Bericht über Gesamtjugendhilfeplanung

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Januar 1999 dem Abgeordnetenhaus über den Stand der Gesamtjugendhilfeplanung entsprechend § 42 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu berichten.

Begründung:

Laut § 42 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) ist der Senat verpflichtet, im Rahmen der Gesamtjugendhilfeplanung „auf einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Ausbau der Einrichtungen, Dienste und Leistungen der Jugendhilfe im gesamten Stadtgebiet, sowie auf die Weiterentwicklung der Jugendhilfe hinzuwirken." Einmal in der Legislaturperiode hat der Senat dem Abgeordnetenhaus über seine diesbezüglichen Bemühungen zu berichten.

In Berlin liegen bis heute trotz eindeutigen gesetzlichen Auftrages weder ein Kinder- und Jugendbericht nach § 43 AG KJHG, noch ein Landesjugendplan nach § 48 AG KJHG noch eine gesamtstädtische Jugendhilfeplanung nach § 42 AG KJHG vor.

Damit ignoriert der Senat bewußt wesentliche und durch den Gesetzgeber auch im Hinblick auf die jährlichen Haushaltsaufstellungen für unverzichtbar erklärte Steuerungsinstrumente für die Sicherung der bedarfsgerechten Versorgung der in Berlin lebenden Kinder, Jugendlichen und Familien. Eine Folge davon ist, dass der Kinder-, Jugend- und Familienbereich seit 1995 durch die seitens der SPD/CDU Koalition vorgenommenen Kürzungen im Landeshaushalt und in den Globalzuweisungen an die Bezirke zum Teil drastische Einschränkungen hinnehmen mußte und notwendige Strukturen nicht nur nicht bedarfsgerecht auf- und ausgebaut sondern sogar abgebaut wurden. Beispiele dafür sind wachsende Defizite in den Strukturen der Jugendarbeit oder der Versorgung mit Angeboten der Erziehungs- und Familienberatung.

Es ist überfällig, dass der Senat als Gewährleistungsverpflichteter im Rahmen seiner Planungsverantwortung konzeptionelle Vorstellungen über die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin vorlegt und dabei kinder- und jugendpolitische Prioritäten setzt. Damit würde er endlich die Voraussetzungen schaffen, um ausgehend von der Analyse der Lebenssituation der Kinder, Jugendlichen und Familien Ansprüche an Politik und Gesellschaft zu formulieren und maßgeblich zu deren Realisierung beizutragen.