Einrichtungen mit Entwöhnungsbetten

Mitteilung ­ zur Kenntnisnahme ­ über Teilfortschreibung des Krankenhausplanes 1993, hier: Einrichtungen mit Entwöhnungsbetten

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 1998 dem Abgeordnetenhaus zu berichten, welche Einrichtungen in der Region Berlin-Brandenburg Entwöhnungsbetten vorhalten."

Hierzu wird berichtet:

Im Land Berlin sind die Entwöhnungsbetten aus der Teilfortschreibung 1997 des Krankenhausplanes 1993 ausgeschieden.

Von den vier betroffenen Krankenhäusern haben drei Verhandlungen mit den Rentenversicherungsträgern aufgenommen.

Verträge zur Weiterführung der Entwöhnungsbetten als Rehabilitationsbetten wurden mit den Rentenversicherungsträgern inzwischen durch

- das Krankenhaus Hellersdorf, örtlicher Bereich WilhelmGriesinger-Krankenhaus, für 40 Betten,

- das Krankenhaus Reinickendorf, örtlicher Bereich Karl- Bonhoeffer-Nervenklinik, für 45 Betten abgeschlossen.

Das

- Krankenhaus Spandau, örtlicher Bereich Wilhelm-Griesinger Straße, befindet sich derzeit noch in Verhandlungen mit den Rentenversicherungsträgern ber 45 Betten. Ein Versorgungsvertrag wurde noch nicht abgeschlossen.

Nach erfolgreichem Abschluß dieser Verhandlungen wird das Land Berlin insgesamt über 130 Entwöhnungsbetten verfügen.

Im Land Brandenburg werden in Rehabilitationseinrichtungen gegenwärtig 455 Betten für die Entwöhnungsbehandlung Suchtkranker (Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit) vorgehalten.

Davon befinden sich

- 120 Betten in der Suchtfachklinik Bad Liebenwerda,

- 135 Betten in der Fontane-Klinik in Motzen und

- 200 Betten in der Salus-Klinik in Lindow.

In der Region Berlin-Brandenburg werden demnach 585 Entwöhnungsbetten vorgehalten.

Das Krankenhaus Reinickendorf hat zusätzlich mit den Rentenversicherungsträgern auch die ambulante Nachsorge für Patienten mit einer Entwöhnungsbehandlung vertraglich geregelt. Diese Nachsorge erstreckt sich auf 6 Monate und kann ­ auf Antrag des Patienten und mit ärztlicher Stellungnahme ­ auf 12 Monate verlängert werden. So können 40 Patienten pro Woche in 4 Gruppen ambulant nachbehandelt werden.

Wir bitten, den Beschluß zu III. damit als erledigt anzusehen.