Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes

Der Senat überreicht der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes.

Bremen ist als Haushaltsnotlageland gehalten, sämtliche Einnahmequellen auszuschöpfen und deshalb nunmehr auch bei der Vergnügungssteuer Steuersatzanpassungen durchzuführen.

Die Vergnügungssteuersätze für das Land Bremen wurden zuletzt mit Wirkung ab

1. Juli 1998 angehoben. Damit wurde acht Jahre auf eine Anhebung verzichtet. Die eine Anpassung der Steuersätze. und Monat für Geräte in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit (so genannte Geldspielgeräte) von 179 auf 199, für Geräte in Spielhallen ohne Gewinnmöglichkeit (so genannte Unterhaltungsspielgeräte wie z. B. Flipper) von 46 auf 102, an sonstigen Aufstellorten mit Gewinnmöglichkeit von 36 auf 82 und an sonstigen Aufstellorten ohne Gewinnmöglichkeit von 12 auf 41 angehoben.

Bei dieser Steuersatzanhebung orientiert sich Bremen an den Vergnügungssteuersätzen der Stadt Stuttgart, da diese Landeshauptstadt unter vergleichbaren Städten einen hohen Vergnügungssteuer-Durchschnittssatz aufweist.

Durch die Anhebung der Vergnügungssteuersätze ist mit Mehreinnahmen von etwa 1.500.000 zu rechnen. Es können sich jedoch insoweit auch Veränderungen durch ein verändertes Verhalten der Automatenaufsteller und der Verbraucher ergeben.

Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes Gesetz:

Artikel 1: das zuletzt durch das Gesetz vom 4. September 2001 (Brem.GBl. S. 280) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Buchstabe a wird die Angabe 179 Euro durch die Angabe 199 Euro und die Angabe 46 Euro durch die Angabe 102 Euro ersetzt.

2. In Buchstabe b wird die Angabe 36 Euro durch die Angabe 82 Euro und die Angabe 12 Euro durch die Angabe 41 Euro ersetzt.

Artikel 2:

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Begründung:

Der Senat hat am 19. April 2005 unter anderem die Anhebung der Vergnügungssteuersätze beschlossen.

Die Vergnügungssteuersätze für das Land Bremen wurden letztmals mit Wirkung ab

1. Juli 1998 angehoben. Damit ist acht Jahre lang auf eine Anhebung verzichtet worden.

Eine Auswertung der Vergnügungssteuersätze vergleichbarer Großstädte belegt, dass die Stadt Stuttgart bereits seit 1996 mit 113,75 einen hohen von 68,25. ist deshalb geboten, um auch in diesem Bereich die Möglichkeiten der Einnahmeverbesserung für Bremen zu nutzen.

Bremen orientiert sich bei dieser Steuersatzanhebung an Großstädten mit vergleichbarer Einwohnerzahl entsprechend nachstehender Aufstellung:

Stand: ab 2005 1) Steuersatz für Spielgeräte wie Dart, Flipper usw.

Bei den Umlandgemeinden werden nachfolgende Steuersätze berücksichtigt.