Strom

Prüfbericht zum Mengenstromnachweis Berlin 1997 ARGE cyclos/HTP

8.1.2 Berechnung der Erfassungsquoten Erfassungsquote Glas

Die Erfassungsquote für Glas wurde als Verhältnis der erfaßten Mengen zu den verbrauchten Mengen ermittelt. Das entspricht Punkt 5.2.1 der Rahmenbedingungen.

Erfassungsquote PPK

Die Erfassungsquote für PPK wurde ebenfalls als Verhältnis der erfaßten Mengen zu den verbrauchten Mengen ermittelt. Dabei wurden zur Ermittlung der Erfassungsmengen der PPK-Verkaufsverpackungen jeweils 25 % der Gesamterfassungsmengen zugrunde gelegt.

Das entspricht Punkt 5.3.1 der Rahmenbedingungen.

Erfassungsquote der LVP-Fraktionen Weißblech, Aluminium, Kunststoffe sowie Verbunde werden als Leichtstoffverpackungen fast überall in Mischsystemen erfaßt. Dies hat zur Konsequenz, dass die Erfassungsmengen der einzelnen Materialgruppen erst nach der Sortierung bestimmt werden können.

Alle Bundesländer haben dem Verfahren zugestimmt, wonach zur Berechnung der Erfassungsquoten folgende zwei Faktoren heranzuziehen sind:

· Die spezifische Produktionsmenge einer Fraktion, definiert als die Menge, die jeweils zum Erstabnehmer abgefahren wurde, zuzüglich Lagerendbestand und abzüglich Lageranfangsbestand. Die Mengen, die zum Erstabnehmer abgefahren wurden (Outputmengen), werden mit Wiegeschein nachgewiesen.

· Die Verpackungsanteile einer Materialgruppe, die nach der Sortierung im LVPSortierrest enthalten sind.

Die Ermittlung der Anteile der einzelnen Verpackungsmaterialien erfolgte auf der Grundlage des Gutachtens der HTP Ingenieurgesellschaft „Bundesweite Untersuchung zur Zusammensetzung von Sortierresten aus LVP-Sortieranlagen für Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbunden und Metallen", Aachen, April 1998. Zur Berechnung der Erfassungsquoten wurden die maximalen Anteile der einzelnen Verpackungsmaterialgruppen am Sortierrest zugrunde gelegt. Das Vorgehen entspricht den Rahmenbedingungen.

Berechnung der Sortierquoten Sortierquote Glas

Nach den Vorgaben der Rahmenbedingungen beträgt die Sortierquote für Glas aus Monoerfassungssystemen pauschal 100 % der Erfassungsmenge (Punkt 5.2.2 der Rahmenbedingungen). Sortierquote PPK

Für PPK wurde pauschal eine Sortierquote von 98 % angenommen. Das entspricht den Rahmenbedingungen.

Sortierquote der LVP-Fraktionen

Die Sortierquote wurde von der DSD aus dem Verhältnis der LVP-Produktionsmengen der einzelnen Materialgruppen zu den Erfassungsmengen der einzelnen Materialgruppen berechnet. Zur Berechnung der Sortierquoten wurden die minimalen Anteile der einzelnen Verpackungsmaterialgruppen am Sortierrest für die Ermittlung der Erfassungsmengen zugrunde gelegt. Das entspricht den Rahmenbedingungen.

Prüfbericht zum Mengenstromnachweis Berlin 1997 ARGE cyclos/HTP

Anerkennung von Schrotten aus Müllverbrennungsanlagen

Die meisten Bundesländer haben sich einverstanden erklärt, die Weißblechschrotte aus MVA für die Quotenberechnung anzuerkennen, wenn Punkt 6.1 der Rahmenbedingungen eingehalten wird: „Die aus Müllverbrennungsanlagen stammenden Dosenschrotte können im Rahmen des Dualen Systems berücksichtigt werden, wenn

· die DSD für jedes einzelne Bundesland eine Aufstellung der Herkunft der MVA-Schrotte vorlegt, differenziert nach Vertragsgebieten und Mengen,

· die Verwertungswege der Dosenschrotte von den Müllverbrennungsanlagen dargestellt werden."

Für die Stadt Berlin wurden 2.829 t Weißblechschrotte aus Müllverbrennungsanlagen in die Berechnung der Erfassungs- und Sortierquoten der Materialgruppen Weißblech und Verbunde einbezogen.

Nachweis der Schrotte aus Müllverbrennungsanlagen

Die MVA-Schrotte sind im Mengenstromnachweis der DSD separat in der Anlagenbilanz der 3012 AWU Berlin aufgeführt. Es handelt sich um Mengen, die von der Fa. Traube an die Sortieranlage AWU Berlin geliefert wurden. Dort wurden die Mengen verwogen und im Rahmen des Mengenstromnachweises der AWU Berlin berücksichtigt. Die Erfassung und der Verbleib der Mengen wurden durch Wiegescheine belegt.

