Die erfaßten Mengen der Getränkeverbunde sind Bestandteil des Sammelgemisches der LVPFraktion

Prüfbericht zum Mengenstromnachweis Berlin 1997 ARGE cyclos/HTP

7.7.2 Rechnerische Ermittlung der Einzelfraktionen

Die aussortierten und rechnerisch ermittelten Verbunde (Gesamtmenge 21.250 t 100,00 % der Verbunde

In den Rahmenbedingungen vom 26.08.1997 ist festgelegt: „Die Fraktion der Verbunde ist die Summe folgender Materialgruppen:

· Flüssigkeitskartons

· PPK-Verbunde

· Kunststoff-Verbunde

· Aluminium-Verbunde

· Weißblech-Verbunde

Die Kunststoff-, Aluminium- und Weißblechverbunde werden in einem Strom mit den jeweiligen Hauptmaterialien erfaßt, sortiert und verwertet. Der jeweilige Anteil dieser drei Verbundfraktionen wird für den Mengenstromnachweis 1997 rechnerisch, proportional zum Verpackungsverbrauch, ermittelt."

Das Verfahren der DSD entspricht den Vorgaben der Rahmenbedingungen.

Nachweis der Erfassung und Sortierung der Verbunde

Der Nachweis der Erfassung und Sortierung ist für die Kunststoff-, Weißblech- und Aluminium-Verbunde mit dem Nachweis des jeweiligen Hauptmaterials erfolgt. Die Getränkeverbunde und die PPK-Verbunde sind gesondert ausgewiesen.

Die erfaßten Mengen der Getränkeverbunde sind Bestandteil des Sammelgemisches der LVP-Fraktion. Die PPK-Verbunde sind Bestandteil des LVP-Sammelgemisches oder der PPK-Sammelmenge und daher nicht separat bei den Sortieranlagen bilanziert. Bilanziert sind die aussortierten Mengen der Getränke- und PPK-Verbunde, die zur Verwertung abgeholten Mengen und die Lagerbestände zu Beginn und zum Ende des Jahres 1997. Die Darstellung erfolgte sowohl bezogen auf Berlin, als auch bezogen auf die einzelnen Sortieranlagen.

Die Sortiermenge der Getränke- und PPK-Verbunde wurde als Produktionsmenge in den Datenblättern für Berlin und den Sortieranlagen im Mengenstromnachweis dargestellt. Die Lagermengen zum Anfang und Ende des Jahres wurden bilanziert. In diesem Punkt sind die Vorgaben der Rahmenbedingungen der LAGA-AG und der VerpackV erfüllt.

Nachweis der Verwertung der Getränkeverbunde

Die Getränkeverbunde wurden von dem Garantiegeber ReCarton übernommen.

Mengendifferenzen Zwischen den Angaben des Garantiegebers zu den übernommenen Mengen und den Angaben der DSD gab es an keiner Anlage Abweichungen von mehr als 5 %.

Prüfbericht zum Mengenstromnachweis Berlin 1997 ARGE cyclos/HTP

Empfänger

Die sortierten Getränkeverbunde wurden von zwei Verwertern übernommen. Der Nachweis der Verwertung wurde für die Getränkeverbunde nach den Kriterien der Rahmenbedingungen erbracht.

Zertifikate

Der Vergleich mit der DSD sieht vor, dass für die Verwerter von Getränkeverbunden Erstbewertungen/Zertifikate des TÜV vorliegen müssen. Die Vorgaben, die sich aus dem Vergleich des Landes mit der DSD, den Rahmenbedingungen zum Mengenstromnachweis und den sonstigen Vereinbarungen der LAGA-AG VerpackV mit der DSD/ReCarton ergeben, wurden geprüft. Bei einem Verwerter lag das Zertifikat vor. Es ergaben sich keine Unstimmigkeiten.

Die Auswertung des Zertifikats des zweiten Verwerters ergab, dass der Betrieb in 1997 überbeliefert worden war. Hierzu lag aber ein Schreiben des TÜV Rheinland vor, in dem eine höhere Lieferung, abweichend vom Zertifikat, begründet wurde. Die Begründung ist plausibel.

Die Mengen werden z. Zt. durch den TÜV erneut plausibilisiert.

Exportgenehmigungen

Der Vergleich des Landes mit der DSD enthält den Passus, dass bei einer Verbringung von Getränkeverbunden ins Ausland Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Empfängerstaaten vorliegen müssen. Für den Empfänger in Finnland liegt diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits aus den Mengenstromnachweisen vergangener Jahre vor. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden innerhalb der OECD nicht mehr ausgestellt, da Getränkeverbunde aus Haushaltungen nach dem internationalen Verbringungsrecht seit 1994 innerhalb der OECD keinerlei Exportbeschränkungen oder Kontrollen mehr unterliegen. Insofern sind die Anforderungen des Landes Berlin erfüllt.

