Umweltschutz

Die in dem Bebauungsareal befindlichen Bodenuntersuchungen zeigten keine Belastungen.

In der Planstraße Nord 24 sowie die Flächen in westliche Richtung wurde eine orientierende- und eine Detailerkundung durchgeführt (Fa. envi sann GmbH, Gutachten vom 27. Juli 1994 und

7. Oktober 1994). Die Analysen von Boden- und Grundwasserproben in dem relevanten Grundstücksabschnitt zeigten schon in der orientierenden Untersuchung keine Auffälligkeiten, so daß hier keine Detailerkundung erforderlich war.

Laut Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie ist im vorhandenen Straßenbereich grundsätzlich mit Kontaminationen durch die Parameter PAK, polychlorierte Bephenyle (PCB), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Schwermetalle zu rechnen.

Bei Baumaßnahmen, die den Aufbruch und die Erneuerung der Straßendecke vorsehen, muss eine ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden alten Straßenmaterials über die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr vorgenommen werden.

Zusätzlich sind Sohl- und Wandbeprobungen der Baugrube sowie Deklarationsanalysen vorzunehmen, da möglicherweise kontaminiertes Auffüllungsmaterial beim damaligen Straßenbau verwendet wurde. Im Zuge einer Neubebauung muss das eventuell kontaminierte Auffüllungsmaterial ausgekoffert und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Grundsätzlich steht nach Auskunft der o. g. Senatsverwaltung einer Festsetzung als öffentliche Straßenverkehrsfläche nichts entgegen. Bei Realisierung der Baumaßnahmen müssen die o. g. erforderlichen Bodensanierungen durchgeführt werden.

II. Planinhalt II.1 Entwicklung der Planungsüberlegungen

Bereits am 13. September 1994 hatte das Bezirksamt Treptow von Berlin in seiner Sitzung die Aufstellung der Bebauungspläne XV-52 bis XV-56 und XV-58, die Teile des Entwicklungsbereichs und seiner Anpassungsgebiete sind, beschlossen. Wegen der besonderen städtebaulichen und stadtpolitischen Bedeutung des Verfahrens ist die weitere Zuständigkeit der Bebauungsplanverfahren zwischenzeitlich auf die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (seit Januar 1996 Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr) übergegangen.

Am 11. Dezember 1995 hat die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen die Aufstellung des Bebauungsplanes XV-67 beschlossen. Dieses Gebiet war zuvor Bestandteil des Bebauungsplanes XV-55 und zum Teil auch des XV-52. Die Geltungebereiche dieser Bebauungspläne sind dementsprechend geändert worden.

Mit der Aufstellung eines eigenständigen Bebauungsplanes für die Rudower Chaussee soll für den Ausbau dieser wichtigen regionalen Erschließungsachse gezielt und zügig Planungsrecht geschaffen werden.

Als Ergebnis der Trägerbeteiligung hat die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr am 13. Juli 1996 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XV-67 in die drei Bebauungsplanentwürfe XV-67 a (Rudower Chaussee ­ Ost), XV-67 b (Rudower Chaussee ­ Corso) und XV-67 c (Rudower Chaussee ­ West) aufzuteilen (siehe dazu auch den Punkt IV Verfahren). II.2 Intention des Planes

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes XV-67 c (Rudower Chaussee ­ West) soll die planungsrechtliche Grundlage für den Ausbau der Rudower Chaussee gesichert werden, um durch eine frühzeitige Erschließung eine Ansiedlung der angestrebten Nutzungen in den angrenzenden Gebieten zu ermöglichen.

Die Erweiterung der Rudower Chaussee ist erforderlich, da zukünftig mit einer erhöhten Verkehrsbelastung zu rechnen ist.

Die Ursachen liegen in der allgemeinen Verkehrszunahme durch den Entwicklungsbereich selbst sowie durch die Veränderungen im übergeordneten Straßennetz, die sich auf die Rudower Chaussee auswirken. Hierzu zählen der geplante Bau der A 113 (neu) und der Anschlußstelle Rudow-Ost, die Verlängerung des GroßBerliner-Damms vom Sterndamm zur Rudower Chaussee sowie der Ausbau des Segelfliegerdammes und die geplante durchgängige Befahrbarkeit der Straße am Flugplatz bis zur Rudower Chaussee. Durch diese Veränderungen übernimmt die Rudower Chaussee zusätzlich zur erhöhten Erschließungsfunktion und bisherigen örtlichen Verbindung weitere Verteilungsfunktionen.