Der TÜV Rheinland erstellte im Auftrag der DASS eine Studie zur Bestimmung des Verpakkungsanteils im Schrott von Müllverbrennungsanlagen für das Land Berlin. Für die Stadt Berlin wurden 2.829 t Dosenschrott (Weißblech-rein und Weißblech-Verbunde) ermittelt, die zusammen mit anderem Müllverbrennungsschrott im Stahlwerk eingesetzt und stofflich verwertet worden sind.

Einbeziehung der Schrotte aus MVAs in die Quotenberechnung

Die Herkunft der Schrotte aus Müllverbrennungsanlagen wurde durch Wiegescheine belegt und durch das Gutachten des TÜV Rheinland gemäß Punkt 6.1 der Rahmenbedingungen nachgewiesen.

Nach den Rahmenbedingungen müssen die Verwertungswege der Weißblechschrotte dargelegt werden. Dieses erfolgte im Mengenstromnachweis mit dem Nachweis der WeißblechOutputmengen der Sortieranlage 3012 AWU Berlin. Somit wurde auch dieser Punkt der Rahmenbedingungen erfüllt.

Für die Anerkennung der Schrotte aus Müllverbrennungsanlagen sind die Vorgaben der Rahmenbedingungen erfüllt, und die Menge der Schrotte wurde über ein Gutachten des TÜV Rheinland plausibilisiert.

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8.3 Anerkennung von Mengen aus Parallelsystemen Verpackungen aus Parallelsystemen wurden für Weißblech, Aluminium und Verbunde in die Quotenberechnung einbezogen. Es handelt sich dabei um folgende Verpackungen:

Über den Schrotthandel erfaßte Aluminiumverpackungen (inkl. Verbundanteil) 774,66 t Aluminiumverschlüsse vom RZO Velten 285,12 t

Über den Schrotthandel erfaßte Weißblechverpackungen (inkl. Verbundanteil) 8.420,30 t Weißblechdeckel vom RZO Velten 450,58 t

Für die Einbeziehung von Aluminiumverpackungen aus Parallelsystemen in die Berechnung der Erfassungs- und Sortierquoten bestehen nach Punkt 6.2 der Rahmenbedingungen folgende Vorgaben:

· „Es wird plausibel dargelegt, dass es sich ausschließlich um Verkaufsverpackungen handelt.

· Es wird plausibel dargelegt, dass die Verkaufsverpackungen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erfaßt wurden.

· Die Zuführung zur Verwertung der Verkaufsverpackungen aus Aluminium wird nachgewiesen.

· Es muss sichergestellt sein, dass keine Mengen doppelt bilanziert werden, das heißt, dass die Mengen, die den Parallelsystemen zugeordnet werden, nicht bereits im Rahmen des Dualen Systems erfaßt und bilanziert wurden."

Nachweis der Mengen aus Parallelsystemen

Weißblechdeckel und Aluminiumverschlüsse vom RZO Velten

Die Weißblechdeckel und Aluminiumverschlüsse fielen im RZO Velten bei der Aufbereitung von Einwegglas an. Das RZO Velten hatte insgesamt eine Erfassungsmenge Glas von 275.200 t. Davon wurden aus Berlin 134.274 t angeliefert. Das entspricht einer Menge von 48,79 %.

Insgesamt fielen im RZO Velten 899,69 t Weißblech an. Davon wurden 450,58 t, das sind 50,08 % der Weißblechmenge, vom RZO Velten an die AWU Berlin geliefert. Die geringe Abweichung bei der Rückführung ist tolerierbar. Der Nachweis der Verwertung wurde im Rahmen des Nachweises aller Weißblechverpackungen, die bei der AWU Berlin anfielen, geführt.

Weiterhin fielen im RZO Velten 338,34 t Aluminiumverschlüsse an. Davon wurden 285,12 t Aluminiumverschlüsse, das sind 84,43 %, an die AWU Berlin geliefert. Diese Menge liegt um

t höher, als die Menge, die zurückgerechnet auf den anteiligen Glasinput, der Stadt Berlin hätte zugerechnet werden können. Bei einer neuen Quotenberechnung (s. u.) wird diese Differenz berücksichtigt. Deshalb können nur 165 t Verschlüsse zur Quotenberechnung einbezogen werden.

Der Nachweis der Verwertung der Aluminiumverschlüsse wurde im Rahmen des Nachweises aller Aluminiumverpackungen, die bei der AWU Berlin anfielen, geführt.

Aluminiumverschlüsse und Weißblechdeckel wurden im Mengenstromnachweis nicht separat bilanziert. Die Mengen konnten aber bei unterschiedlichen Prüfungen festgestellt werden. So wurde vom RZO Velten die Lieferung der Materialien an die AWU Berlin bestätigt. Weiterhin liegt ein Schreiben der DASS vor, die die Übernahme der Aluminium- und Weißblechmengen vom RZO Velten bestätigt. Daher ist die Einbeziehung der Mengen vom RZO Velten grundsätzlich gerechtfertigt.