Grund der Versiegelung der Flächen nicht gesehen. Handlungsbedarf setzt erst mit der Durchführung von Grabungen, Schachtungen etc. im Zuge von Baumaßnahmen ein (vgl. Kennzeichnung im Plan und Hinweis Nr. 8). Schadstoffbelastung des Grundwassers

Entsprechend der begrenzten vertikalen Ausdehnung und der geringen Mobilität der Bodenschadstoffe wurden im Grundwasser für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe keine und für Schwermetalle nur sehr geringe Belastungen festgestellt.

Die chemische Analyse ergab im westlichen Plangebiet teilweise Richtwertüberschreitungen für die Parameter Nitrit, Nitrat, Phosphat, Sulfat und vor allem Herbizide. Im östlichen Bereich ist das Grundwasser flächendeckend durch Kupfer, Nitrat, Phosphat und Sulfat belastet.

Sowohl die Herkunft der Stickstoffverbindungen bzw. des Phosphats als auch die Herkunft der Herbizide (die nachgewiesenen Herbizide entsprechen nicht den üblicherweise im Grenzgebiet eingesetzten Substanzen) blieb ungeklärt.

Die nachgewiesenen Nährstoffbelastungen des Grundwassers werden insgesamt als nicht problematisch betrachtet. Demgegenüber ist die Herbizid-Belastung im Hinblick auf durchzuführende Wasserhaltungsmaßnahmen im Zuge der geplanten Baumaßnahmen zu beachten, da die nachgewiesenen Konzentrationen über dem in der Berliner Liste aufgeführten Einleitwert liegen und Kosten zur Reinigung vor Wiedereinleitung anfallen.

Klima2

Große Teile der Berliner Innenstadt gehören einem Bereich mit hohen stadtklimatischen Veränderungen gegenüber Freilandverhältnissen an. Der Große Tiergarten wird in den geschlossenen Vegetationsbereichen der Zone mit geringen stadtklimatischen Veränderungen zugeordnet, während die dort vorhandenen Verkehrsachsen und die Übergangsbereiche zu den bebauten Arealen der Umgebung die Bewertung der Zone mit mäßigen stadtklimatischen Veränderungen erreichen. Messungen ergaben, daß die Freiflächen der ehemaligen Ministergärten ein beträchtliches Kaltluftpotential besitzen und somit in Verbindung mit dem Großen Tiergarten den Randbereich von Berlin-Mitte entlasten.

Während das langjährige Mittel der Lufttemperatur im Großen Tiergarten 9 bis 9,5 hC und im Plangebiet 10 hC beträgt, erreichen die dichten Innenstadtquartiere mehr als 10,5 hC. In austauscharmen Strahlungsnächten treten zwischen Berlin-Mitte und dem Plangebiet Temperaturunterschiede von bis zu 4 hC und gegenüber dem Großen Tiergarten von bis zu 6 hC auf.

2) Die Aussagen zum Klima sowie die Einschätzungen der klimatischen Auswirkungen im Kapitel III. 3.2 basieren auf dem stadtklimatischen Gutachten der PROJEKTGEMEINSCHAFT HORBERT/SEEBAUER, WEFERS U. PARTNER, daß zur Beurteilung der Auswirkungen der Planungen um den Großen Tiergarten auf das Stadtklima (März 1995) erstellt wurde.

Das Plangebiet stellt auch im Hinblick auf die relative Feuchtesättigung und die mittlere Häufigkeit von Tau,- Reif- und Nebelbildung einen Übergangsbereich zwischen dem Großen Tiergarten und der Friedrichstadt dar. Ebenfalls liegt die Schwülegefährdung niedriger als in den östlich angrenzenden Gebieten.

Die bodennahen Wind- und Austauschverhältnisse sind sowohl zu den Tages- als auch zu den Nachtstunden vergleichsweise gut. Lediglich in einigen Straßenzügen verstärken sich die Windgeschwindigkeiten durch Düseneffekte.

Die west-ost-gerichteten Kaltluftbewegungen aus dem Großen Tiergarten in die östlich angrenzenden dicht bebauten Bereiche werden unterstützt durch die heute offenen Flächen der ehemaligen Ministergärten, die ein Vordringen der Kaltluft entlang der Behren-, der Französischen und der Voßstraße in den klimatisch belasteten Bereich um die Wilhelmstraße fördern. Daneben sind die Freiflächen der ehemaligen Ministergärten Bestandteil einer großräumigen süd-nordgerichteten Belüftungsbahn, die sich vom Schöneberger Südgelände bis zum Humboldthafen erstreckt und die innerstädtische Wärmeinsel Berlins in einen westlichen und einen östlichen Bereich teilt.

Im UMWELTATLAS BERLIN (1993) wird das Plangebiet im Nordosten dem Belastungsbereich 4 a (Friedrichstadt 4 b) und im Südwesten dem Übergangsbereich 3 (Großer Tiergarten 1 a) zugeordnet. In beiden Bereichen gilt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen.

Entsprechend der klimatischen Bedeutung der heute offenen Flächen wird bei KOWARIK (1992) die Erhaltung der Freiflächen der ehemaligen Ministergärten als Kompensation für die Bauvorhaben im Spreebogen sowie am Pariser und am Potsdamer/Leipziger Platz empfohlen.

Arten und Biotope

Die Darstellung und Bewertung der realen Vegetation im Plangebiet beruht auf einer Ende April 1994 durchgeführten Kartierung. Da die Nutzungen im Bereich des ehemaligen Mauerstreifens dauernden Veränderungen unterliegen, treten auch dementsprechend Veränderungen in der Vegetationsstruktur auf. Den Bestandsbeschreibungen und der Eingriffsbewertung wurde aus rechtssystematischen Gründen der Bestand zum Zeitpunkt der Kartierung zu Grunde gelegt.