Ergebnis der Wiegescheinprüfungen für Getränkeverbunde Wiegescheinprüfungen für bundeslandrelevante Anlagen aus Berlin wurden lediglich bei der Anlage 3005 RZB Berlin durchgeführt. Hier wurden zwar keine LVP aus Berlin sortiert, die Anlage ist aber insofern bundeslandrelevant, da der Standort in Berlin liegt. Die Wiegescheinprüfung ergab keine Auffälligkeiten. Alle gebuchten Wiegescheine konnten vorgelegt werden.

Nachweis der Verwertung der PPK-Verbunde

Die PPK-Verbunde aus Berlin wurden von dem Garantiegeber Interseroh übernommen.

Mengendifferenzen Zwischen den Angaben des Garantiegebers zu den übernommenen Mengen und den Angaben der DSD gab es an keiner bundeslandrelevanten Anlage Differenzen.

Empfänger

Die sortierten PPK-Verbunde wurden von drei Papierverwertern übernommen. Der Nachweis der Verwertung wurde somit für die PPK-Verbunde nach den Kriterien der Rahmenbedingungen erbracht.

Ergebnis der Wiegescheinprüfungen für PPK-Verbunde

Bei der Interseroh wurden stichprobenartig Wiegescheine der Sortieranlage 3030 ALBA (ehemals GASA) eingesehen. Der Prüfumfang betrug drei zusammenhängende Monate des Jahres 1997. Der Abgleich zwischen Output- und Inputbelegen ergab keine Auffälligkeiten.

Alle Buchungen wurden vollständig mit den erforderlichen Wiegescheinen belegt.

Prüfbericht zum Mengenstromnachweis Berlin 1997 ARGE cyclos/HTP

7.7.8 Bewertung des Mengenstromnachweises für Verbunde

Der Nachweis der Erfassung, Sortierung und Verwertung von Aluminium-, Weißblech- und Kunststoff-Verbunden wurde im Rahmen des Nachweises der jeweiligen Hauptmaterialien erbracht. Der Nachweis der Erfassung und Sortierung der Getränke- und PPK-Verbunde, die als Bestandteil der LVP-Mengen erfaßt wurden, ist erbracht worden.

Beim Nachweis der Verwertung der Getränke- und PPK-Verbunde traten zwischen den Angaben der DSD und den Angaben des Garantiegebers keine relevanten Mengendifferenzen auf. Alle Getränke- und PPK-Verbunde wurden direkt von Verwertern übernommen. Der Verwertungsnachweis ist für alle Mengen aus bundeslandrelevanten Anlagen erbracht.

Für die Getränkeverbunde lag bei einem der beiden Empfänger eine Abweichung beim Zertifikat vor, die aber erklärbar ist. Bei den Wiegescheinprüfungen ergaben sich für die Getränkeverbunde und PPK-Verbunde keine Unstimmigkeiten.

8 Berechnungsvarianten der Erfassungs- und Sortierquoten

Grundlagen der Quotenberechnung

In den Rahmenbedingungen ist festgelegt, wie die Erfassungs- und Sortierquoten zu berechnen sind. Folgende Grundlagen sind relevant:

Verpackungsverbrauch

In den Rahmenbedingungen ist festgelegt: „Grundlage für den Mengenstromnachweis 1997 sind die Erhebungen über das Aufkommen an gebrauchten Verpackungen, die im Gutachten der GVM vom März/April 1997 dokumentiert wurden... .... Die Berechnung der Erfassungsquoten kann auch auf der Basis aktueller Gutachten zum Verpackungsverbrauch geführt werden. Voraussetzung ist, dass von den Ergebnissen dieser Gutachten nach Prüfung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zustimmend Kenntnis genommen und sie hiernach den Ländern vom BMU zugeleitet wurden."

Die DSD errechnete die Erfassungsquoten auf der Grundlage der minimalen Verbrauchsmengen, die von der GVM für das Jahr 1997 ermittelt wurden und im März/April 1998 vorlagen. Das Umweltbundesamt hält die neuen Daten der GVM für sachgerecht. Eine positive Stellungnahme des BMU vom 15. Juni 98 liegt ebenfalls vor.

Die DSD hat die Erfassungsquoten auf der Basis der neu ermittelten Zahlen berechnet. Das ist mit den Rahmenbedingungen zu vereinbaren, da das BMU die positive Stellungnahme vorgelegt hat.

Die GVM weist für das Jahr 1997 folgende Mindestverbrauchsmengen für Berlin aus: Glas 165.439 t PPK (ohne Verbunde) 55.115 t Kunststoff (ohne Verbunde) 32.288 t Weißblech (ohne Verbunde) 17.533 t Aluminium (ohne Verbunde) 2.233 t Verbunde 28.574 t

Diese Mengen werden zur Berechnung der Erfassungsquoten herangezogen.