Die Rudower Chaussee soll darüber hinaus künftig die zentrale ÖPNV-Trasse des Entwicklungsbereiches darstellen. Das Straßenbahnkonzept des Landes Berlin, in der Investitionsplanung abgesichert, sieht eine Verlängerung der Straßenbahn vom S-Bahnhof Adlershof über die Rudower Chaussee im Bereich „Corso" zum Wissenschaftsstandort nördlich der Rudower Chaussee in einem ersten Bauabschnitt bis Ende 1999 vor. In einem zweiten Bauabschnitt ist die Verlängerung und Verknüpfung mit dem S- und Regionalbahnhof Schöneweide und den dort endenden Straßenbahnlinien vorgesehen. Nach dem Jahr 2000 ist eine Verlängerung zwischen dem U-Bahnhof Schöneweide und dem U-Bahnhof Zwickauer Damm vorgesehen. Neben der Option einer Verlängerung der Straßenbahnstrecke über die Wegedornstraße wurde auf Wunsch des Entwicklungsträger BAAG die Option einer weiteren Straßenbahnführung über die Rudower Chaussee, den Eisenhutweg mit Anschluß an die vorgenannte zukünftige Linie im Sterndamm und der Stubenrauchstraße zum U-Bahnhof Zwickauer Damm aufgenommen. In der Rudower Chaussee ist die Straßenbahntrasse mit eigenem Gleiskörper in Mittellage vorgesehen.

Im Radwegekonzept für den Entwicklungsbereich ist die Rudower Chaussee die zentrale Verbindung im Südosten des Plangebietes. Darüber hinaus soll besonders im östlich angrenzenden Plangebiet des Corsos (Bebauungsplan XV-67 b)eine Aufwertung der Eingangssituation in den Entwicklungsbereich und ein der Bedeutung dieser als Einkaufsboulevard geplanten Straße entsprechender Akzent erzielt werden (siehe dazu auch unter Punkt III.4.2 Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfes ­, Bewertung der Eingriffe in Landschaftsbild und -struktur), der bis in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-67 c fortgeführt werden soll.

Die angestrebte Funktion der Rudower Chaussee als örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III) sowie die angestrebten Nutzungen südöstlich sowie nördlich dieser Achse, die angestrebte Dichte in diesen Gebieten, die enge Verflechtung der Nutzungen, die funktionalen und gestalterischen Zusammenhänge erfordern eine Absicherung der Ziele durch die Bauleitplanung.

II.3 Wesentlicher Planinhalt, Abwägung, Begründung II.3.1 Allgemeines

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt nicht die gesamte Rudower Chaussee, sondern lediglich das Teilstück für einen Abschnitt der künftig verbreiterten Rudower Chaussee 30 m südlich der künftigen Volmerstraße bis zur Wegedornstraße einschließlich ihrer Einmündung. Das Teilstück der Rudower Chaussee zwischen S-Bahnhof Adlershof bis zum östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XV-67 c (Bebauungspläne XV-67 a und XV-67 b) sowie das westlich an den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes angrenzende Teilstück der Rudower Chaussee (Bebauungsplanentwurf XV-52) werden in getrennten Bebauungsplanverfahren behandelt.

Das Bebauungsplangebiet ist Bestandteil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Berlin-Johannisthal/Adlershof. Auf Grundlage des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (heute Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie) beauftragten Rahmenplanes und seines städtebaulichen Gesamtkonzeptes der Büros Prostadt und Urban Plan vom Oktober 1993 ist für die gesamte Rudower Chaussee ein Konzept erarbeitet worden. Dessen Leitlinien sind:

- Ausbau und Verbreiterung der Rudower Chaussee entsprechend der verkehrlichen Anforderungen

- besondere Berücksichtigung der Anforderungen des ÖPNV, insbesondere Sicherung der durch die Investitionsplanung des Landes gesicherten Trasse für die Straßenbahn (im Bebauungsplan als „in Aussicht genommene Straßenbahntrasse" dargestellt)

- Entwicklung der Rudower Chaussee zur Geschäfts-, Versorgungs- und Erschließungsachse für den Entwicklungsbereich nördlich des Teltowkanals und südlich des Bahndammes

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-67 c soll öffentliche Straßenverkehrsfläche in einer Breite zwischen 33,70 m bis 44 m festgesetzt werden.

Für die Entwicklungsmaßnahme wurden mit Hilfe von Modellrechnungen die zukünftigen Verkehrsbelastungen für das geplante Straßennetz ermittelt und ein Verkehrskonzept erstellt (siehe unter Punkt II.3.2.2 Motorisierter Individualverkehr).

Die Rudower Chaussee als geplante vierstreifige örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III) weicht auf Grund ihrer Bedeutung für den Entwicklungsbereich und der vorgesehenen Straßenbahntrasse mit ihrem breiten Profil von den übrigen Straßen im Entwicklungsbereich ab.

II.3.2 Straßenverkehrsfläche

Die Erschließungsachse für den Entwicklungsbereich nördlich des Teltowkanals und südlich des Bahndammes ist die Rudower Chaussee. Sie stellt die Verlängerung der Dörpfeldstraße östlich des Adlergestells in westliche Richtung dar und verbindet die Ortsteile Johannisthal und Adlershof miteinander sowie diese mit Rudow.

