Ökologisch-soziale Reform der Erdgastarife in Berlin

„Der Senat wird aufgefordert, mit der GASAG einen Kooperationsvertrag abzuschließen, um gemäß Konzessionsvertrag Maßnahmen zur Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung sowie zur Nutzung regenerativer Energien (z. B. Solarthermie) durchzuführen".

Hierzu wird berichtet:

Die Verhandlungen zwischen dem Land Berlin ­ vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie ­ und der GASAG Berliner Gaswerke AG über einen Kooperationsvertrag wurden auf Arbeitsebene Ende Dezember 1997 abgeschlossen und nach dem Verkauf der landeseigenen Gesellschaftsanteile des Unternehmens Anfang Mai 1998 paraphiert. Der Aufsichtsrat der GASAG hat der Vereinbarung bereits zugestimmt, so dass diese unmittelbar nach Unterzeichnung in Kraft treten kann. Die Laufzeit beträgt vier Jahre.

Die GASAG wird als Energiedienstleistungsunternehmen auf der Grundlage ihrer Satzung, des mit dem Land Berlin abgeschlossenen Konzessionsvertrages und des Energiekonzepts Berlin die Einsatzmöglichkeiten von Erdgas verstärkt weiterentwickeln. Sie unterstützt und fördert neue technische Entwicklungen und deren Einsatz in der Praxis im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Dazu wird die GASAG ein Förderprogramm „Klimaschutz und Luftreinhaltung" auflegen, das eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2001 haben soll. Als Fördervolumen sind insgesamt 10 Mio. DM vorgesehen. Das Programm erstreckt sich auf folgende Maßnahmenbereiche:

- Allgemeines Informations- und Beratungsangebot

- Klimaschutzaktion „Heizkosten senken und an die Umwelt denken"

- Flächendeckende Erdgaserschließung

- Einsatz energiesparender Erdgassysteme

- Energiedienstleistung „Energiesparcontracting"

- Erdgas und Solarthermie

- Erdgas als Kraftstoff

- Kooperation und Kommunikation

- Forschung und Entwicklung

Durch das Förderprogramm sollen alle Projekte zur Energieversorgung mit Erdgas gefördert und unterstützt werden, die zu einer rationellen Energienutzung bei gleichzeitiger SchadstoffEmissionsminderung des eingesetzten Brennstoffs führen.

Hierzu zählen derzeit Niedertemperaturgeräte, Brennwertkessel und Blockheizkraftwerke.

Im Rahmen von Energiedienstleistungsprojekten wird die GASAG Kombinationen von Brennwerttechnik und Solarthermie oder dezentrale KWK-Anlagen anbieten.

In einem ersten Schritt wird die GASAG die Verknüpfung von Erdgas und Solarthermie im Ein- und Zweifamilienhausbereich mit einem Zuschuß von 2 000,- DM pro Modul fördern. In Sanierungsgebieten sollen mit Erdgas kombinierte thermische Solaranlagen mit mehr als 50 m2 Kollektorfläche mit 20 000,- DM bezuschußt werden.

Weiterhin wird das Unternehmen das vorhandene Modell einer Energiesparpartnerschaft des Landes Berlin unterstützen sowie eigene Modelle für Energiesparpartnerschaften in den Bereichen öffentliche Liegenschaften, Wohnungsbaugesellschaften und private Gebäude entwickeln.

Der Erdgasantrieb stellt derzeit die ökologisch sinnvollste serienmäßig verfügbare Kraftfahrzeug-Antriebstechnik dar. Die GASAG betreibt die Markteinführung von Erdgas als Kraftstoff.

Zielsetzung ist es, in Berlin ein ausreichend dichtes Netz von Erdgastankstellen aufzubauen und insbesondere die Umstellung von Fahrzeugflotten im öffentlichen und gewerblichen Bereich für den Einsatz von Erdgas als Kraftstoff zu gewinnen.

Im Gegenzug wird das Land Berlin die GASAG bei den geplanten Maßnahmen unterstützen. So soll u. a. für das Innenstadtgebiet neben der Fernwärmeversorgung der Anschluß an das Erdgasnetz der GASAG präferiert werden, da dies in der dichtbesiedelten Innenstadt mit hoher Wärmedichte ökologisch neben der Fernwärmeversorgung eine sinnvolle Art der Energiebereitstellung darstellt. Dies gilt gleichermaßen für Landesbauten, Empfehlungen für Bundesbauten sowie regionale Versorgungskonzepte.

Weiterhin wird sich das Land Berlin dafür einsetzen, dass in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Berlins zur Sicherstellung der umweltpolitischen Zielsetzungen zur CO2-Emissionsminderung nur moderne Energietechnologien zum Einsatz kommen.

Die Entscheidung über die einzusetzende Energieart soll dabei von Gesichtspunkten des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit abhängen.

Auf Anfrage stellt das Land Berlin ­ soweit möglich ­ der GASAG unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen Daten über landeseigene Bauten zur Verfügung.