Im Plangebiet betrug zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme die Gesamtfläche vegetationsbestandener Flächen 40 560 m2. Zählt man die teilversiegelten, krautig bewachsenen Flächen (2 788 m2 Fugenpflaster) hinzu, ergeben sich insgesamt 43 348 m2. vegetationsarm (auf ca. einem Drittel der verbleibenden Fläche wurden im Frühsommer 1994 Mohnansaaten ausgebracht). Daneben ist der Bereich durch ausgedehnte Pionierfluren sowie ruderale Gras- und Staudenfluren geprägt.

Der Bereich entlang der Ebertstraße weist, auf Grund der weitgehend versiegelten oder verdichteten Flächen, keine flächigen Vegetationsbestände, sondern nur im nördlichen Abschnitt zum Teil zweireihige Baumpflanzungen auf. Der östliche Teil des Plangebietes mit den großen Innenhöfen ist durch gärtnerisch angelegte Vegetationsbestände wie ausgedehnte Zierrasenflächen, Ziergehölz- und Baumpflanzungen gekennzeichnet. Im Bereich der Parkplätze und der großen Rasenfläche sind jedoch auch vergleichsweise ältere Baumbestände vorhanden.

Innerhalb des Plangebietes kommen 40 Bäume (Linden, Roßkastanien, Ahorne, Pappeln und Ulmen) vor, die mit Stammumfängen von über 0,6 m der Baumschutzverordnung Berlin unterliegen, 15 davon auf den WBM-Flächen westlich der Wohnbebauung.

Dazu existieren insgesamt 267 Bäume mit Stammumfängen bis zu 0,6 m, davon 164 auf den WBM-Flächen. Am stärksten vertreten sind Ahorne, Linden, Eschen und Roßkastanien, ergänzt durch 16 weitere Arten mit nur jeweils wenigen Exemplaren.

Fauna

Im Bereich des ehemaligen Grenzstreifens und der Grünflächen der Wohnbebauung treten vor allem sogenannte Ubiquisten (wenig spezialisierte Vogelarten) und an Menschen angepaßte Vogelarten auf. Seltene bzw. störungsempfindliche Arten haben ihre Reviere im Großen Tiergarten und in benachbarten Grünflächen; für sie erfüllen die Brachflächen nur lebensraumergänzende Funktionen.

Arten der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.

Landschaftsbild Hervorzuhebende landschaftsbildprägende Merkmale sind die Erlebbarkeit einer offenen Stadtbrache, die großen Sichtweiten einer ebenen Freifläche in der Innenstadt sowie die Elemente der Einzelbäume und die Baudenkmäler der Umgebung. Von Bedeutung ist darüber hinaus der Wert der Fläche als Übergang zweier sehr unterschiedlicher Stadtstrukturen: der Große Tiergarten und die östlich angrenzende dichte Bebauung. Die Fläche der offenen Stadtbrache gewinnt einen zusätzlichen Erlebniswert durch die Überlagerung unterschiedlicher geschichtlicher Abschnitte vom Grenzstreifen über die ehemaligen Ministergärten zu den Reliefresten der Trümmer der Neuen Reichskanzlei sowie durch den räumlich-visuellen Bezug zu historischen Bauwerken wie dem Reichstagsgebäude und dem Brandenburger Tor.

Merkmale von beeinträchtigender Wirkung sind der „unfertige", unvermittelte Übergang der Wohnbebauung Wilhelmstraße zu den Freiflächen der ehemaligen Ministergärten und eine nicht eindeutige visuelle Gliederung zwischen privatem und öffentlichem Freiraum.

Wohnen

Das Plangebiet wird neben der großen Brachfläche durch Wohnungsbauten geprägt. Die der WBM gehörende Neubausiedlung beiderseits der Wilhelmstraße umfaßt 1 048 Wohnungen, von denen 669 mit insgesamt rund 1 300 Bewohnern im Plangebiet liegen. Die durchschnittliche Belegung von zwei Bewohnern je Wohnung entspricht dem Durchschnitt im Bezirk Mitte. Ausstattungsmängel gibt es nicht.

Bei der Ausstattung mit Stellplätzen ist die Siedlung beiderseits der Wilhelmstraße als Einheit zu betrachten. Im Plangebiet gibt es 319 und außerhalb 171 Stellplätze. Viele der Stellplätze sind von der WBM zusammen mit den Wohnungen vermietet worden.

Wohnungsbezogene, private Grün- und Freiflächen

Entsprechend der geringen GRZ des Bestandes (0,2 bis 0,3) zeichnen sich die Wohngrundstücke im Plangebiet durch ein, im Vergleich zu benachbarten innerstädtischen Lagen, besonders großflächiges Angebot wohnungsbezogener Nutzungen aus.

Allerdings nehmen die 319 ebenerdigen Stellplätze mit ihren Zufahrten, die parallel zur Wilhelmstraße verlaufende private Erschließungsstraße und die ebenfalls private Erschließung „An der Kolonnade" erhebliche Flächen in Anspruch.

Innerhalb des Plangebietes gibt es private Brutto-Grünflächen mit zusammen rund 19 680 m2 (auf der gesamten WBM-Wohnanlage existieren zwischen Behren- und Voßstraße ­ also auch nördlich des Plangebietes ­ insgesamt 30 300 m2), dies entspricht 15 m2 je Einwohner (18 m2/Ew. insgesamt). Der informelle Richtwert des Lapro fordert 11 m2 je Einwohner private Brutto-Grünflächen.