Zuwendungen zur Förderung der Gründung von Wohnungsgenossenschaften

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gründung von Wohnungsgenossenschaften zu erlassen.

Zweck der Zuwendung ist die Förderung

- der Ausgründung einer Genossenschaft zur Übernahme von Wohnungen aus dem vorhandenen Bestand,

- der Neugründung einer Genossenschaft zur Schaffung neuer Wohnungen,

- des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einer aus- bzw. neu gegründeten Genossenschaft.

Zuwendungsempfänger/-innen sind:

- für die Förderung der Gründung: die Genossenschaft in Gründung,

- für die Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen: natürliche Personen, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach §§ 25 ff. II WoBauG analog der Eigenheimprogramme A und B nicht überschreiten.

Für die Höhe der Förderung soll gelten:

- beim Erwerb von Geschäftsanteilen erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung durch einen einmaligen Zuschuß, der 1/3 des Betrages der gezeichneten Anteile, maximal 4 000 DM betragen soll,

- bei einer Genossenschaftsgründung erfolgt ein zusätzlicher Pauschalbetrag von 20 000 DM,

- bei einer Genossenschaftsgründung aus dem vorhandenen Wohnungsbestand werden Kosten für Beratung und Berechnung für die Wirtschaftlichkeit bis zu 10 000 DM auch dann gefördert, wenn auf Grund der ermittelten Berechnungen eine Genossenschaftsgründung nicht realisierbar oder nicht empfehlenswert ist.

Die Finanzierung soll durch Umschichtung von Mitteln der Eigenheimförderung erfolgen.

Begründung:

Im Wege der Privatisierung von Wohnungen an die Mieter/-innen soll innerhalb des Wohnungsbestandes die Eigentumsquote erhöht werden. Es hat sich gezeigt, dass die finanziellen Voraussetzungen für den Kauf von Wohnungen und dem Wunsch, Eigentumswohnungen zu kaufen, bei ca. sechs Prozent der Mieterschaft liegt. Genossenschaftsanteile sind weit preisgünstiger als der Erwerb von Eigentumswohnungen, somit auch für wesentlich mehr Mieter/-innen realisierbar. Dennoch gibt es keine Landesförderung, um diese Form der Eigentumsmaßnahme zu fördern. Dagegen fördert das Land Berlin immer noch in absoluter Spitzenreiterposition den Eigenheimbau. Hier soll sogar eine Ausweitung der Förderung auf Einkommensbezieher/-innen bis 240 000 DM im Jahr erweitert werden.

Besonders in der Gründungsphase benötigen Mieter/-innen Beratung und Unterstützung. Dabei setzen Finanzfragen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Entwicklung von Sanierungskonzepten Fachkenntnisse voraus, die nur in seltenen Fällen aus der Mieterschaft selbst erbracht werden können.

Die Zuwendung für Genossenschaftsanteile würde eine Eigentumsform unterstützen, die für viele Menschen möglich ist und die Verantwortung und Mitbestimmung im unmittelbaren Wohnumfeld fördert.