Die Straßenverkehrsfläche der Rudower Chaussee soll entsprechend ihrer übergeordneten Bedeutung als städtebauliches und verkehrliches „Rückgrat", insbesondere für den ÖPNV, und Boulevard des Gesamtgebietes sowie als örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III) in ihrem Teilabschnitt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Breiten zwischen 33,70 m und 44 m festgesetzt werden.

Die festgesetzte Breite der Rudower Chaussee berücksichtigt zwei Fahrbahnen pro Richtung, Parkstände, Geh- und Radwege, Pflanzstreifen bzw. Baumscheiben sowie einer Gleisanlage für die Straßenbahn von Adlershof in Richtung Schöneweide. Eine weitere Option sieht eine Straßenbahnverbindung über die Rudower Chaussee, Wegedornstraße, Schönefelder Chaussee nach Altglienicke vor. Die Breite von 41,70 m in Höhe der künftigen Magnusstraße ist erforderlich, um in diesem Bereich eine Straßenbahnhaltestelle im Straßenraum unterbringen zu können. Die Optionen sind ohne wesentliche Kostensteigerungen zu ermöglichen.

Eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche ist neben dem gestalterischen Anspruch, der an die Rudower Chaussee gestellt wird (siehe dazu auch Punkt II.3.2.1) auch auf Grund der geplanten Nutzungen nördlich und südlich der Rudower Chaussee notwendig. Der heutige Straßenquerschnitt genügt den zukünftigen Anforderungen als örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III) nicht. Im folgenden sollen die geplanten Nutzungen südlich und nördlich der Rudower Chaussee beschrieben werden.

Geplante Nutzungen südlich der Rudower Chaussee: Entlang der südlichen Seite der Rudower Chaussee ist im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme folgendes geplant:

- Die Festsetzung von Kerngebieten an der Rudower Chaussee soll die angestrebte Ansiedlung städtischer Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie den Medienstandort sichern.

- In dem Abschnitt zwischen der künftigen Magnusstraße und der Wegedornstraße sollen Kerngebiete festgesetzt werden.

Geplante Nutzungen nördlich der Rudower Chaussee:

- Die Festsetzung von Kerngebieten an der Rudower Chaussee soll die angestrebte Ansiedlung städtischer Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie einzelner Hochschuleinrichtungen sichern.

- An der Rudower Chaussee soll der Standort der mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereiche der Humboldt-Universität durch die Festsetzung von Sondergebieten ­ Hochschule ­ ermöglicht werden.

Direkt an der Rudower Chaussee im angrenzenden Bebauungplanentwurf XV-55 a zwischen der Planstraße Nord 26 und der künftigen Newtonstraße ist auch das „Forum" der Universität, ein nahezu unbebauter Platz mit einem Cafe? und Informations- und Kommunikationszentrum vorgesehen. Das Forum soll der zentrale öffentliche Raum des Stadtteiles sein.

- Westlich der Planstraße Nord 24 soll neben den Kerngebieten auch ein Gewerbegebiet festgesetzt werden.

In den angrenzenden Baugebieten sollen Baugrenzen sowie Baulinien an den Straßenbegrenzungslinien festgesetzt werden, um eine einheitliche Straßenflucht sicherzustellen, die dem Charakter der größeren Straßen in diesem neuen Stadtteil entsprechen und ihre übergeordnete Bedeutung hervorheben soll. Der breite Straßenraum der Rudower Chaussee soll eingefaßt und die Bedeutung der Rudower Chaussee betont werden.

Durch die Festsetzung von Baulinien an den Eckpunkten von Baufeldern entlang der Rudower Chaussee sollen klare Raumkanten gesichert werden. Um die notwendige Flexibilität bei der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes zu gewährleisten, beschränkt sich die Festsetzung von Baulinien auf die Eckpunkte der Baufelder.

In den beiden angrenzenden Sondergebieten der HumboldtUniversität soll in einem Fall abweichend eine durchgehende Baulinie festgesetzt werden, um hier eine einheitliche Raumkante zu ermöglichen, in dem anderen Fall soll auf Grund vielfältiger städtebaulicher Zielsetzungen durch eine durchgehende Baugrenze eine hier notwendige höhere Flexibilität gewährt werden.

Zukünftig wird die Bebauung direkt an die Rudower Chaussee grenzen und die Bestandsgebäude, soweit sie erhalten bleiben, zu großen Teilen verdecken.

II.3.2.1 Straßenprofile

Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, da es sich um eine öffentliche Fläche handelt und die Gemeinde nicht selbst gebunden werden soll. Es werden lediglich die Straßenbreiten festgesetzt.

Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme sind jedoch ein Verkehrskonzept und ein Konzept zur Gestaltung des öffentlichen Raumes erstellt worden. Für die Rudower Chaussee sind dabei Profile entstanden, die an dieser Stelle zur näheren Erläuterung dargestellt werden sollen.

Bebauungsplanentwurf XV-67 a

Der Bereich zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und der Planstraße Ost 6 (Bebauungsplanentwurf XV-67 a) stellt den Eingangsbereich in den Entwicklungsbereich dar. Der angrenzende Bebauungsplanentwurf sieht derzeit eine Breite von 50,35 m vor.

Die Breite dieses Straßenabschnittes ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, da sie von der Aufweitung der S-Bahnunterführung und der Lage der Straßenbahn (Seiten- oder Mittellage) abhängt.

Nach derzeitigem Planungsstand sind zwei mal zwei Fahrspuren mit einer Aufweitung im Zufahrtsbereich vorgesehen. Der Straßenraum soll großzügig mit einer vierreihigen Allee, einer Straßenbahntrasse, Radwegen und breiten Gehwegen ausgestattet werden, um der angestrebten Funktion der Rudower Chaussee als Einkaufsboulevard, Eingangs- und Zentrumsbereich gerecht zu werden.

Angrenzender Bebauungsplanentwurf XV-67 b

Nach der Kreuzung Planstraße Ost 6 und Planstraße Nord 12 verringert sich die Breite des Gehwegbereiches vor allem auf der südlichen Straßenseite, so dass eine Straßenbreite von 44 m entsteht.

Eine vierreihige Allee, die Straßenbahn in Mittellage, Radwege und ein breiter Gehweg auf der Nordseite der Rudower Chaussee

­ Corso ­ sollen die adäquate Weiterführung des neuen, repräsentativen Eingangsbereiches am S-Bahnhof Adlershof in die Wissenschafts- und Wirtschaftsstadt darstellen.

Der breitere Gehweg (ca. 5 m) auf der nördlichen Straßenseite entspricht dem durch die vorgesehenen Nutzungen zukünftig zu erwartenden Besucherstrom. Hier soll Raum zum Flanieren, zur Begegnung und Kommunikation entstehen. Der vergleichsweise schmale Gehsteig auf der südlichen Straßenseite spiegelt die unterschiedliche Charakteristik der beiden Gebiete wieder. Hier wird nicht in dem Maße mit Dienstleistungen und Einzelhandel zu rechnen sein, wie auf der gegenüberliegenden Seite. Für den Bereich der Humboldt-Universität ist der Raum für Kommunikation und Begegnung vor allem innerhalb des Universitätskomplexes oder auf der nördlichen Seite der Rudower Chaussee (z. B. dem Forum) zu suchen.

Das Profil der Rudower Chaussee wird auch durch die Lage des Haubenkanals (siehe auch unter Punkt 1.5 Abwasser) bestimmt, der aus statischen Gründen nicht durch die geplanten Straßenbahngleise überbaut werden darf. Um trotz der Querschnittseinflüsse des Haubenkanals auf der Nordseite der Rudower Chaussee einen großzügig angelegten Gehweg zu realisieren, wird die geplante nördliche Baumreihe in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungen in Baumscheiben angelegt.

Bebauungsplanentwurf XV-67 c

Es ist eine Reduzierung der Straßenbreite in der Höhe der künftigen Newtonstraße vorgesehen, da die Rudower Chaussee in diesem Bereich nicht mehr den repräsentativen Boulevard-Charakter einnehmen wird, wie es in dem Abschnitt zwischen dem S-Bahnhof Adlershof und der künftigen Newtonstraße angestrebt wird. Hier wird zur Reduzierung der Straßenbreite auf die Pflanzstreifen seitlich der für Straßenbahntrassen bereitgehaltenen Flächen, auf denen im breiteren Profil die Haltestellen für die Straßenbahnen untergebracht werden können und in denen auch die im angrenzenden Bebauungsplan geplante innere Baumreihe der vierreihigen Allee gepflanzt werden sollen, verzichtet. Weiterhin werden die Breiten der Gehwege und der Pflanzstreifen seitlich der Gehwege reduziert.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind pro Fahrtrichtung zwei Fahrbahnen mit zusätzlichem Parkstreifen und ein 3,50 m breiter Mittelstreifen geplant. Der gewählte Querschnitt läßt die Option einer Straßenbahn in Mittellage zu. Bei Umbau für die Realisierung der Straßenbahn wird dann der Mittelstreifen von 3,50 m um jeweils 2,05 m auf 7,60 m verbreitert. Die Fahrbahn liegt dann zum Teil auf dem vormaligen Parkstreifen. Parkstände können dann je nach Bedarf zwischen den Bäumen angelegt werden. Dies ist alles innerhalb der festgesetzten Breiten möglich (siehe Abbildung auf folgender Seite):