Krankenhausplanung nach dem Fallpauschalensystem

Die Fraktionen der CDU und der SPD haben unter Drucksache 16/1008 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Welche Krankenhäuser im Land Bremen haben zur Verbesserung der Wettbewerbsposition Veränderungen des Leistungsangebotes vorgenommen, und wie sehen die Veränderungen konkret aus? integrierten Versorgung und die Schärfung des medizinischen Leistungsprofils im Vordergrund der Veränderungen. Im Einzelnen:

· Klinikum Bremen-Mitte: Schaffung von interdisziplinären der Urologie, Integrationsverträge zur Endoprothetik, Onkologie, Bindung von Vertragsärzten ans Klinikum,

· Klinikum Bremen-Ost: Entwicklung sektorübergreifender Konzepte,

· Zentrums mit überregionaler Bedeutung, Einrichtung eines Diagnostikzentrums in Anknüpfung an das Zentrum für ambulantes und kurzzeitstationäres Operieren,

· Klinikum Bremen Ausbau des Herzzentrums, der Kinderkardiologie, Integrationsverträge, Integration von Reha- und ambulanten Leistungen,

· DIAKO ­ ev. Diakonie-Krankenhaus: Integrationsverträge Orthopädie,

· des Hauses (Bauchzentrum, Naturheilkunde, Ausbau der Geriatrie),

· AMEOS-Klinik Dr. Heines: Aufbau der Traumastation,

· Roland-Klinik: Schwerpunktbildung in der Orthopädie (Schulterchirurgie, Athroskopische Chirurgie, Sporttraumatologie), Zusammenführung der Handchirurgie,

· Paracelsus-Kurfürstenklinik: Schwerpunktbildung in der Orthopädie (Rückenzentrum, Bewegungsapparat), Integrationsverträge,

· Rotes Kreuz Krankenhaus: Einrichtung eines Bremer Gefäßzentrums mit und stationäres Schmerzzentrum,

Die nachstehende Übersicht stellt die Fachdisziplinen inkl. Betten und Plätzen (teilstationär) in den Krankenhäusern im Land Bremen dar. Die Grundlage bilden die Feststellungsbescheide mit Wirkung ab 1.1.2006. Nicht berücksichtigt sind noch laufende Einund Widersprüche.

3. Wie verteilen sich die Betten derzeit auf die drei Versorgungsstufen: Grund und Regelversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung in den einzelnen Krankenhäusern? Werden diese Versorgungsstufen in Zukunft auch im Land Bremen eingruppiert?

Nach dem Landeskrankenhausplan Bremens werden die Krankenhäuser im Unterschied insbesondere zu Flächenländern nicht nach den drei genannten Versorgungsstufen eingruppiert. Dies soll auch in Zukunft nicht erfolgen. Ob hier z. B. im Zuge des noch zu regelnden ordnungspolitischen Rahmens ab 2009 und der Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems ein Bedarf zu einer Neuorientierung besteht, kann heute noch nicht gesagt werden.

Diese Gruppierung dient derzeit vorrangig der Einstufung im Rahmen der Pauschalförderung und erfolgt nicht nach bundeseinheitlichen Maßstäben. Im Land Bremen ist eine derartige Eingruppierung kein Kriterium für die Förderung durch Pauschalmittel. Nach der Novellierung der Bremer Pauschalverordnung stellt sich diese Förderart verstärkt leistungsbezogen dar, überwiegend orientiert an Fallzahlen und besonderen Leistungsbereichen; geringfügig gewichtet sind dabei nach wie vor die vorgehaltenen Betten. Anlage 1: Geförderte Betten im Land Bremen nach dem Landes-Krankenhausplan am 31.12.

4. Wie wird die Notfallversorgung geregelt?

Die Versorgung von Notfallpatienten gehört zum Versorgungsauftrag der Krankenhäuser im Land Bremen. Das Bremische Hilfeleistungsgesetz vom 18. Juni 2002 verpflichtet darüber hinaus die Krankenhäuser in § 29 Abs. 2, nach Vorgaben des für das Gesundheitswesen zuständigen Senators die Aufnahme von Notfallpatienten so zu organisieren, dass diese im Regelfall ohne zeitliche Verzögerung aufgenommen werden können. Die Vorgaben regeln die grundsätzliche Verpflichtung eines Krankenhauses, Notfallpatienten vorrangig aus dem regionalen Umfeld medizinisch zu versorgen und gegebenenfalls stationär aufzunehmen. Dies gilt auch für die Behandlung auf einer Intensivpflegestation.

Beispiel mit künstlicher Beatmung wird im Einzelfall bei aktueller Vollbelegung einer Intensivstation in Absprache mit dem Rettungsdienst der Transport sowie die Aufnahme in einem anderen Krankenhaus in Bremen organisiert.

5. verteilt?

­ Auslastung der Ausbildungsplätze ­, die der ärztlichen Ausbildungsstätten der Tabelle zu Frage 5. c) ­ Anteil der Ärzte in Weiterbildung ­ zu entnehmen.