Dabei handelt es sich insbesondere um Daten über feststoffgefeuerte Anlagen und Bauten, bei denen eine Erneuerung der Heizungsanlage ansteht sowie Bauten, für die bestehende Wärmebzw. Energielieferungsverträge auslaufen. Ebenso informiert das Land Berlin auf Anfrage die GASAG über bevorstehende Baumaßnahmen der öffentlichen Hand.

Das Land Berlin wird die GASAG bei der Ermittlung und Durchführung möglicher für die Kombination von Brennwerttechnik mit Solarthermie bzw. BHKW-Anlagen geeigneter Projekte sowie bei der Umsetzung GASAG-eigener Konzepte für Energiesparpartnerschaften im öffentlichen Bereich unterstützen.

Das Land Berlin unterstützt die GASAG bei ihrem Vorhaben zur Markteinführung von Erdgas als Kraftstoff. Dazu wird sich das Land Berlin u. a. auf Bundesebene dafür einsetzen, dass rechtzeitig eine Entscheidung darüber erzielt wird, dass der Mindeststeuersatz der EU für Erdgas (18,70 DM/MWh) möglichst weit über das Jahr 2000 hinaus beibehalten wird und prüfen, ob und welche Vorteile bei der Benutzung von Erdgasfahrzeugen im Rahmen von Pilotprojekten gesetzlich initiiert werden können.

Außerdem soll den landesunmittelbaren und -mittelbaren Körperschaften und Anstalten sowie Unternehmen, an denen eine mehrheitliche Beteiligung des Landes besteht, der Einsatz von Erdgasfahrzeugen nachdrücklich empfohlen werden.

Die für die Genehmigung zur Errichtung oder zum Umbau von öffentlichen Kraftfahrzeugtankstellen in Berlin zuständigen Behörden werden aufgefordert zu prüfen, inwieweit Investoren angehalten werden können, Erdgasbetankungsanlagen in die Baumaßnahmen zu integrieren. Ebenso wird das Land Berlin prüfen, ob bei zukünftigen Ausschreibungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere Buslinien, die durch hoch belastete Straßen oder Gebiete führen, der Einsatz von Erdgasfahrzeugen vorgeschrieben werden soll.

Als wesentliche Rahmenbedingungen für die Verhandlungen waren der Konzessionsvertrag zwischen dem Land Berlin und der GASAG, das Landesenergiespargesetz, das Energiekonzept Berlin sowie die im Kooperationsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Berliner Kraft- und Licht (Bewag)-AG getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Außerdem wurden die über das erzielte Verhandlungsergebnis hinausgehenden Forderungen der beiden Vertragspartner durch deren wirtschaftliche Möglichkeiten und durch wettbewerbsrechtliche Einschränkungen begrenzt.

Insbesondere die Tatsache, dass die GASAG noch mehrere Jahre zum Abbau der betriebswirtschaftlichen Folgen des auf Stadtgasproduktion ausgerichteten Inselbetriebs benötigen wird, führte zu einer ­ im Vergleich mit dem parallel laufenden Förderprogramm der Bewag ­ geringeren Höhe des Fördervolumens. Dennoch ist der Senat der Überzeugung, dass der Vertrag für beide Seiten das „Machbare" darstellt, und eine geeignete Basis für eine noch engere Zusammenarbeit im Rahmen der ökologisch orientierten Energiepolitik bietet.

Präambel:

Beide Parteien sind sich einig darüber, dass zum Schutz der Erdatmosphäre eine konsequente Entlastung der Umwelt von Schadstoffen erfolgen muß. Dazu und zur Schonung der endlichen Energieressourcen ist ein sparsamer Energieeinsatz nötig.

Das Land Berlin wird im Zuge des Aufbaus und Ausbaus der Bundeshauptstadt seine ökologisch orientierten energiepolitischen Ziele weiterverfolgen, entwickeln und umsetzen. In die Entwicklung und Umsetzung dieser Ziele sollen verstärkt die Energieversorgungsunternehmen des Landes Berlin einbezogen werden.

Der Einsatz von Erdgas als umweltverträglicher fossiler Energieträger in allen Bereichen der Energieversorgung sowie im KfzVerkehr trägt erheblich zur Entlastung der Umwelt bei und wird vom Land Berlin ausdrücklich unterstützt.

Die GASAG entwickelt und fördert auf der Grundlage ihrer Satzung, des mit dem Land Berlin abgeschlossenen Konzessionsvertrages und des Energiekonzepts Berlin die Einsatzmöglichkeiten von Erdgas und der daraus erzeugten Produkte. Sie unterstützt und fördert neue technische Entwicklungen und deren Einsatz in der Praxis im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Auf dieser Grundlage schließen das Land Berlin und die GASAG die nachstehende Vereinbarung:

1. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist die Entwicklung, Förderung und Unterstützung langfristig erfolgversprechender Maßnahmen zur Optimierung des Erdgaseinsatzes. Dabei sollen insbesondere umweltentlastende und zugleich innovative Technologien unterstützt werden, um so den Wirtschaftsstandort Berlin zu stützen.

