Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken

„Der Senat wird aufgefordert, sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass bei Planfeststellungsverfahren im Bahnbereich die spätere Realisierung geplanter zusätzlicher Bahnhöfe und Haltepunkte nicht erschwert bzw. verhindert wird und mit möglichst geringen zusätzlichen Kosten verbunden ist, z. B. beim laufenden Planfeststellungsverfahren für die Dresdener Bahn."

Hierzu wird berichtet:

Es war und ist das Bestreben des Senats, gegenüber der DB AG und deren Vorgängerin, der Deutschen Reichsbahn, langfristige Planungen für den Schienenpersonennahverkehr geltend zu machen, dies unter Beachtung der Stadtentwicklungs- und Regionalplanung sowie unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage, der städtebaulichen Entwicklung und der Belange des Umweltschutzes.

Es wurde und wird stets dafür Sorge getragen, dass beim Neuund Ausbau von Bahnanlagen langfristige Vorhaben des Nahverkehrs beachtet werden.

So wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Dresdener Bahn die Lage des künftigen S-Bahnhofes Kamenzer Damm insoweit berücksichtigt, dass die Leitungen der Fernbahn außerhalb der geplanten S-Bahngleistrassen verlegt werden. Die Gleisaufweitung selbst wird allerdings aus Kostengründen noch nicht vorgenommen.

Am Bahnhof Lichterfelde Süd berücksichtigen die neuen Bahnhofszugangstunnel die künftige Fernbahn. Am S-Bahnhof Lankwitz wird dagegen kein Handlungsbedarf gesehen, da dieser zukünftig über der Leonorenstraße liegen soll und die dafür erforderlichen Flächen von der Fernbahn nicht tangiert werden.

Bei der Lückenschließung des Südrings hat der Senat zwischen den S-Bahnhöfen Sonnenallee und Treptower Park eine Vorsorgemaßnahme für den künftigen S-Bahnhof Kiefholzstraße ausführen lassen, für die eine Korrektur an den Ring-Gütergleisen erforderlich war.

Bei den Planfeststellungsverfahren für den Wiederaufbau des Nordrings hat der Senat bei verschiedenen S-Bahnhöfen dafür gesorgt, dass die Standorte bzw. Zugänge den künftigen Verkehrsbedürfnissen entsprechen.

So wurde am S-Bahnhof Jungfernheide der Übergang von der U-Bahnlinie U 7 zur S-Bahn verbessert, am S-Bahnhof Beusselstraße ein neuer Zugang vorgesehen und an den Bahnhöfen Westhafen und Wedding ebenfalls der Übergang zu den U-Bahnlinien U 9 und U 6 verkürzt.

Beim Planfeststellungsverfahren des Transrapid wird der Senat dafür sorgen, dass der langfristig geplante S-Bahnhof Neues Ufer am Charlottenburger Verbindungskanal möglich bleibt und daß die spätere Wiederherstellung der Siemensbahn nicht gefährdet wird.

Beim Wiederaufbau der sogenannten „Hamburger Bahn" westlich der Dyrotzer Straße in Berlin-Spandau wurde auf Drängen des Senats der Bahndamm auch für die S-Bahn in voller Breite aufgeschüttet, so dass die zukünftige S-Bahn nach Falkensee darauf Platz findet.

Auf der „Stettiner Bahn" sind Vorleistungen auch im Bereich des Karower Kreuzes nicht erforderlich: Nach Durchbindung der S 75, die ohnehin erst langfristig vorgesehen ist, soll hier ein Umsteigebahnhof im S-Bahn-Verkehr entstehen, ohne dass die im demnächst einzuleitenden Planfeststellungsverfahren befindlichen Anlagen der „Stettiner Bahn" geändert werden müssen.

Auch zum Regionalverkehr nach Bernau/Eberswalde könnte ­ falls sich dies als notwendig erweisen sollte ­ eine Umsteigebeziehung hergestellt werden.

Auch auf der Stadtbahn hat der Senat bei Veränderungen an den Bahnanlagen stets künftige Planungen berücksichtigt.

So wird der S-Bahnhof Charlottenburg nicht an seinem heutigen Standort grunderneuert, sondern möglichst dicht an den U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße (U 7) herangeschoben.

In ganz besonderem Maße trifft dies natürlich am neuen Lehrter Bahnhof zu, wo der Senat im Rahmen der verschiedenen Planfeststellungsverfahren (Zentraler Bereich, Transrapid) Vorkehrungen für die geplante S 21 sichern und realisieren lassen will, um diese wichtige neue Nord-Süd-Verbindung später durch den bedeutendsten Berliner Bahnhof fahren lassen zu können. Ein späteres Einfügen der Trasse wäre hier angesichts der Komplexität der Baumaßnahme gar nicht möglich.

Wir bitten, den Beschluß damit als erledigt anzusehen.