Mietwohnungsbau

Die städtebaulichen Vertragsgebiete (ca. 20 000 WE) bilden einen wesentlichen Schwerpunkt der Wohnungsneubautätigkeit, sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der wohnungsbaupolitischen Ziele Berlins. Wurden die Verträge der „1. Generation" nahezu ausschließlich mit öffentlicher Förderung realisiert, umfassen die jüngeren wie auch die derzeit verhandelten Verträge freifinanzierte Wohnungen bzw. Eigentumsmaßnahmen. Große Teile der vereinbarten Wohnungsbaumaßnahmen sind bereits fertiggestellt. So sind bereits 74 % (14 813 WE) der vertraglich fixierten Wohnungen errichtet worden. Dabei handelt es sich überwiegend um den geförderten Mietwohnungsbau, der 82 % des gesamten Wohnungsbaus in den Vertragsgebieten umfaßt. Der Bau der vereinbarten freifinanzierten Vorhaben sowie der Eigentumsmaßnahmen steht meist noch aus.

Der Bau der zwingend erforderlichen öffentlichen Infrastruktur ist weitgehend abgeschlossen, die noch im Bau befindlichen bzw. übrigen Maßnahmen sind alle haushaltsmäßig gesichert.

Durch den Abschluß von städtebaulichen Verträgen und Grundstücksverträgen hat Berlin in erheblichem Umfang Privatkapital zur Entwicklung der neuen Wohnungsbaustandorte mobilisieren und sichern können. Die vom Land zu finanzierenden Kosten reduzieren sich dadurch deutlich: Von den Investoren werden zur Mitfinanzierung und Herstellung öffentlicher Einrichtungen über 694 Mio. DM geleistet. Unter anderem werden insgesamt 16 Kitas und ca. 80 ha öffentliche Parks und Grünflächen von den Investoren erstellt bzw. aus deren Folgekostenbeiträgen finanziert.

Vom Land Berlin werden zur Herstellung der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen etwa 550 Mio. DM in den Jahren von 1994 bis etwa 2005 verausgabt (s. o.).

Der Senat hat in Ausschöpfung des rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmens nicht nur beträchtliche Investorenbeiträge sichern können, sondern damit auch die zeitgleiche Herstellung der aus dem Haushalt zu finanzierenden Infrastrukturmaßnahmen (Grundversorgung) gewährleistet. Im Vergleich zu anderen Gebietsentwicklungen wurde in den Vertragsgebieten ein beachtliches Kosten ­ Nutzen Verhältnis erzielt.

Auch künftig wird Berlin von dem Instrument des städtebaulichen Vertrages Gebrauch machen. Die Entwicklung neuer Wohnungsbaustandorte, insbesondere im Rahmen der Eigentumsstrategien und der Bauausstellung, ist ohne Einbeziehung von Beiträgen und Leistungen Dritter nicht bzw. nur sehr begrenzt machbar. Nur so kann die Finanzierung und zeitgleiche Errichtung der erforderlichen sozialen, technischen und grünen Infrastruktureinrichtungen gesichert werden.

Wir bitten, den Beschluß damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 8. Oktober 1998 Senator für Bauen.