Neukonzipierung der Kulturförderung des Bundes für Berlin

„Der Senat wird aufgefordert, einen Vertrag mit folgendem Inhalt mit der Bundesregierung über die Finanzierung der Hauptstadtkultur auszuhandeln:

1. Über die bisher vom Bund allein (z. B. Deutsches Historisches Museum, Bauunterhaltung Neue Wache usw.) sowie vom Bund und Berlin gemeinsam finanzierten Institutionen und Projekte (z. B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berliner Festspiele GmbH, Topographie des Terrors, Haus der Kulturen der Welt usw.) hinaus werden kulturelle Einrichtungen bestimmt, die analog der bisherigen Regelung mit dem Bund der künftigen Rolle Berlins als Bundeshauptstadt Rechnung tragen und daher vom Bund und vom Land finanziert werden.

Dazu gehören die Deutsche Oper Berlin, die Staatsoper Berlin, die Komische Oper Berlin, das Philharmonische Orchester, das Konzerthaus Berlin, das Deutsche Theater, das Hebbel-Theater, das Berliner Ensemble sowie die Deutsche Kinemathek.

2. Für diese Einrichtungen schließen die Bundesregierung und das Land Berlin Verträge, in denen jeweils für die Dauer von 7 Jahren jährlich feste Summen ausgewiesen werden. Dabei übernehmen der Bund und das Land jeweils etwa die Hälfte der Finanzierung.

3. Bund und Land als Träger dieser Einrichtungen schließen mit jeder einzelnen Einrichtung einen Vertrag, der diese verpflichtet, mit der ihnen zugewiesenen Summe ihrem kulturpolitischen Auftrag nachzukommen.

4. Die jeweiligen Zuweisungen orientieren sich an der Ausgangssituation des Jahres 1997.

5. Der Vertrag soll spätestens mit dem 1. Januar 1999 beginnen."

Hierzu wird berichtet: Gegenwärtige Hauptstadtkulturfinanzierung:

Die bestehende Hauptstadtkulturförderung durch den Bund beruht auf Art. 3 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin (sog. Hauptstadtfinanzierungsvertrag) vom 30. Juni 1994. Danach werden dem Land Berlin ergänzend zu der allgemeinen Kulturförderung durch den Bund in Berlin zunächst für die Jahre 1996 bis 1999 Zuweisungen für hauptstadtbedingte kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen von insgesamt 240 Mio. DM in gleichen Jahresbeträgen von 60 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Für die Zeit ab dem Jahr 2000 haben sich der Bund und Berlin auf den Abschluß einer gesonderten Vereinbarung über die Höhe der Abgeltungsbeträge des Bundes verständigt. Über die Verteilung der Mittel entscheidet ein Kuratorium aus acht Mitgliedern, das sich in gleichen Teilen aus Bundes- und Landesvertretern zusammensetzt.

Gefördert werden bisher: Deutsche Oper Berlin, Deutsche Staatsoper Berlin, Deutsches Theater/Kammerspiele, Schauspielhaus Berlin/Konzerthaus am Gendarmenmarkt, Berliner Philharmonisches Orchester, Haus der Kulturen der Welt. Der MartinGropius-Bau wird aus- und umgebaut, um internationalen Ansprüchen als Ausstellungshaus zu genügen. Weiter werden herausragende Einzelprojekte finanziert.

Mögliche künftige Hauptstadtkulturfinanzierung: Berlin erwartet, dass sich der Bund im Rahmen des bis 2004 geltenden Hauptstadtfinanzierungsvertrages ab dem Jahr 2000 in verantwortlicher und verbindlicher Weise verstärkt an der Finanzierung derjenigen Aufgaben beteiligt, die sich aus dem historischen Erbe Preußens herleiten und/oder wegen ihres hauptstädtischen Charakters in unbestrittener Übereinstimmung mit dem Grundgesetz auch Bundesangelegenheiten im Kontext gesamtstaatlicher Repräsentation sind. So sehr es kulturpolitisch wünschenswert sein mag, über möglichst viele disponible Mittel zu verfügen, so sehr erwartet Berlin eine Übernahme institutioneller Mitverantwortung, wie sie in der anteiligen Mitfinanzierung einzelner Einrichtungen im Rahmen der praktizierten Anwendung des Hauptstadtfinanzierungsvertrages ja schon heute ansatzweise deutlich wird.

Mit dem Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin im Jahre 1999 kommt dem Bund in noch stärkerem Maße Verantwortung für die Finanzierung repräsentativer Einrichtungen und Projekte in seiner Hauptstadt zu. Der Umfang des finanziellen Engagements muss daher deutlich größer werden. Hierüber besteht weitgehend Übereinstimmung mit der Bundesregierung.

Zur Erfüllung dieser grundsätzlichen Ansprüche an die Struktur einer zukünftigen Hauptstadtkulturfinanzierung bieten sich verschiedene Modelle an:

- das bereits mehrfach angeregte Modell einer Zusammenfassung von Einrichtungen wie Deutsche Staatsoper Berlin, Komische Oper, Schauspielhaus Berlin/Konzerthaus am Gendarmenmarkt und Deutsches Theater/Kammerspiele (Gesamtzuschuß zur Zeit über 200 Mio. DM) in einer Organisation, z. B. einer Stiftung, die gemeinsam vom Bund und Land getragen und finanziert werden sollte;

- die vollständige Übernahme in die Alleinverantwortung des Bundes für einzelne Einrichtungen, die preußische Gründungen sind, wie die Deutsche Staatsoper Berlin und das Schauspielhaus Berlin/Konzerthaus am Gendarmenmarkt,

- die modifizierte Fortsetzung des bereits jetzt praktizierten Konzeptes, das in seiner Grundstruktur, nämlich der Mitverantwortung für einzelne Institutionen einerseits und der Förderung von herausragenden Einzelprojekten im Rahmen eines Hauptstadt-Kulturfonds andererseits sowohl den Berliner als auch den Bundesinteressen Rechnung trägt. Allerdings sollte in Zukunft sichergestellt sein, dass die Entscheidungsabläufe vereinfacht werden sollen.

Der vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossene Auftrag geht im wesentlichen von einer institutionellen Verantwortung des Bundes aus und wird daher auch im Grundsatz vom Senat begrüßt. Er benennt ausgewählte Einrichtungen, die jeweils zur Hälfte vom Bund und Berlin finanziert werden sollten. Daraus ergäbe sich eine Bundesbeteiligung in Höhe von ca. 170 Mio. DM.

Aus Sicht des Senats von Berlin geht es im finanziellen Interesse Berlins vorrangig darum, im Rahmen des bis 2004 geltenden Vertrages das Volumen der Hauptstadtfinanzierung für kulturelle Zwecke gegenüber dem gegenwärtigen Rahmen für die Jahre 2000 bis 2004 deutlich zu erhöhen.

Die Bundesregierung hat signalisiert, dass über den Umfang der Hauptstadtkulturfinanzierung in der restlichen Vertragslaufzeit bis 2004 aus ihrer Sicht erst in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sinnvoll verhandelt werden kann.

Wir bitten, den Beschluß damit als erledigt anzusehen.