Die GASAG wird hierzu das von ihr entwickelte Förderprogramm „Klimaschutz und Luftreinhaltung" durchführen, mit dem das „Energiekonzept Berlin" und der „Luftreinhalteplan Berlin 1994­2000" durch verstärkten Einsatz von Erdgas unterstützt werden soll. Zur Umsetzung des Förderprogramms stellt die GASAG Mittel in einem Gesamtumfang von bis zu 10 Mio. DM zur Verfügung.

2. Zusammenarbeit:

Die GASAG ist ein Energieversorgungs- und -dienstleistungsunternehmen. Das vorrangige Interesse der GASAG ist auf eine preisgünstige, energiesparende und damit umweltverträgliche sowie langfristig sichere Energieversorgung gerichtet. Das Land Berlin und die GASAG werden zur Förderung der gemeinsamen Interessen weiterhin intensiv zusammenarbeiten. Diese Kooperation ergänzt die bereits im Konzessionsvertrag zwischen GASAG und Land Berlin vereinbarten energiepolitischen Aufgaben der GASAG. Das Energiekonzept Berlin wird von der GASAG mitgetragen.

Das Land Berlin präferiert für das Innenstadtgebiet neben der Fernwärmeversorgung den Anschluß an das Erdgasnetz der GASAG, da diese in der dichtbesiedelten Innenstadt mit hoher Wärmedichte ökologisch neben der Fernwärmeversorgung eine sinnvolle Art der Energiebereitstellung darstellt. Dies gilt gleichermaßen für Landesbauten, Empfehlungen für Bundesbauten sowie regionale Versorgungskonzepte.

Das Land Berlin wird sich dafür einsetzen, dass in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Berlins zur Sicherstellung der umweltpolitischen Zielsetzungen zur CO2-Emissionsminderung nur moderne Energietechnologien zum Einsatz kommen. Die Entscheidung über die einzusetzende Energieart soll dabei von Gesichtspunkten des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit abhängen.

Das Land Berlin wird sich in allen Gremien sowie in seinen Verwaltungen mit Nachdruck dafür einsetzen, dass bei Entscheidungen über Energieversorgungslösungen auch moderne Brennwerttechnologien und BHKW-Anlagen in Abhängigkeit vom Einzelfall zum Einsatz kommen.

3. Umsetzung des Förderprogramms:

Das Land Berlin und die GASAG vereinbaren, dass sie bei der Umsetzung des Förderprogramms vertrauensvoll zusammenarbeiten, gegenseitig auf ihre Interessen Rücksicht nehmen und sich nach Kräften unterstützen. Beide Seiten verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Daten, die bei der Abstimmung über Maßnahmen und Vorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderprogramms ausgetauscht werden, entsprechend zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

4. Beispiele für die vereinbarte Kooperation:

a) Die GASAG fördert und unterstützt alle Projekte zur Energieversorgung mit Erdgas, die zu einer rationellen Energienutzung bei gleichzeitiger Schadstoff-Emissionsminderung des eingesetzten Brennstoffs führen. Hierzu zählen derzeit Niedertemperaturgeräte, Brennwertkessel und Blockheizkraftwerke. Das Land Berlin unterstützt die GASAG beim Einsatz umweltverträglicher Anlagentechnik in folgender Weise:

Auf Anfrage stellt das Land Berlin ­ soweit möglich ­ der GASAG Daten über landeseigene Bauten zur Verfügung.

Dabei handelt es sich insbesondere um Daten über feststoffgefeuerte Anlagen und Bauten, bei denen eine Erneuerung der Heizungsanlage ansteht sowie Bauten, für die bestehende Wärme- bzw. Energielieferungsverträge auslaufen.

Auf Anfrage informiert das Land Berlin die GASAG über bevorstehende Baumaßnahmen der öffentlichen Hand.

b) Im Rahmen von Energiedienstleistungsprojekten wird die GASAG Kombinationen von Brennwerttechnik und Solarthermie oder dezentraler KWK-Anlagen anbieten. Das Land Berlin wird die GASAG bei der Ermittlung und Durchführung möglicher Projekte unterstützen.

c) Die GASAG wird das vorhandene Modell einer Energiesparpartnerschaft des Landes Berlin unterstützen sowie eigene Modelle für Energiesparpartnerschaften in den Bereichen öffentliche Liegenschaften, Wohnungsbaugesellschaften und private Gebäude entwickeln. Das Land Berlin wird die GASAG bei der Umsetzung GASAG-eigener Konzepte für Energiesparpartnerschaften im öffentlichen Bereich unterstützen.

d) Der Erdgasantrieb stellt derzeit die ökologisch sinnvollste serienmäßig verfügbare Kraftfahrzeug-Antriebstechnik dar.

Die GASAG betreibt die Markteinführung von Erdgas als Kraftstoff. Zielsetzung ist es, in Berlin ein ausreichend dichtes Netz von Erdgastankstellen aufzubauen und insbesondere die Umstellung von Fahrzeugflotten im öffentlichen und gewerblichen Bereich für den Einsatz von Erdgas als Kraftstoff zu gewinnen.

Das Land Berlin unterstützt die GASAG in ihrem Vorhaben.